Institutional Money, Ausgabe 3/2026
Foto: © Jodi | Adobe Stock, Nikola Haubner STEUER & RECHT bAV und Sozialpartnermodell 244 3/2026 | institutional-money.com … ein Konsens für die bAV. Die Sozialpartner sortieren sich für den Dialog, während das BRSG II erste Erfolge feiert. Die Gespräche dürften für die Zukunft der Betriebsrente entscheidend werden. GESUCHT WIRD … DER JULI brachte gute Neuigkeiten für alle, die an das Sozialpartnermodell und die reine Beitragszusage glauben: Erst- mals dockten zwei nicht tarifgebundene Unternehmen an ein bestehendes Sozial- partnermodell an. Möglich macht das das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II), das in wesentlichen Teilen im Januar 2026 in Kraft getreten ist. Ein Erfolg ist das auch für die Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG, die als Versorgungsträger für das entsprechende Sozialpartnermodell agiert. „Dies ist ein starkes Signal für den Markt. Erstmals können zahlreiche nicht tarifgebundene Unternehmen von einem rechtssicheren und strukturierten Zugang zu einer modernen Form der bAV profitieren. Dies war vorher in dieser Form nicht möglich“, betont Christian Pauly, General- bevollmächtigter der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG. Und Judith Kersch- baumer, verantwortliche Vertreterin von Verdi im Sozialpartnerbeirat, begrüßt die Aufnahme: „Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) profitieren von der Möglichkeit, die Alterssicherung ihrer Beschäftigten zu ver- bessern und damit zugleich eine größere Flächendeckung in der bAV zu erreichen.“ Zugleich werde damit auch die Tarifbin- dung gestärkt, so Kerschbaumer. Konkret geht es umdie Awo care gGmbH, die den bestehenden Tarifvertrag zur Awo- Rente in den betrieblichen Bezug nimmt, sowie die Pittler ProRegion Berufsausbil- dung GmbH, die an den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) der Bodenverkehrsdienste (BVD) „andockt“. Über 700 unversorgte Beschäftigte erhalten damit Zugang zur reinen Beitragszusage, der mit dem BRSG I 2018 geschaffenen neuen Zusageart in der bAV, die ohne Garantien auskommt. 700 Mitarbeitern Zugang zu verschaffen – das mag zunächst nach nicht viel klingen. Wegweisend wird jedoch sein, wie viele weitere KMU sich in den kommenden Monaten und Jahren als nicht tarifgebun- dene Unternehmen für eine Anbindung an » Das Ziel muss eine strukturelle Modernisierung und Vereinfachung der betrieblichen Altersversorgung sein, damit sie bestmöglich ihren Beitrag zum angestrebten Gesamtversorgungsniveau leisten kann. Dabei muss die wirtschaftliche Lage der Unternehmen angemessen berücksichtigt werden. « Beate Petry, aba-Vorsitzende
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