Institutional Money, Ausgabe 1 | 2026

sich damit in einer besonderen Situation“, so Magdalena Kuper. Große, international tätige Unternehmen müssen die Vorgaben in anderen EU-Mitgliedsstaaten bereits erfüllen, während der BVI erwartet, dass „der vorgelegte deutsche Regierungsent- wurf zum Umsetzungsgesetz voraussicht- lich vor dem Inkrafttreten auf die neuen EU-Regeln abgestimmt wird“, so Kuper. Mit dem deutschen Umsetzungsgesetz soll auch klar werden, welche Rechtsformen NRQNUHW YRQ GHU QHXHQ &65' EHWURȬHQ sein werden, informiert Christian Maier von Rödl. Personengesellschaften werden dem alten Entwurf zufolge grundsätzlich QLFKW YRQ GHU %HULFKWVSijLFKW EHWURȬHQ sein. Unsicherheit bestehe aber für große Personengesellschaften, die unter das Pub- lizitätsgesetz (PublG) fallen. „Große Perso- nengesellschaften imAnwendungsbereich des PublG haben auch Auswirkungen auf Umwelt und Mensch und sehen sich nachhaltigkeitsbezogenen Chancen und Risiken ausgesetzt. Es bleibt daher abzu- warten, ob der Gesetzgeber im künftigen CSRD-Umsetzungsgesetz die Lücke aus den alten Entwürfen schließt und PublG- Gesellschaften ebenfalls zur Nachhaltig- NHLWVEHULFKWHUVWDWWXQJ YHUSijLFKWHW )ĞU ,QYHVWRUHQ 1XW]HU XQG EHWURȬHQH 6WDNH holder wären es sicherlich interessante Informationen“, sagt Christian Maier. Ľ+LHU ZLUG DEHU HUVW GDV ljQDOH GHXWVFKH Umsetzungsgesetz in seiner konkreten Ausgestaltung Klarheit für den deutschen Mittelstand und dort engagierte Investo- ren bringen“, so Maier. Interessant ist ebenso die Entwicklung bei den europäischen Reporting-Standards, den ESRS. Sie begleiten die CSRD in GHU NRQNUHWHQ 8PVHW]XQJ DXI /HYHOb und sind nur für die großen Unterneh- men (1.000 Mitarbeiter, 450 Millionen (XUR 1HWWRXPVDW] YHUSijLFKWHQG 'LH „European Sustainability Reporting Stan- dards“ verfolgen das Konzept der doppel- ten Wesentlichkeit, was bedeutet, dass VRZRKO QDFK GHQ ljQDQ]LHOOHQ $XVZLU - kungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf das Unternehmen gefragt wird als auch » Die EFRAG hat vieles aufgeräumt, dennoch bleiben die Standards (ESRS) komplex. Im Detail sind vielfach auch Ausnahmen möglich. « Magdalena Kuper, Fondsverband BVI Ist mein Unternehmen künftig berichtspflichtig? Da die nationale Umsetzung der CSRD in Deutschland bisher nicht erfolgt ist, besteht für das Geschäftsjahr 2025 lediglich die Pflicht zur Vorlage einer nichtfinanziellen Erklärung nach § 289c HGB. Quelle: Rödl Bereits berichtspflichtig nach NFRD? > 1.000 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt und > 450. Mio. € jährliche Nettoumsatzerlöse? Ja Nein > 1.000 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt und > 450. Mio. € jährliche Nettoumsatzerlöse? Ja Nein Ja Nein Weiterhin CSRD- berichtspflichtig (seit GJ 2024, vorbehaltlich nationaler Umsetzung) CSRD-berichtspflichtig ab GJ 2027 Ab GJ 2027 nicht mehr CSRD-berichtspflichtig; Berichtspflicht für GJ 2025 und 2026 abhängig von nationaler Umsetzung Nicht CSRD-berichtspflichtig; freiwillige Berichterstattung in Betracht ziehen, um lang- fristige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern Public Interest Entities (PIEs) mit > 500 Mitarbeitern Foto: © BVI 1/2026 | institutional-money.com 263 Omnibus I STEUER & RECHT

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