Institutional Money, Ausgabe 2 | 2026

Foto: © Universal Investment AIF-Liquiditäts-Tools STEUER & RECHT 2/2026 | institutional-money.com 255 tät sowohl beim Portfoliomanagement als auch beim Risikomanagement ange- VLHGHOW GHQQ /LTXLGLWÌWVWKHPHQ EHWUHȬHQ beide Bereiche. Sein Kollege Dr. Mat- thias Wagner, der bei Universal Investment in Luxemburg das Risk Controlling lei- tet, ergänzt: „Die Regelungen in der AIFMD II sorgen dafür, dass noch ein- mal alle Abläufe angeschaut und die Vertragswerke juristisch nachgeschärft werden. Beim Gating ist jetzt zum Bei- spiel ganz genau festzulegen, was mit der 5HVWRUGHUbSDVVLHUW ĺ Auch mit den Verwahrstellen beziehungs- weise den Transfer Agents müsse man angesichts der neuen Regulierung die Abläufe exakt abstimmen, denn sie sind es, die als Erste feststellen, wie viele Anteile am jeweiligen Bewertungstag erworben beziehungsweise zurückgegeben werden. Ľ+LHU PXVV GHU ,QIRUPDWLRQVijXVV ]ĞJLJ vonstattengehen. Daher könnte die neue Regulierung dafür sorgen, dass die Pro- zesse im Fonds-Settlement noch stärker elektronisch, automatisiert und ohne PDQXHOOH (LQJULȬH ODXIHQ :LU UHFKQHQ damit, dass wir dem Straight Through Processing (STP) wieder ein Stück näher- NRPPHQĺ PHLQW :DJQHU Gesetz greift seit 16. April 2026 In Deutschland wird der Liquidität von AIFs in zwei Gesetzen Rechnung getra- gen: dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz und dem Standortförderungsgesetz. (Ein weiterer Artikel zum gesamten Bereich des )RQGVULVLNREHJUHQ]XQJVJHVHW]HV ljQGHW VLFK in diesemHeft.) Spätestens seit 16. April 2026 müssen AIFMs und Verwaltungsgesellschaften für MHGHV RȬHQH $,) 6RQGHUYHUPĆJHQPLQGHV - tens zwei Liquiditätsmanagement-Tools (LMT) ausgewählt und in die Fonds- unterlagen aufgenommen haben. Als Ausnahme von dieser Regel reicht für bestimmte Strukturen (z.B. Geldmarkt- fonds) ein LMT. Viele KVGen hatten LMTs bereits vor- her freiwillig eingeführt, ohne dass dies eine regulatorische Mindestanforderung war. Was man damit vermeiden wollte, ist der letzte Schritt – die harte Schließung eines Fonds oder Notverkäufe von Assets zu jedem Preis. So schreibt die BaFin: „Die neuen Instrumente zur Liquiditäts- steuerung […] dienen der Vermeidung belastenderer Maßnahmen wie der voll- ständigen Aussetzung der Rücknahme YRQ $QWHLOVFKHLQHQĺ ,Q HLQHU $XVDUEHL - tung ihrerMittelfristziele verweist die BaFin auf ihre regulatorischen Leitplanken, und GDUXQWHU ljQGHW VLFK DXFK GLH 6LFKHUVWHO - lung der Marktliquidität: „Die BaFin wirkt darauf hin, dass die von ihr beaufsichtig- ten Unternehmen und das Finanzsystem als Ganzes in multiplen Szenarien stress- resistent sind – insbesondere hinsichtlich .DSLWDO XQG /LTXLGLWÌWVDXVVWDWWXQJĺ Tools notwendig, aber nicht beliebt Gemäß dem Anhang der AIFMD II gibt es neun unterschiedliche LMTs, die akti- viert oder deaktiviert werden können (siehe Tabelle). Sie eignen sich jeweils für verschiedene Assetklassen und sind bei Investoren unterschiedlich beliebt, wobei kein LMT wirklich zur Freude der Inves- toren beiträgt. Aber sie sind notwendig, weil man im Prinzip eine Quadratur des Kreises anstrebt: Man möchte illiquide Assetklassen in möglichst liquide Vehikel verpacken, strebt also eine Art Liquiditäts- transformation an. Mithilfe von LMTs soll vermiedenwerden, dass einzelne Investoren dieses fragile, künstliche Verhältnis zulas- ten der imFonds verbleibenden Investoren ausnutzen. „Der Instrumentenkasten zum Liquiditätsmanagement sollte nicht negativ konnotiert sein. Er ist vielmehr notwendig, um semiliquide Alternatives investierbar zu PDFKHQĺ EHWRQW 0DWWKLDV 6WDXGW 3UHLVEDVLHUWH 7RROV JHOWHQ GDEHL DOV ĽVDQIWHĺ LMTs und sind für Anleger am besten akzeptabel. Mengenbasierte Tools greifen hingegen stärker ein, wobei auch Gating als Instrument weitgehend akzeptiert wird, insbesondere bei Private-Markets- Strukturen. Strukturelle Tools gelten eher als Notfallinstrumente. Besonders unbe- liebt bei Investoren ist die Sachauskehr. „Die Notwendigkeit von Sachauskehr zeigt: Das Management konnte die Ver- mögensgegenstände nicht kurzfristig am Markt verkaufen, obwohl es einen Dis- count angeboten hat. Daher ist es negativ konnotiert. Sachauskehr darf auch nur im institutionellen Bereich eingesetzt wer- den. Bei Retailinvestoren ist das nicht erlaubt; dies hat der Gesetzgeber ver- ERWHQĺ VWHOOW :DJQHU NODU :HU PĆFKWH schon ein schlecht laufendes Shopping- center erhalten oder ein paar tausend Fässer Öl in Rotterdam an den Hafen JHVWHOOWbEHNRPPHQ" Die Auswahl der geeigneten LMTs Welche zwei LMTs die Asset Manager künftig für ihre verschiedenen Fonds wäh- len, dürfte von verschiedenen Faktoren abhängen: • dem Liquiditätsrisiko des Fonds • der Anlegerstruktur • der Asset-Illiquidität als Ganzes „Daher erwartet die Aufsicht, dass AIFMs die Auswahl ihrer LMTs begründen und dokumentieren. Ferner müssen sie nach- weisen, dass die Tools in Stresssituationen » LMTs sind für uns in Luxemburg nicht neu. Beispielsweise hatten wir Gating und die Bildung von Side Pockets für Notfallsituationen schon immer im Instrumentenkasten. « Matthias Staudt, Director im Bereich Investment Management bei Universal Investment

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