Institutional Money, Ausgabe 2 | 2026

SANCTIONS COMPLIANCE BRIEF DER HERAUSGEBER Mamdouh El-Morsi Gerhard Führing 4 2/2026 | institutional-money.com Als ob man nicht genug damit zu tun hätte, Märkte, Renditen, Liquiditätsentwicklung und Zinslandschaf- ten imAuge zu behalten, wird die Liste der „Zusatzauf- gaben“, mit denenman sich in der Branche beschäftigen muss, laufend länger. Mit der angespannten geopoliti- schen Lage gewinnt das bisher weniger stark beachtete Thema Sanctions Compliance an Brisanz. Was früher vor allem Banken beschäftigte, bereitet nun auch ande- ren Unternehmen Kopfzerbrechen. Im Juni 2025 ver- hängte das US-Finanzministerium gegen GVA Capital, eine in San Francisco ansässige Venture-Capital-Firma, eine Strafe von 216 Millionen Dollar, weil GVA wissent- lich Gelder eines sanktionierten russischen Oligarchen verwaltet und OFAC-Vorladungen ignoriert hat. Nun wäre der Fall GVAwohl vermeidbar gewesen, nicht immer ist das Risiko aber so klar erkennbar. Ein Emer- ging-Markets-Fonds, der über türkische oder emirati- sche Intermediäre in Industrieunternehmen investiert, bewegt sich, ohne es zu wissen, möglicherweise in einemder Hochrisiko-Korridore für russische Sanktions- umgehung. Leicht zu entdecken ist so etwas keineswegs, die Verbindungen werden ja bewusst verschleiert. Erschwerend kommt hinzu, dass die Reglements in Europa, Großbritannien und den USA divergieren, die zu befolgenden Regelwerke sind nicht einheitlich. Für institutionelle Investoren geht es dabei nicht nur um Strafvermeidung. Wer unbeabsichtigt in die Nähe sank- tionierter Parteien gerät, riskiert eingefrorene Positionen XQG 5HSXWDWLRQVVFKÌGHQ 8QG EHWURȬHQ LVW GDYRQ SUDN - tisch jeder. EU-Sanktionsverordnungen binden nicht nur Banken, sondern alle juristischen und natürlichen Personen innerhalb der EU-Jurisdiktion. Das schließt Pensionskassen, Pensionsfonds, Versorgungswerke und Versicherungen ausdrücklich ein. Wo liegt das praktische Risiko für Großanleger? Diese investieren typischerweise unbewusst, weil indirekt über Fondsstrukturen und Mandate in sanktionierte Gegenparteien. Wer in Private-Debt-Fonds, Infrastruk- tur oder Emerging-Markets-Strategien investiert, ist darauf angewiesen, dass der beauftragte Asset Manager das Sanctions Screening korrekt durchführt. Wenn der Manager versagt, sitzt der institutionelle Anleger auf potenziell kontaminierten Positionen. Die BaFin hat imMärz 2025 eine Aufsichtsmitteilung zu Umgehungs- transaktionen imKontext der Geldwäschebekämpfung YHUĆȬHQWOLFKW GLH EHVRQGHUV LUDQLVFKH 7UDQVDNWLRQHQ DOV 5LVLNREHUHLFK KHUYRUKHEW XQG YHUVWÌUNWH 6RUJIDOWVSijLFK - ten verlangt. Auch Dollar-Zahlungskanäle können zum Problemwerden. Eine deutsche Pensionskasse, die über einen Luxemburger Fonds in Dollar-denominierte Infra- strukturanleihen investiert, muss das Risiko beachten. Fazit: Für Altersvorsorgeeinrichtungen und Versicherun- gen ist Sanctions Compliance kein abstraktes Thema mehr. Es ist ein operatives Risiko, das über Fondsstruk- turen, Währungskanäle und regulatorische Divergen- zen direkt in die Kapitalanlage hineinreicht. Mit der in Deutschland gültigen EU-Sanktionsstrafrichtlinie drohen erstmals auch strafrechtliche Konsequenzen für Leitungspersonen. Haben Sie schon eine Sanctions- Compliance-Abteilung? Gerhard Führing und Mamdouh El-Morsi

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