Institutional Money, Ausgabe 3/2026
Regulatorik-Guide STEUER & RECHT 3/2026 | institutional-money.com 263 Umsetzung in D im … Umsetzung in A im … Auswirkungen auf Großanleger / institutionelle Investoren Fundstellen im Institutional Money Magazin KAGB, Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRBG) AIFMG Höhere Transparenz und strikte Verwahrstellenpflichten redu- zierten das Gegenparteirisiko. Allerdings stiegen die regulato- rischen Kosten für Spezialfonds spürbar, was zu einer Konsoli- dierung amMarkt für Asset Manager führte 3/2024, Seite 258, (Verringerte System- risiken KAGB, Fondsmarktfördergesetz (FMSG) AIFMG Einführung von Liquiditätsmanagement‑Tools (LMTs) 3/2025, Seite 250 ff. (Fondsrisiken im Griff) VAG VAG Massiv. Da Eigenkapital für Investments strikt risikogewichtet hinterlegt werden muss, wurden traditionell „sichere“, aber gering verzinsliche Staatsanleihen bevorzugt. Aktieninvest- ments und lang laufende illiquide Assets (z. B. Infrastruktur) wurden künstlich „teurer“ (bzw. eigenkapitalintensiver), was die Asset Allocation von Versicherern fundamental verändert hat 3/2017, Seite 32–36 (Zwischen Markt und Regulierung) VAG VAG – 1/2024, Seite 252 ff. (Moderates Update) KAGB AIFMG Während ELTIF 1.0 ein Flop war, hat ELTIF 2.0 durch flexiblere Dachfondsstrukturen und gelockerte Anlagegrenzen einen Boom ausgelöst. Großanleger nutzen ELTIFs vermehrt, um illiquide Anlageklassen (Private Credit, Infrastructure) in Vehi- keln aufzusetzen, die gleichzeitig für gehobene Privatkunden geöffnet werden können (Scale-Effekte) 1/2021, Seite 266–270 (Erwachendes Inter esse), 1/2022, Seite 240 ff. (Porträt/Inter- view Markus Pimpl) KAGB AIFMG Während ELTIF 1.0 ein Flop war, hat ELTIF 2.0 durch flexiblere Dachfondsstrukturen und gelockerte Anlagegrenzen einen Boom ausgelöst. Großanleger nutzen ELTIFs vermehrt, um illiquide Anlageklassen (Private Credit, Infrastructure) in Vehi- keln aufzusetzen, die gleichzeitig für gehobene Privatkunden geöffnet werden können (Scale-Effekte) 2/2023, Seite 258 ff. (Mehr Spielraum), 4/2024, Seite 268 ff. OGAW-V-Umsetzungsgesetz, 18. März 2016 InvFG-Novelle 2016 (8/2016) Stärkere Verwahrstellenhaftung, zusätzliche Informationen für Due Diligence und Monitoring, geringere Vergütungsfehl anreize; zugleich potenziell höhere Fonds- und Verwahrkosten – CRD-IV-Umsetzungsgesetz vom 28. August 2013, CRR gilt unmittelbar als Verordnung Umsetzung der CRD IV durch die Novelle des Bankwesengesetzes (BWG) und weiterer Finanzmarkt gesetze; CRR gilt unmittelbar als EU-Verordnung Strengere Eigenkapital-, Liquiditäts- und Governance-Vorga- ben für Banken; stabileres Finanzsystem, aber restriktivere Kreditvergabe und stärkere Bedeutung kapitalmarkt-/privat- marktbasierter Finanzierungen 1/2020, Seite 266 ff. (Umbau einer Branche) Kern der Umsetzung waren umfang- reiche Änderungen des Versiche- rungsaufsichtsgesetzes (VAG) für Pensionskassen und Pensionsfonds sowie Anpassungen mehrerer Verord- nungen (u. a. Informationspflichten). Die Umsetzung trat überwiegend zum 13. Januar 2019 in Kraft Umsetzung durch die Novelle des Pensionskassengesetzes (PKG), BGBl. I Nr. 81/2018, die am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Ergänzend wurden FMA-Verordnungen und aufsichts- rechtliche Vorgaben angepasst Deutlich höhere Anforderungen an Governance und Orga- nisation für EbAVs. EbAVs müssen ein umfassendes Gover- nance-Systemmit dokumentierten Prozessen, einer