Institutional Money, Ausgabe 1 | 2026
STEUER & RECHT EU-Entgelttransparenzrichtlinie 258 1/2026 | institutional-money.com Bis Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Gesetz umgesetzt sein, und bereits imJuni 2027müssen die Unternehmen über bestehende „Gender Pay Gaps“ berichten. Ziel des Gesetzesvorhabens ist die Durchsetzung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern. DURCHSETZUNG DER ENTGELTGLEICHHEIT EINE AKTUELLE EU-RICHTLINIE dürfte den HR-Verantwortlichen die eine oder andere Schweißperle auf die Stirn treiben – und den Kommunikationsabtei- lungen ebenso: die EU-Entgelttransparenz- richtlinie (RL [EU] 2023/970), die im Mai 2023 gemeinsam von EU-Parlament und -Rat beschlossen wurde. Sie muss in Kürze – spätestens bis 7. Juni 2026 – in nationales Gesetz umgesetzt sein. Bei dem Gesetzes- vorhaben geht es um Transparenz bei der Entgeltfestlegung und -entwicklung, spe- ziell um die Eliminierung von möglicher- weise bestehenden Gender Pay Gaps. Eine Sache der Kultur 'LHVHU JHVFKOHFKWVVSH]LljVFKH *HKDOWVXQWHU schied ist nur inwenigen europäischen Län- dern höher als in Österreich und Deutsch- ODQG VLHKH *UDljN Ľ8QEHUHLQLJWHU *HQGHU Pay Gap in den EU-Mitgliedsstaaten 2024“). Laut Statistischem Bundesamt lag der unbereinigte Gender Pay Gap 2024 in der Bundesrepublik bei 16 Prozent und der bereinigte, der nicht durch Faktoren wie $UEHLWV]HLW 4XDOLljNDWLRQ RGHU )XQNWLRQ erklärbar ist, immerhin bei sechs Prozent. Ľ(QWJHOWWUDQVSDUHQ] LVW HLQH 6DFKH GHU .XO - tur, und die meisten Unternehmen haben bereits solide Entgeltstrukturen entwickelt. Nun springt die Gesetzgebung ein, weil es GHQ 5HJXODWRUHQ RȬHQEDU QRFK QLFKW GHXW - lich genug voranging“, erklärt Mareike Feil- huber, Senior Principal bei Mercer inMün- chen. Ihr Kollege Oliver Baierl führt ins )HOG Ľ'LH JUXQGVÌW]OLFKHQ $QIRUGHUXQ - gen sind keineswegs neu. Der Grundsatz ,Gleiches Entgelt bei gleichwertiger Tätig- keit vonMann und Frau‘ wurde bereits mit Gründung der EU in den Römischen Ver- trägen von 1957 verankert.“ Er verantwortet als Senior Principal bei Mercer die Umset- zung von Projekten im Bereich Compen- VDWLRQ %HQHljWV XQG KDW HLQH 9HUPXWXQJ warum es mit der Angleichung der Gehäl- WHU ELVKHU VWRFNHQG OLHI Ľ(V JDE ł XQG GDV ist auch die Diagnose der EU – zwei Hin- dernisse: Erstens entdecken die Leute nicht, ob sie benachteiligt werden, weil dazu die Gehaltstransparenz fehlt; und zweitens mussman imZweifel nachweisen, dass eine andere Person trotz gleicher Arbeit anders vergütet wird. Es gab aber keine eindeutige Rechtsgrundlage dafür, was gleichwertige Arbeit ist“, so Baierl. Die EU-Entgelttrans- parenzrichtlinie versucht dazuweitere Klar- KHLW ]X VFKDȬHQ In einigen Ländern gab es dazu in der Ver- gangenheit schon Regelungen: in Deutsch- Foto: © Frogella.stock | Adobe Stock
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