Institutional Money, Ausgabe 2 | 2026

Foto: © Tim Flavor STEUER & RECHT Altersvorsorge 264 2/2026 | institutional-money.com branchenübergreifenden Versorgungs- einrichtungen durchgeführt würden, so Tschan vom BMAS. Schleppende Umsetzung Das Sozialpartnermodell hängt jedoch stark vonderUmsetzungsbereitschaft und derZusammenarbeit der Sozialpartner ab. Nach der Einführung der gesetzlichen Grundlagen 2018 war das Sozialpartner- modell zunächst nur schleppend in Gang gekommen. Hinzu kommt: Nicht alle *HZHUNVFKDIWHQ VLQG RȬHQ IĞU GLH UHLQH Beitragszusage. Die IG Metall hatte 2023 in einem Beschluss ihres höchsten Gre- miums Betriebsrenten ohne Garantien eine Absage erteilt. Zu den möglichen Inhalten der Alterssi- cherungskommission hielt sich Tschan in ihrer Rede bedeckt. Die Altersicherungs- kommissionhabe denAuftrag, Vorschläge zumRenteneintrittsalter, zurEinbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rente sowie dazu zu machen, wie „zusätzlich kapitalgedeckte Elemente noch besser in die Verbreitung kommen“. Im Juni wird es erstmal spannend, welche VorschlägedieAlterssicherungskommission vorlegenwird–auchfürdielangfristige Ver- breitungderbAVinDeutschland.Dennklar erscheint auch: 52 Prozent Versorgungsbe- rechtigte reichen nicht aus. ZumVergleich: DieNiederlandehabeneinenVerbreitungs- gradbeiBetriebsrentenvonüber85Prozent. Doch nicht nur deutschlandweit steht die bAV vor Reformen und Herausforderun- gen. Auch auf EU-Ebene wird versucht, dass Thema Verbreitung der bAV anzuge- KHQ (LQ ULFKWLJHV =LHO ljQGHW DXFK GLH DED Doch über die Wege wird derzeit viel debattiert. Automatic Enrolment Das Stichwort ist hier: Automatic enrol- ment. Auch dazu gab es einen Vortrag, von Thomas Post, Associate Professor der Universität Maastricht, der internationale Erfahrungen unter anderem in Großbri- tannien, Estland oder der Türkei anführte. Durch zum Teil zu niedrig gewählte Bei- träge oder großzügige Entnahmepläne vor demRenteneintritthätte jedochauto-enrol- ment lautPost vielfachnichtdenerwarteten Erfolg für eine auskömmliche Zusatzrente imAlter gebracht. Auch die EU hat derzeit Pläne für Automa- tic enrolment. So hat die EU-Kommission im November 2025 ihr Zusatzrentenpa- ket vorgelegt. Es enthält einen Vorschlag zur Überarbeitung der PEPP-Verordnung (PEPP steht für: Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt) sowie eine „Empfehlung zu Trackingsystemen mit Informationen über die individuellen Rentenansprüche, zu Übersichten über die Altersversorgung und zur automatischen Mitgliedschaft“ (in englisch: „Commission Recommendation on pension tracking systems, pension dash- boards and auto-enrolment“). Ein Obligatorium sieht Petry kritisch. Ľ:HQQ $UEHLWJHEHU YHUSijLFKWHW ZHUGHQ zusätzlich zum Lohn Beiträge zu leisten, entspricht das einer Steigerung der Lohn- zusatzkosten. Das wird die Hälfte der $UEHLWJHEHU EHWUHȬHQ GLH ELVKHU QRFK NHL - nerlei Betriebsrenten anbieten. Angesichts der angespanntenWirtschaftslagewäre das SUREOHPDWLVFKĺ :HQQ ĞEHU 9HUSijLFKWXQ - gen gesprochen werde, müsse gleichzeitig überhaftungsfreie,einfachadministrierbare Wegegesprochenwerden–unddarüber,ob nicht zuerst die bestehenden bAV-Instru- mente leistungsstärker und einfacher ausgestaltet werden sollten. Solvency-II- ähnliche Stresstests Zudem sieht das Zusatzrentenpaket Vor- schläge der EU-Kommission für eine Überarbeitung der EbAV-II-Richtlinie vor. Allein diese EbAV-II-Regulatorik hat es in sich, wie Peter Gramke, Berater für Regu- latorik und Revision von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sowie Geschäftsführer der B&S Peter Gramke UG und Co-Leiter der aba-Arbeitsgruppe Europa, auf der Tagung in einem Vortrag ausführte: Demzufolge sieht das Papier für Einrichtungen der betrieblichen Altersver- sorgung zum Beispiel Solvency-II-ähnliche Stresstests vor. Es enthalte zudem Ermächti- gungen für weitere Level-2- und Level-3-Regulierungsvorgaben,etwainForm von delegierten Rechtsakten und EIOPA- Leitlinien.DerVerbandsehehierdieGefahr von „Unwägbarkeiten“ und bürokratischer Überregulierung, da diese Umsetzungsbe- stimmungen die Regulierungsdichte derart anschwellen lassen könnten, dass dies den EbAVin„DeutschlandnachträglichdieKal- kulationsgrundlage für die verantworteten Betriebsrentenzusagen entziehen“ würde. Dementsprechend gab es an dem Entwurf harsche Kritik. Dabei sei das übergeord- nete Ziel des „Packages“, mehr Geld für die kapitalmarktorientierte Altersvorsorge bereitzustellen, ein gutes, aber inKombina- tion mit der EbAV-II-Richtlinie werde die Kapitalanlage im Kollektiv ausgebremst durch einen „Regulierungstsunami“, so Gramke,mit Verweis auf einZitat vonCor- nelia Schmid. EU hält sich alle Türen offen So zählte auch Beate Petry eine lange Liste ausverschärfter(Kapitalanlage-)Regulatorik auf: risikobasierte Eigenmittelanforderun- gen,quantitativeBeschränkungennurnoch IĞU 'HljQHG &RQWULEXWLRQ 6\VWHPH QHXH Informationspflichten, veränderte Pro- portionalitätskriterien: „Die EU will eine einheitliche Regulierung und Aufsicht für EbAVimSinne einerVollharmonisierung.“ » Wir sehen die große Gefahr der Verschiebung von Geldern von der bAV in die private geförderte Altersorge. « Klaus Stiefermann, aba-Geschäftsführer

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