eigenen Risikobeurteilung (Own Risk Assessment – ORA), geeigne- ten Schlüsselfunktionen sowie einer erweiterten Kommunika- tion gegenüber Versorgungsanwärtern und Leistungsempfän- gern einführen 4/2018, Seite 270 ff. (Beitrag zur EbAV- II-Richtlinie), 3/2019, Seite 250 ff. und 4/2023, Seite 269 ff. (Volle Schreibtische) Keine einheitliche Umsetzung. Die ein- zelnen Verordnungen und delegierten Rechtsakte gelten unmittelbar; Richt- linienbestandteile werden jeweils über nationale Gesetze umgesetzt Ebenso keine einheitliche Umset- zung; Umsetzung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelrechtsakt Übergreifende Neuausrichtung von Kapitalanlage, Engage- ment, Risikomanagement und Berichterstattung auf Transition und Nachhaltigkeit. Schafft das Zusammenspiel aus Taxono- mie, SFDR, CSRD und Green Bond Standard, erhöht aber Kom- plexität und Abstimmungsbedarf 2/2018, Seite 256 ff. (Sanfter Druck) Gilt als EU-Verordnung unmittelbar; nationale Durchführung insbeson- dere über Aufsicht und Sanktionen durch die Bafin sowie Anpassungen im Finanzaufsichtsrecht Gilt als EU-Verordnung unmittel- bar; Aufsicht insbesondere durch die FMA; nationale Zuständigkeits- und Sanktionsvorschriften Ein massiver bürokratischer Kraftakt. Fondsgesellschaften und Pensionskassen wurden gezwungen, die „Principal Adverse Impacts“ (PAIs – wichtigste nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit) ihrer Investments offenzulegen. Es kam zu einer tiefgreifenden Umschichtung: Kaum ein Groß- anleger leistet es sich heute noch aus Reputationsgründen, reine Artikel-6-Produkte zu halten. Es droht jedoch auch die Gefahr von „Greenwashing“-Vorwürfen, weshalb viele Fonds von Artikel 9 auf Artikel 8 herabstufen mussten 3/2021, Seite 112–116, (Programmierte Cash-Cow), 3/2021, Seite 190 ff., 2/2022, Seite 56–66 (Interview mit Jennifer Wu, J.P. Morgan AM), 2/2022, Seite 68 ff., 3/2022, Seite 262 ff. (Unerwünschte Nebenwirkungen), 4/2022, Seite 248–254 (Angst vor Klagerisiken), 1/2023, Seite 194 ff. (Shades of Green), 2/2023, Seite 242 ff. (Risiko in Grün), 2/2024, Seite 166 ff. (Roundtable-Gespräch zu Nachhaltigkeit) Noch keine nationale Umsetzung; als künftige EU-Verordnung nach Verabschiedung grundsätzlich unmittelbar anwendbar Noch keine nationale Umsetzung; als künftige EU-Verordnung nach Verabschiedung grundsätzlich unmittelbar anwendbar Ziele sind u.a. eine Entlastung von Berichtspflichten und eine bessere Vergleichbarkeit der Produkte für Endanleger 4/2025, Seite 256 ff. (Erwartungen an die neue SFDR), 1/2026, Seite 266 ff. (Von der Transparenz zum Label) Unmittelbar geltende EU-Verordnung; keine klassische Umsetzung; natio- nale Aufsichts- und Sanktionsme- chanismen sowie Verknüpfung mit Unternehmens- und Finanzmarkt berichterstattung Unmittelbar geltende EU-Verord- nung; keine klassische Umsetzung. Durchführung und Beaufsichtigung im Rahmen der österreichischen Finanzmarkt- und Unternehmens berichterstattung Ermittlung und Offenlegung von Taxonomiequoten, etwa Umsatz-, Capex- und Opex-Ausrichtung; Datenabfragen bei Portfoliounternehmen; Einfluss auf Fondsselektion, Kredit vergabe, Green Bonds und Kapitalallokation. Vergleichbarkeit verbessert, Datenlücken und komplexe technische Kriterien bleiben problematisch 4/2020, Seite 256 ff. (Messbar grün), 3/2022, Seite 228 ff. (Interview mit Ingo Speich, Deka), 3/2022, Seite 262 ff. (Unerwünschte Nebenwirkungen)
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