Institutional Money, Ausgabe 3/2026

Foto: © Privat STEUER & RECHT Governance bei Versorgungswerken 256 3/2026 | institutional-money.com Ulf Steenken ist Ministerialrat und Leiter des Referats Versicherungsauf- sicht beim Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Zugleich fungiert er als Leiter eines Arbeitskreises der Aufsichten der Bundesländer. Institutional Money hat Steenken zum Thema Governance, zum ABV-Prädikat und zum NRW- Stresstest befragt. Herr Steenken, Sie führen mit Ihrem Team beim Ministerium der Finanzen in NRW die Versicherungsaufsicht über 15 Versorgungswerke. Zugleich leiten Sie einen Arbeitskreis der Versicherungsaufsichtsbehörden der Bundesländer, der zu verschiedenen Themen tagt. Welche Rolle spielt hier das Thema Governance derzeit? STEEKEN: Der Arbeitskreis wurde einge- richtet, damit wir uns unter den Ländern undmit der Bafin über Aufsichtsstrukturen sowie über Vorgaben für die beaufsichtigten Versorgungswerke austauschen und von­ einander lernen können. Wenn in einem anderen Land oder bei der Bafin schon Erfahrungenmit neuen Strukturen gesam- melt wurden, müssen wir das Rad nicht neu erfinden. Und natürlich verfolgen wir mit Blick auf die aktuelle Berichterstattung, was wir hieraus für unsere eigene Aufsichts- tätigkeit in den Ländern ableiten können. Festzuhalten ist aber: Es gibt nicht die eine richtige Lösung. Zu berücksichtigen sind insbesondere die unterschiedlichen Struk- turen sowie die Größe und die Anzahl der beaufsichtigten Versorgungswerke. Ganz wesentlich ist, dass wir uns bei Versor- gungswerken im Gegensatz zu den von der Bafin beaufsichtigten Einrichtungen imBereich der Selbstverwaltung befinden. Daher müssen wir als Aufsicht die daraus resultierenden Selbstbestimmungsrechte respektieren. Mit diesen Rechten geht aber auch Eigenverantwortung einher. Als Aufsicht in Nordrhein-Westfalen setzen wir den rechtlichen Rahmen. Wie dieser ausgefüllt wird, entscheidet dann das Ver- sorgungswerk eigenverantwortlich. Gerade mit Blick auf die aktuellen Geschehnisse will ich klar sagen: Es kann » Für einen Organstatus der hauptamtlichen Geschäftsführung sprechen gute Gründe: beispielsweise die Komplexität der Kapitalanlage, regulatorische Vorgaben oder Cybersicherheit. « Ulf Steenken, Ministerialrat und Leiter der Versicherungsaufsicht beim Ministerium der Finanzen in NRW Versorgungswerke in Deutschland verwalten insgesamt knapp 300 Milliarden Euro Mengengerüst 2023/2024 der ABV-Mitgliedseinrichtungen In den Statistiken der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) befindet sich auch das sogenannte „Mengenge- rüst“: Es stellt die Zahl der Mitglieder, deren Beiträge und die Vermögensanlage der Zahl der Rentenempfänger und die durchschnittlich gezahlten Renten nach Rententypen gegenüber. Demnach lag die monatlich gezahlte Altersrente 2024 im Schnitt bei rund 2.264 Euro. Quelle: ABV 2023 2024 Anwartschaftsberechtige Mitglieder Davon beitragsleistende Mitglieder 1.161.411 938.594 1.182.850 955.131 Beiträge in Mrd. Euro Monatlicher Durchschnittsbeitrag in Euro 12,399 1.100,83 13,118 1.144,56 Vermögensanlagen in Mrd. Euro Vermögenserträge in Mrd. Euro 286,332 11,050 297,766 11,554 Zahl der Rentenempfänger Jahresbetrag der Renten (inkl. Kinderzuschuss) in Mrd. Euro 340.674 8,1390 358.280 8,749 Durchschnittliche monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Euro Durchschnittliche monatliche Witwen-/Witwerrente in Euro Durchschnittliche monatliche Waisenrente in Euro Durchschnittliche monatliche Altersrente 1.777,89 1.342,94 298,84 2.222,27 1.798,61 1.364,03 307,14 2.263,96

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