Institutional Money, Ausgabe 1 | 2026
nach den materiellen Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsfakto- ren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance. Die EFRAG, ein Bera- tungsgremium der EU-Kommission, hat die Standards im vergangenen Jahr deut- lich verschlankt: Rund 60 Prozent der ursprünglich etwa 1.100 Datenpunkte wurden gestrichen. Kuper: „Die EFRAG hat vieles aufgeräumt, dennoch bleiben die Standards komplex.“ Unternehmen können schrittweise vorgehen und auf Basis einer Wesentlichkeitsanalyse berich- ten, müssen jedoch weiterhin ein Themen- spektrum – vom Klimawandel bis hin zu Lieferketten – berücksichtigen. „ImDetail sind vielfach auch Ausnahmen möglich“, weiß Kuper. ESRS sind anspruchsvoll Unverändert hoch bleibe der Aufwand IĞU EHULFKWVSijLFKWLJH 8QWHUQHKPHQ ljQ - det auch Christian Maier von Rödl. Die ESRS seien trotz Verschlankung weiter- hin sehr anspruchsvoll; Nachhaltigkeitsbe- richte großer Versicherer umfassten nicht selten rund mehr als 100 Seiten. Zudem sei die Prüfung der Berichte insgesamt mit einem hohen Aufwand verbunden, berichtet Maier. „Die Frage wird sein, ob Unternehmen, die bisher unter der NFRD EHULFKWVSijLFKWLJ VLQG XQG NĞQIWLJ DXI - grund der Größenkriterien nicht mehr berichten müssen, plötzlich dazu über- gehen werden, weniger Informationen zu liefern, nur weil sie zu mehr nicht län- JHU YHUSijLFKWHW VLQGĺ VWHOOW 0DLHU IHVW 'LH Nachfrage der Investoren, Kunden und anderer Stakeholder werde einer wesent- lichen Reduktion entgegenwirken, glaubt der Wirtschaftsprüfer. Dennoch erwar- tet er: „Viele der Unternehmen außerhalb des Kapitalmarktes werden sich erst ein- mal darauf beschränken, das zu berich- WHQ ZDV IĞU VLH YHUSijLFKWHQG ZLUG ĺ 'LHV EHWUHȬH LQVEHVRQGHUH GLH 8QWHUQHKPHQ GHU Ľ]ZHLWHQ:HOOHĺ 'LH %HULFKWVSijLFKW IĞU diese Unternehmen gilt für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2027. Die nach der CSRD ursprünglich vorge- sehene „dritte Welle“ wird künftig kom- plett entfallen: „Omnibus I zielt darauf ab, kapitalmarktorientierte KMU wieder vollständig aus dem Anwendungsbe- reich der Richtlinie herauszunehmen“, VDJW &DUROLQH 3IDȬ 3DUWQHU &OLPDWH Change and Sustainability Services bei EY Deutschland. Sie ergänzt, dass „für kleine- re Unternehmen freiwillige Berichtsstan- dards eingeführt werden; zugleich schützt Omnibus I Firmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten in der Wertschöpfungsket- te durch Informationsobergrenzen und Ablehnungsrechte“. In einer vierten und letzten Welle werden ausländische Kon- zerne mit Töchtern in der EU „mit signi- ljNDQWHU (8 $NWLYLWÌWĺ DE GHP *HVFKÌIWV - MDKU XQWHU GLH %HULFKWVSijLFKW IDOOHQ VR 3IDȬ 1HEHQ GHU YHUSijLFKWHQGHQ %HULFKWHUVWDW - tung gewinnt der freiwillige Nachhaltig- keits-Reporting-Standard für kleine und mittlere Unternehmen (VSME) an Bedeu- tung. Ursprünglich für Unternehmen mit weniger als 250Mitarbeitenden konzipiert, kann er nun freiwillig auch von Unterneh- men bis zu 1.000 Mitarbeitenden ange- wendet werden. Der VSME sieht keine doppelte Wesentlichkeitsanalyse vor. In seiner umfassenderen Variante („Compre- hensive Model“) adressiert er jedoch auch Klimarisiken und Übergangspläne. „Wir würden uns eine EU-Empfehlung wün- schen, die das Comprehensive Model des VSME für die mittleren Unternehmen als Standard vorschlägt“, sagt BVI-Expertin Kuper. Auf diese Weise ließen sich kon- sistente ESG-Daten für den breiten Markt und auch für institutionelle Anleger ver- lässlich und vergleichbar erheben. Für institutionelle Investoren verdichtet sich damit ein zentrales Spannungsfeld: Während regulatorische Anforderungen an Transparenz und nachhaltigkeitsbe- zogene Steuerung fortbestehen, wird die zugängliche und regulatorisch standar- disierte Datenbasis spürbar stark einge- schränkt. Magdalena Kuper sagt: „Für uns ist die klare Konsequenz daraus, dass die Rolle von ESG-Datenanbietern wei- ter bestehen bleiben wird.“ Angesichts einer geringeren Primärdatenverfügbar- keit dürften Schätzmodelle – unter Beach- WXQJ GHljQLHUWHU 6WDQGDUGV ł VRZLH GHU (LQ - satz künstlicher Intelligenz an Bedeutung » Für Investoren dürfte relevant sein, ob und welche Klimastrategie ein Unternehmen fährt oder wie die Rückzahlungsfähigkeit des Schuldners in Zeiten des Klimawandels künftig aussieht. « Christian Maier, Rödl » Die großen börsennotierten Unternehmen richten ihre Klimatransitionspläne zunehmend an mehreren Rechtsrahmen aus, je nachdem in welchen Juris- diktionen sie tätig sind. « Caroline Pfaff, EY Deutschland STEUER & RECHT Omnibus I 264 1/2026 | institutional-money.com Fotos: © Rödl und Partner, EY
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