Logo von Institutional Money
| Regulierung

Karlsruhe: Europäische Bankenunion ist rechtens

Nach Ansicht des deutschen Bundesverfassungsgericht ist die Europäische Bankenunion mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar.

Am Dienstag (30. Juli) entschieden die Verfassungsrichter in Karlsruhe, dass die Europäische Bankenunion, mit der die Aufsicht über wichtige Finanzinstitute im Euro-Gebiet an die EZB übertragen wurde, und der gemeinsame Fonds zur Abwicklung in Schieflage geratener Banken mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sei. Mehrere Kläger hatten Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil ihrer Ansicht nach die im EU-Vertrag von Lissabon festgelegten Kompetenzen unzulässig erweitert worden seien. Gleichzeitig mahnte das Verfassungsgericht jedoch die strikte Einhaltung der Regeln an.

Hinter der Entscheidung stünden "ebenso komplexe wie grundsätzliche Überlegungen zur europäischen Kompetenzordnung", so Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle zu Beginn der Urteilsverlesung. Ausschlaggebend dabei sei gewesen, dass die Aufsicht über die Kreditinstitute in der Eurozone nicht vollständig auf die EZB übertragen worden sei – umfangreiche Befugnisse seien bei den nationalen Aufsichtsbehörden verblieben.

Seit 2014 werden im Zuge der Finanzkrise die großen Banken der Eurozone zentral von der Europäischen Zentralbank kontrolliert. In Deutschland handelt es sich dabei um 19 sogenannte systemrelevante Kreditinstitute. Für die rund 1.400 "weniger bedeutenden" deutschen Geldhäuser bleiben weiterhin die deutsche Finanzaufsicht Bafin und die Deutsche Bundesbank zuständig. (mb)

Dieses Seite teilen