Institutional Money, Ausgabe 3/2026

LEUCHTTURM-ANALYSEN 3/2026 | institutional-money.com 37 DieRentenpolitik in Deutschland hat viel zu lan­ ge in Kästchen gedacht. Hier die gesetzliche Rente, dort die Betriebsrente, daneben die private Vorsorge. Der neue Reformansatz versuchterstmals,diesePerspektive aufzubrechen. Bundesregierung und Alterssicherungskommission haben dabei den richtigen Wechsel vollzogen: Altersvorsorge ist nicht nur gesetzliche Rente, nicht nur Betriebsrente und schon gar nicht nurdieReparaturderRiester-Rente. Wer das Sicherungsniveau imAlter ernsthaft diskutierenwill, muss alle dreiSäulengemeinsambetrachten. ObamEndeeinbelastbaresSystem entsteht, ist allerdings noch offen. Die gesetzliche Rente bleibt der zentralePfeiler,kanndiedemografi- sche Last aber nicht allein tragen. Ein längeres Erwerbsleben, mehr Beschäftigungundzusätzlichekapi- talgedeckte Elemente sind daher keine ideologischen Optionen, son- dernTeil einer ehrlichenRechnung. Die geplante Kapitalrente kann dieseRechnungverbessern,istaber kein kostenfreier Ausweg. In der Aufbauphase finanzieren Beschäf- tigte zugleich die laufendenRenten und ihren eigenen Kapitalstock. Die Politik muss sagen, wer diese Übergangslast tragen soll. Alters- vorsorgevermögen darf zudem schongarnichtalsInvestitionsfonds fürtagespolitischeZweckeverstan- den werden. Amstärksten zeigt sichdieQualität einer Renten-Gesamtstrategie an derbetrieblichenAltersversorgung, die so zu einer Art Prüfstein wird. Sie verbindet kollektive Kosten- vorteile, Arbeitgeberbeiträge und professionellesRisikomanagement, erreicht Beschäftigte bisher aber nur sehr ungleich. In kleinen Unter- nehmen, bei niedrigen Einkommen oder häufigen Jobwechseln ist sie deutlich schwächer verbreitet als in großen, tarifgebundenen Kon- zernen. Gewerkschaften fordern deshalb eine obligatorische bAV mit verbindlichen Arbeitgeberbei- trägen – mit guten Argumenten. Wer eine Gesamtversorgung im AlteralsZielausgibt,kannsichnicht darauf verlassen, dass gerade Geringverdienerfreiwilligzusätzlich sparen. Arbeitgeberverbände hal- ten dagegen an der Freiwilligkeit fest, beantworten damit aber nicht die Verteilungsfrage. Nötig sind leichter zugängliche, über Arbeit- geberwechsel mitnehmbare und auchfür kleineUnternehmenhand- habbare Modelle. Und eine klare Antwort, ob Opt-out oder gesetzli- che Pflicht der wirksamereWeg ist. Damit rückt ein mögliches „Non- Level Playing Field“ ins Zentrum der Reform. Baut der Staat einen kapitalgedeckten, kollektiv orga- nisierten, renditeorientierten Teil der gesetzlichen Rente auf, stellt sich die Frage der regulatorischen Konsistenz. Weshalb sollen andere kollektive Vehikel wie die bAV bei vergleichbarer Risikotragfähigkeit restriktiver behandelt werden? Unterschiedliche Zusagearten rechtfertigen unterschiedliche Regeln, aber sachlich begründet müssen sie sein. Bestandsschutz bleibt die Voraussetzung für Ver- trauen, doch daneben muss ein System stehen, das Portabilität, kollektive Kapitalanlage und faire Risikoteilung ermöglicht. Einen echten Fortschritt gibt es bei der privaten Altersvorsorge: Das Altersvorsorgereformgesetz, mit dem das Altersvorsorge-Depot als Riester-Nachfolgereingeführtwird, hat den Gesetzgebungsprozess durchlaufen. Die Rechtsgrundlage istfinalund„introckenenTüchern“. Der Abschied vom starren Zwang zur vollständigen Beitragsgarantie war überfällig, denn Garantien kos- ten gerade bei langen Laufzeiten Rendite. Ein einfaches, kosten­ günstiges, kapitalmarktnahes Angebot kann mehr bewirken als die komplizierte Förderlogik der Vergangenheit. Doch ein Wertpapierdepot ist noch keine lebenslange Altersvor- sorge. Mindestens ebenso wichtig sind ein kluger Umgang mit Kurs- schwankungen kurz vor dem Ruhestand und eine Antwort auf das Langlebigkeitsrisiko. Sinnvoll wäre eine Wahlarchitektur, die fle- xible Entnahmen erlaubt, zugleich aber eine standardisierte Absiche- rung sehr langer Lebensdauern verpflichtend vorsieht. Von den „trockenen Tüchern“ der PrivatvorsorgeistdieRentenreform als Ganzes noch ziemlich weit ent- fernt. Bei Redaktionsschluss fehlte weiterhin der Referentenentwurf aus dem Arbeitsministerium, ohne ihn kein Kabinettsbeschluss, ohne Kabinettsbeschluss keine Bundestagsberatung. Der Zeitplan „Verabschiedung bis Ende 2026“ wird damit technisch immer enger. Die Politik sollte sich daher vor allem nicht weiter in Modellrech- nungen verlieren. Entscheidend ist, ob aus drei nebeneinandergestell- ten Vorsorgeprodukten am Ende ein System wird: mit Übergängen vom frühen Sparen in die Erwerbs- phase, vonArbeitgeberwechseln in portableAnsprüche, vonangespar- tem Kapital in ein Einkommen, das aucheinlangesLebenträgt.DieZeit für entsprechendeAnkündigungen ist schon längst vorbei. Jetzt zählt der Entwurf. … WIRD DIE RENTENREFORM WOHL NICHT HANS HEUSER

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