Institutional Money, Ausgabe 2 | 2026

Foto: © PwC Deutschland Fondsrisikobegrenzungsgesetz STEUER & RECHT 2/2026 | institutional-money.com 251 – etwa Verwahrstellen oder Auslagerungs- unternehmen – untersagt. „Strategien wie Originate-to-distribute, bei denen Kredite primär zur Weiterveräußerung vergeben werden, sind künftig nicht mehr zulässig.“ Würden Kredite außerhalb solcher Stra- tegien veräußert, seien diese mit einem Risikobehalt von fünf Prozent des Nomi- nalwerts des übertragenen Kredits zu EHOHJHQ VR 6WHȬHQ Auch zur Risikostreuung gibt es neue 9RUJDEHQ =XU 'LYHUVLlj]LHUXQJ GHV .UH - ditportfolios eines kreditvergebenden 6SH]LDO $,) LVW %9, ([SHUWLQ 3HJJ\ 6WHȬHQ zufolge vorgesehen, dass einzelne Kredite auf maximal 20 Prozent des Kapitals eines Fonds beschränkt sind. „Angenommen, das Kapital entspricht dem Nettoinventarwert (NAV) und der Fonds vergibt Kredite im Volumen von 60 Prozent seines NAV, dann müssen die übrigen 40 Prozent an mindes- tens zwei andere Unternehmen vergeben ZHUGHQĺ HUOÌXWHUW 6WHȬHQ Die Neuregelung zu Kreditfonds war dem Gesamtverband der deutschen Versiche- rer (GDV) anlässlich der Verabschiedung des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes durch denDeutschen Bundestag AnfangMärz ein Statement wert: Mit dem Beschluss setze der „der Bundestag ein wichtiges Signal für den Finanzstandort Deutschland“, so GDV- Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Es ist jetzt klar geregelt, dass Fonds für profes- sionelle Anleger in Deutschland Kredite vergeben dürfen. Das erleichtert die Finan- zierung großer Infrastrukturprojekte und macht dieWirtschaft wettbewerbsfähiger.“ Auf Nachfrage von Institutional Money erklärt der GDV, die nationale Umsetzung der Vereinheitlichung der Regelungen für die Kreditvergabe durch Alternative Invest- mentfonds (AIFs) aus der AIFMD II sei zentraler Gegenstand des Fondsrisikobe- grenzungsgesetzes. „In Paragraf 273a des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) erfolgt die Klarstellung, dass durch und für alle inländische Spezial-AIFs Kredite vergeben werden dürfen. Dies ist eine aus Sicht der Versicherungswirtschaft begrüßenswerte und wichtige Klarstellung. Hierdurch wird EHLVSLHOVZHLVH DXFK RȬHQHQ 6SH]LDO $,)V GLH Kreditvergabe ermöglicht, was das KAGB bislang nicht zuließ.“ Und Marcel Koch, Senior Manager mit Fokus auf Regula- » Die flexibilisierte Kreditvergabe durch Spezial-AIFs ermöglicht institutionellen Anlegern den Zugang zu Private-Debt- Strategien über deutsche Fondsvehikel. Deutschland schließt damit eine Lücke gegenüber Standorten wie Luxemburg und Irland. « Marcel Koch, Senior Manager mit Fokus auf Regulatorik, PwC Offene Spezialfonds bleiben beliebt Verwaltetes Vermögen für den deutschen Fondsmarkt in Milliarden Euro (Stichtag jeweils 32.12.) Wie ein Blick auf die Investmentstatistik des deutschen Fondsverbands BVI zeigt, liegen offene Spezialfonds vom Volumen her nach wie vor vorn: Mit 2.287 Milliarden Euro sind offene Vehikel institutioneller Anleger zuzüglich der Mandate von 661 Milliarden Euro die größte Gruppe. Auf offene Publikumsfonds entfielen 1.839 Milliarden Euro. Insgesamt wurden in Deutschland Ende 2025 etwa 4.851 Milliarden Euro verwaltet. Quelle: BVI 0 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2025 2.000 2.600 2.801 3.001 2.955 3.394 3.851 4.310 3.805 4.149 4.471 4.851 1.000 3.000 4.000 5.000 Offene Publikumsfonds Offene Spezialfonds Geschlossene Fonds Mandate 6.000

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