Institutional Money, Ausgabe 2 | 2026
Fotos: © Donjuan Studio | Adobe Stock, Taylor Wessing Deutschland STEUER & RECHT Mietrechtsreform 246 2/2026 | institutional-money.com Mit Mietrecht II kommt eine neue Regulatorik auf Vermieter zu. Sie betrifftunteranderemmöblierteWohnungen,Kurzzeitmietverträge und Indexierungen. Wie erklären Experten die immer dichtere Regulierung, undwas wird ausMicro Living?Wir haben nachgefragt. NEUE DECKEL FÜR DIE MIETE Von der Mietpreisbremse zur Indexierungs- Kappung und zum Deckel für den heiß diskutierten Möblierungszuschlag: Für Vermieter wird die Luft am Investment- horizont zunehmend dünner. Im Juni des vergangenen Jahres hat der Deutsche Bun- destag die sogenannte Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert. Nun liegt seit dem 29. April ein neuer Regierungsentwurf der schwarz-roten Koalition auf dem Tisch, „Mietrecht II“ genannt. Das Papier des Bundeskabinetts sieht einige Änderungen des ursprünglichen Referentenentwurfs vor. „Der neue Regierungsentwurf hält am verstärkten Mieterschutz bei möblierten Wohnungen, Indexmieten und Kurzzeitmietverträgen fest, justiert aber insbesondere Möblie- rungszuschlag und Indexmietkappung gegenüber dem Referentenentwurf nach“, konstatiert Niels Heim, Rechtsanwalt und Salary Partner imBereich Immobilienrecht der internationalen Wirtschaftskanzlei TaylorWessing. Deutliche Kritik hielt noch am Tag des Beschlusses im Kabinett eine Mitteilung des Zentralen Immobilienaus- schusses – ZIA e.V. bereit: Der Verband sehe „die vorgesehenen Verschärfungen kritisch. Aus Sicht der Immobilienwirt- schaft senden sie ein falsches Signal an Investoren und gefährden dringend benö- tigte Investitionen inNeubau und Bestand“, ließ sich ZIA-Präsidentin Iris Schöberl zitie- ren. Der Gesetzentwurf ziele darauf ab, Mieterinnen und Mieter zu schützen und bezahlbarenWohnraumzu sichern. „Dieses Anliegen teilenwir“, betont demnach Schö- berl. „Allerdings gehen die vorgeschlagenen Regelungen aus unserer Sicht am Kern des Problems vorbei: Sie schwächen die Inves- titionsbereitschaft und verschärfen damit mittel- und langfristig die angespannte Situation auf den Wohnungsmärkten.“ Institutionelle Relevanz Besonders relevant für Eigentümer und institutionelle Anleger dürfte die Begren- zung von Indexmietsteigerungen sein. » Der etwas vermieterfreundlichere Regierungsentwurf sieht nun vor, dass bei Kurzzeitmietverträgen eine Verlängerung auf insgesamt bis zu acht Monate möglich ist, wenn sich nach Mietbeginn ein längerer Bedarf ergibt. « Franziska Hahn, Rechtsanwältin, Taylor Wessing
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