Institutional Money, Ausgabe 3/2026

bAV und Sozialpartnermodell STEUER & RECHT 3/2026 | institutional-money.com 245 ein Sozialpartnermodell (SPM) entscheiden. Doch die Zeit drängt: 2025 waren laut Bericht der Alterssicherungskommission in Deutschland nur etwa 40.000 Beschäftigte Teilnehmer eines Sozialpartnermodells. Das BMAS informierte im Mai 2026 in einer Bundestagsdrucksache darüber, dass aktu­ ell 30 Modelle existieren (siehe Grafik auf der Folgeseite). Laut BMAS gab es bis Ende August 2026 keine neuere Erhebung zur Zahl der Sozialpartnermodelle. Im BRSG II wurde zudem eine Evaluation der teilweisen Öffnung der Sozialpartner­ modelle für 2027 durch das BMAS vorgesehen. Demnach soll die Zahl der Teil­ nehmer in Sozialpartnermodellen bis 2027 auf dann 80.000 verdoppelt werden. Dieses Ziel hält die Alterssicherungskommission jedoch für „nicht ausreichend ambitioniert“, betrachte man die „hohe Bedeutung der bAV“ für ein lebensstandardsicherndes Ver­ sorgungsniveau im Alter. In ihrem Bericht nimmt die Kommission die Bundesregie­ rung in die Pflicht: „Sollte sich die Zahl der Beschäftigten, die an einem Sozialpartner­ modell teilnehmen, bis dahin gegenüber 2025 nicht verdoppelt haben, muss die Bundesregierung geeignete Maßnahmen vorschlagen, damit allenUnternehmen und ihren Beschäftigten der Zugang zu einem Sozialpartnermodell eröffnet wird.“ Auftaktgespräch beim BMAS Für die zweite Säule soll daher demnächst ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) initiiertes Auftakt­ gespräch den Sozialpartnerdialog für die bAV starten. Wie die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba) auf Nachfrage mitteilt, wurden die Sozial­ partner wie auch andere Verbände wie die aba gebeten, bis zum 17. September eine Stellungnahme zur Empfehlung 29 des Berichts der Alterssicherungskommission zu liefern. „Eine erste Präsenzsitzungwurde für den 8. Oktober anberaumt“, schreibt uns die aba. Die aba begrüßt die Empfehlung der Alterssicherungskommission, ein säulen­ übergreifendes Gesamtversorgungsniveau von mindestens 70 Prozent netto nach Steuern anzustreben. „Wir teilen die Auffas­ sung der Alterssicherungskommission, dass für das angestrebte Gesamtversorgungs­ niveau eine annähernd flächendeckende Verbreitung der betrieblichen Altersversor­ gung unerlässlich ist“, betont Beate Petry, Vorsitzende der aba. „Die betriebliche Altersversorgung mit ihren Strukturen und Erfahrungen ist für den Ausbau kapi­ talgedeckter Altersvorsorge unverzichtbar. Der von der Alterssicherungskommission empfohlene Sozialpartnerdialog muss unter Einbeziehung von Vertretern kleiner und mittlerer Unternehmen unverzüglich gestartet werden“, so Petry. Die aba stehe bereit, fachlich zu unterstützen. „Das Ziel muss eine strukturelleModernisierung und Vereinfachung der bAV sein, damit sie bestmöglich ihren Beitrag zum angestreb­ tenGesamtversorgungsniveau leisten kann. Dabei muss die wirtschaftliche Lage der Unternehmen angemessen berücksichtigt werden“, erklärte Petry in einer Mitteilung zum geplanten Sozialpartnerdialog. Eine der Hauptforderungen der aba ist demnach eine Absenkung der 100-Prozent- Garantie bis hin zumGarantieverzicht, um in allen Zusagearten höhere Betriebsrenten erreichen zu können. Zum Hintergrund: Die Mehrheit der Verträge in der bAV enthält bisher Garantien auf die einge­ zahlten Beiträge und/oder garantiert eine bestimmte Verzinsung, was die Rendite­ chancen schmälert. Bisher ist die reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell die einzige Zusageart ohne Garantien. Zudem setzt sich die aba dafür ein, den Zugang zu Sozialpartnermodellenweiter zu erleichtern, die Geringverdienerförderung weiter zu verbessern, den Bürokratieab­ bau zu forcieren und den Aufbau neuer Bürokratie zu vermeiden sowie die Digita­ lisierung auch in der bAV voranzutreiben. Und was erwartet die Politik – hier das BMAS – vom beginnenden Sozialpartner­ dialog? Auf Nachfrage antwortet uns das Ministerium Ende August: „Zum einen bietet der Sozialpartnerdialog die Mög­ lichkeit, aus erster Hand einen Einblick in die Dynamik der Entwicklung von Sozial­ partnermodellen zu erhalten, insbesondere zu der Frage, ob und wie die Öffnungs­ möglichkeiten, die mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz seit Beginn des Jahres zur Verfügung stehen, genutzt werden. Außerdem wird sich zeigen, ob es weitere konsensfähige Maßnahmen Die Finanzwirtschaft liegt bei der bAV-Abdeckung ganz vorn Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit betrieblicher Altersversorgung nach Wirtschaftszweigen Wie die Grafik zeigt, ist die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) je nach Branche unterschiedlich. Im Finanzwesen ist die Verbreitungsquote mit 81 Prozent am höchsten, während das Gastgewerbe hier mit 15 Prozent am unteren Ende rangiert. Quelle: Alterssicherungsbericht2024,BMAS,VERIAN,Arbeitgeber-undTrägerbefragungzurVerbreitungderbetrieblichenAltersversorgung(2023) Kredit- und Versicherungsgewerbe 81 % 76% 70% 56% 55% 53% 47% 43% 42% 37% 31 % 26% 22% 15% Bergbau, Steine, Energie, Wasser, Abfall Gesundheits-, Sozialwesen / Erziehung, Unterricht Verarbeitendes Gewerbe Kunst & Unterhaltung und Sonstige Information und Kommunikation Verkehr und Lagerei Freiberufl., wissenschaftl. und techn. Dienstl. Baugewerbe Handel, Handelsvermittlung Land-/Forstwirtschaft, Fischerei Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen Gastgewerbe 0% 25% 50% 75% 100%

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