Institutional Money, Ausgabe 3/2026

Altersvorsorge und bAV STEUER & RECHT 3/2026 | institutional-money.com 241 Kapitaldeckung stärken. Erklärtes oberstes Ziel der Alterssicherungskommission: eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Pro- zent. Das schrieb die Kommission der Politik direkt als erste Empfehlung auf. Gemeint ist der Anteil des letztenNettoein- kommens, der Rentnern beimÜbergang in denRuhestand aus gesetzlicher Rente sowie betrieblicher und privater Altersvorsorge zur Verfügung stehen soll. Derzeit unter OECD-Schnitt Wie weit Deutschland davon entfernt ist, zeigen internationale Vergleichszahlen. Nach einer Erhebung der OECD (OECD- Pensionsbericht 2025), die das DIA in einer Mitteilung zitiert, liegt dieNettoersatzquote für künftige Durchschnittsverdienende in Deutschland bei 53,3 Prozent und damit klar unter dem OECD-Durchschnitt. Bei einer angenommenen freiwilligenVorsorge von vier Prozent des Einkommens steigt sie auf 68,0 Prozent. Damit rückt die Frage in den Mittelpunkt, welchen Beitrag die einzelnen Säulen zur angestrebten Gesamtversorgung leisten können. Mit der sogenannten „Kapital- rente“ will die Alterssicherungskommission innerhalb der gesetzlichen Rente ein kapi- talgedecktes Element hinzufügen. Als Vorbild dient Schweden, wo staatliche Fonds seit vielen Jahren die gesetzliche Rente durch amKapitalmarkt erzielte Ren- diten ergänzen. Finanziert werden soll die Kapitalrente durch einen Zusatzbeitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte tragen. Der Gesamtverband der Deutschen Ver- sicherungswirtschaft (GDV) sieht das kritisch: „Eine gesetzliche Kapitalrente nach schwedischem Vorbild würde ein zusätzliches staatlich verwaltetes System neben die bestehenden Säulen stellen. Das birgt Risiken politischer Einflussnahme auf die Kapitalanlage, schafft neue Bürokratie und kann den wettbewerblichen Ausbau kapitalgedeckter Vorsorge schwächen.“ Insgesamt setze die Alterssicherungskom- mission jedoch „wichtige Impulse, um die Altersvorsorge langfristig demografiefester zu machen und kapitalgedeckte Elemente zu stärken“. Auch eine Verzahnung der geplanten Frühstartrente mit der gesetzlichen Kapi- talrente lehnt der GDV ab. Diese hatte die Rentenkommission in ihren Empfehlun- gen vorgeschlagen. Der GDV schreibt: „Der Sinn der Frühstart-Rente ist (…) nicht, dass Kinder frühzeitig in die gesetzliche Ren- tenversicherung einzahlen, sondern dass sie schon in jungen Jahren eine privatwirt­ schaftlich organisierte Altersvorsorge aufbauen.“ Am weitesten fortgeschritten sind die Reformen in der dritten Säule: Mit dem bereits verabschiedeten Altersvorsorge- Depot als Nachfolger der Riester-Rente und dem Regierungsentwurf für eine „Frühstart-Rente“ führt derzeit die private Altersvorsorge das Feld an. Bei der ersten und zweiten Säule ist dagegen vieles offen. Viele haben keine bAV Gerade bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) klafft eine erhebliche Lücke: Nur 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland verfügen über eine Betriebsrentenanwartschaft. Aus Sicht der Alterssicherungskommission ist das zu wenig. In Empfehlung 29 fordert sie deshalb noch in diesem Jahr einen Sozialpartnerdialog. Dieser solle „konkre- te Maßnahmen (…) erarbeiten, die die Verbreitung der bAV insbesondere in bis- her unterversorgten Bereichen deutlich erhöhen und von beiden Sozialpartnern mitgetragen werden“. Angestrebt werden soll „eine annähernd flächendeckende Verbreitung der bAV, um ein lebensstan- dardsicherndes Gesamtversorgungsniveau der Alterssicherung für alle Beschäftigten zu erreichen“. Von einer flächendeckenden Betriebsrente ist Deutschland bislang weit entfernt. Rund 18 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte verfügten Ende 2023 über eine Anwartschaft. Besonders groß sind die Lücken bei kleinen Unternehmen und Geringverdienern. In Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten liegt der Verbreitungsgrad laut Kommissionsbericht bei lediglich 25 Prozent. Von Beschäftigten mit einem Bruttolohn bis zu 2.500 Euro verfügen lediglich rund 34 Prozent über eine bAV. Damit liegt ein wesentlicher Hebel für eine größere Verbreitung der bAV bei klei- Dominierende 1. Säule: So ist das deutsche Alterssicherungssystem insgesamt aufgestellt Anteile der Alterssicherungssysteme am Leistungsvolumen (brutto) insgesamt Bei der Betrachtung des Gewichts der einzelnen Alterssicherungssysteme amgesamten Leistungs- volumen fällt die Vorrangstellung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) auf: 69 Prozent aller Brutto-Alterssicherungsleistungen entfallen auf Leistungen der GRV. Die Beamtenversorgung folgt auf Platz zwei. Quelle: Alterssicherungsbericht 2024, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS, ASID 2023 Alterssicherung der Landwirte 1 % Beamtenversorgung 19% Betriebliche Altersvorsorge 10% Gesetzliche Rentenversicherung 69% Berufsständische Versorgung 2%

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