Institutional Money, Ausgabe 3/2026
Foto: © King & Spalding STEUER & RECHT Regulatorik-Guide 260 3/2026 | institutional-money.com DIE EUROPÄISCHE UNION ist bestrebt, den europäischen Kapitalmarkt zu verein- heitlichen. Dazu hat sie nicht nur verschie- dene zentraleAufsichten eingeführt, sondern sie gibt auch mit Richtlinien und Verord- nungen einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen. Immer dann, wenn global eine neue Problematik auftaucht, wird versucht, regulatorischgegenzulenken– imFolgenden finden Sie zunächst eine Einordnung zur Entwicklung, imWeiteren einen mehrseiti- gen tabellarischen Guide zu den wichigsten durchaus vielschichtigen Regelwerken. Die Grundlage Als Basis kann man festhalten, dass die EU mit zwei Instrumenten arbeitet: Ver- ordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten – es gibt also kein separates „Inkrafttreten in Deutschland oder Öster- reich“, sondern ein einheitliches EU-weites Anwendungsdatum. Richtlinien müssen hingegen national umgesetzt werden, wes- halb es hier eigener nationaler Gesetze und Umsetzungstermine bedarf. Die EU legt lediglich den spätesten Zeitpunkt für die Umsetzung in nationales Recht fest. Es ist Usance, dass Richtlinien und Ver- ordnungen nach etwa fünf Jahren auf den Prüfstand gestellt werden. Dann wird festgestellt, ob sie noch den aktuel- len Anforderungen entsprechen oder ob gegebenenfalls nachgeschärft werdenmuss. Unser Guide konzentriert sich auf die für institutionelle Anleger besonders relevan- ten Rechtsakte. Daneben gibt es Dutzende delegierte Verordnungen und technische Standards auf „Level 2“-Ebene. Insbeson- dere im Sustainable-Finance-Bereich ist die Lage im Fluss – Angaben zu Omni- bus II und SFDR 2.0 können sich 2026/27 noch ändern. Aufsicht: Die großen Drei Überwacht werden die Regulierungen durch die drei großen europäischen Aufsichtsbehörden, die European Super- visory Authorities (ESAs). Sie sind jeweils für einen zentralen Teil des Finanzsys- tems zuständig, weiters das European Systemic Risk Board (ESRB) als über- geordnetes Gremium für Systemrisiken. Dieses überwacht das Finanzsystem als Ganzes, identifiziert Systemrisiken und spricht Warnungen und Empfehlungen aus. Bei den drei Behörden, die den Kern der mikroprudenziellen EU-Finanzaufsicht bilden, handelt es sich um: 1. EBA – European Banking Authority: zuständig für Bankenaufsicht, Harmoni- sierungderBankenregulierung, Stresstests 2. EIOPA – European Insurance and Occupational Pensions Authority: zuständig für Versicherungen und betriebliche Altersvorsorge 3. ESMA – European Securities and Markets Authority: zuständig für Wert- papiermärkte, Marktinfrastruktur, Transparenz, Anlegerschutz Diese drei Behörden entwickeln das Single Rulebook, koordinieren nationale Aufseher und sorgen für eine einheitliche Aufsichts- praxis in der EU. Zusätzlich spielt die Europäische Zentralbank (EZB) im Rah- men des Single Supervisory Mechanism (SSM) eine zentrale Rolle in der Banken- aufsicht des Euroraums. Auf diese Weise ist über die Jahre ein enormes Geflecht an Regeln entstanden, das die beaufsichtigten Einheiten jeweils umsetzen, beachten und einhalten müs- sen. Das gibt Beratungsgesellschaften und Anwaltskanzleien ein umfangreiches Betätigungsfeld und den beaufsichtigten Einheiten allerhand zu tun. Das komplexe Set an Regeln sorgt dafür, dass kleine Einheiten zunehmend Schwie- rigkeiten haben, „compliant“ zu sein. Auch wenn dieGesetz- undNormengeber immer wieder beteuern, das Proportionalitätsprin- zip beachten zu wollen, ergibt sich allein durch die hohe Regulierungsdichte ein gewisser Konsolidierungsdruck, der zu grö- ßeren Einheiten führt. Insbesondere im Bankensektor, aber auch bei EbAVs ist die Konsolidierung seit meh- reren Jahren spürbar, und die Anzahl der von den Regulatoren zu beaufsichtigenden Einheiten sinkt von Jahr zu Jahr. Ein markanter Wendepunkt in der EU- Finanzmarktregulierung war die große Finanzkrise (GFC). Seit der GFC 2008– 2010 hat die EU die Regulierung für institutionelle Anleger (Versicherungen, Pensionsfonds, Asset Manager, Staatsfonds) massiv verschärft. Damals hat man gesehen, wie verwoben das Finanzsystem ist, und entsprechend wollte man systemische Risi- ken, so gut es geht, vermeiden. Dabei lassen sich die Regulierungswellen im Wesentli- chen in zwei Phasen unterteilen: Getrieben durch den Schock der Finanzmarktkrise ging es von 2010 bis 2018 überwiegend um Systemstabilität und Anlegerschutz. Ab 2018 verschob sich der Fokus, und es ging um Nachhaltigkeit und Sustainable Finance (ESG). Dazu beigetragen haben dürfte die UN-Klimakonferenz COP21 in Paris. Dort wurde am 12. Dezember 2015 das Pariser Klimaabkommen verabschiedet – der zentrale globale Rahmen für Dekar- bonisierung. Die EU entschied damals, dass der Finanzmarkt das große Vorha- ben unterstützen sollte. Seither nutzt sie institutionelle Investoren gezielt als Hebel, um Kapitalströme in Richtung des „Green Deals“ zu lenken. Kosten und Compliance Der mit Abstand am breitesten dokumen- tierte Effekt bei den regulierten Einheiten sind Kosten und Compliance-Aufwand. Beispielsweise zwang MiFID II zur Tren- nung vonResearch- undTransaktionskosten » EU-Regulierung wird zunehmend zum Hebel, um Kapital gezielt in Infrastruktur und Transformation zu lenken. « Martin Wolff, Rechtsanwalt und Steuerberater bei King & Spalding LLP in Frankfurt
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