Institutional Money, Ausgabe 3/2026
Abusinessmanuses a largemagnifying glass to closely inspect a giant scroll featuring a completed checklist, symbolizing thorough verification and success. Foto: © Skyframe | Adobe Stock STEUER & RECHT Governance bei Versorgungswerken 254 3/2026 | institutional-money.com AlsReaktion auf dasMissmanagement einzelner Versorgungswerke reagiert die ABV mit einem Qualitätssiegel. Derweil bleibt auch die Governance der Altersvorsorgeeinrichtungen im Fokus. AUF DER CHECKLIST: FORDERUNG NACH GETEILTEN GEWALTEN DIE VERGANGENEN MONATE brach- ten neue Negativschlagzeilen für das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB). EinHotelentwickler, an dem das VZB beteiligt war, ist insolvent, und der Verdacht, dass hier nicht nur Fehlin- vestments getätigt wurden, sondern auch strafbare Tatbestände vorliegen könnten, löste sogar eine Hausdurchsuchung durch die Berliner Generalstaatsanwaltschaft aus. Die Altersvorsorgeeinrichtung muss insge- samt mindestens 1,1 Milliarden Euro an Verlusten aus riskanten Investments verkraf- ten, rund die Hälfte ihres Vermögens. In Berlin, Brandenburg und Bremen bangen rund 11.000 Zahnärzte um ihre Alters- vorsorge, denn Rentenkürzungen sind möglich. Ob man sich „nur“ verspekuliert hat oder ein juristisch verfolgbares Fehlver- halten der Verantwortlichen vorliegt, ist offen. Für alle betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung. Auch die hohen Verluste der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) mit US-Immo- bilieninvestments – aktuell streitet man mit Asset Managern – zeigen, dass die von der Mehrheit der institutionellen Anleger geübte Praxis, extrem vorsichtig zu agieren, angebracht ist. Im Fall der Bayern nimmt sich das befürchtete Verlust- potenzial von bis zu 850 Millionen Euro, gemessen am Gesamtportfolio von 122 Milliarden Euro (Marktwert, Stand Januar 2026), eher verschmerzbar aus, unerfreulich ist es dennoch. Und zwar nicht nur für die genannten Einrichtungen, sondern für alle berufsständischenVersorgungswerke, denn solche Einzelfälle können ihrem Image schaden. Der Verband der Versorgungswerke in Deutschland, die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtun- gen e.V. (ABV), hat daher rasch reagiert und das ABV-Prädikat ins Leben gerufen. Die- ses als Marke eingetragene Qualitätssiegel wird nur an Mitglieder, die klar definierte Kriterien erfüllen, vergeben. Es soll Versor- gungswerken ermöglichen, nach außen zu dokumentieren, dass man zentrale Qualitätsstandards einhält. Dazu gehö- ren eine entsprechende Anlagestrategie, ein umfassendes Risikomanagement sowie eine risikominimierende Geschäftsfüh- rung. Die Einhaltung der Gütekriterien soll von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Für Ministerialrat Ulf Steenken, Leiter der Versicherungsaufsicht beim Ministerium der Finanzen in Nord- rhein-Westfalen, ist das ABV-Prädikat für Aufsichtsbehörden einGewinn (siehe Inter- view auf der Folgeseite). Laut ABV hatten Anfang September bundesweit zehn von 91 auf landesrechtlicher Grundlage errichtete Versorgungswerke das ABV-Prädikat bean- tragt. Sechs Versorgungswerken wurde das Prädikat 2026/2027 erteilt, die übrigen vier befinden sich aktuell in der Prüfung. Strukturen frei gestaltbar Ein solches Prüfsiegel ist ohne Zweifel eine gute Maßnahme, das Thema Governance für Versorgungswerke ist damit aber nicht endgültig vomTisch. Für denKapitalanlage- Veteranen Hans Wilhelm Korfmacher hat Governance einen besonderen Stellenwert, nicht nur im Hinblick auf gute Führung und Compliance allgemein, sondern ins-
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