Institutional Money, Ausgabe 3/2026

Foto: © PB3C 3/2026 | institutional-money.com 213 Nachhaltigkeitstransformation PRODUKTE & STRATEGIEN DER EUROPÄISCHE Nachhaltigkeits- begriff hat sich in den vergangenen acht Jahren stärker verändert als jede andere Investmentdoktrin. Was einst als moralisch motiviertes Ausschlussprinzip begann, ist heute ein geopolitisch geprägtes Risiko­ konzept – und steht erneut vor einer regulatorischenNeudefinition. Gleichzeitig möchten zahlreiche institutionelle Investo- ren ihre ESG-Strategien reduzieren oder anpassen, scheitern jedoch an operativen, reputativen und regulatorischen Hürden. Die 2010er: ESG als moralischer Kompass Vor knapp zehn Jahren war ESG vor allem ein normatives Projekt. Skandinavische Pensionskassen wie AP2, AP3 und AP4 sowie niederländische Schwergewichte wie PFZW oder ABP setzten strenge Aus- schlusslisten um – fossile Energien, Tabak, kontroverse Waffen. Sie erfuhren für ihre nachhaltige Ausrichtung damals viel Aufmerksamkeit und Lob. Damals galt: Nachhaltigkeit ist ein Werturteil. So beto- nen niederländische Pensionskassen, dass sie Kapital bewusst in nachhaltige Bahnen lenken wollen – damals häufig mit dem Argument, dass Ausschlüsse der stärkste Hebel seien. Sander van Stijn, Leiter des Mandatsmanagements bei PGGM, dem Vermögensverwalter mehrerer niederländi­ scher Pensionskassen, drückte es damals so aus: „Unser Ziel ist es, ein Anlageportfolio aufzubauen, das marktübliche Renditen erzielt, innerhalb eines akzeptablen Risikos bleibt und ein relativ hohes Maß an Nach- haltigkeit aufweist.“ Anfangs war die Datenlage dünn, die Ratings waren widersprüchlich und regu- latorische Leitplanken kaum vorhanden. ESG war ein Ideal – aber kein präzises Instrument. Jasper Radü, Senior-PR-Bera- ter und Mitglied der Geschäftsleitung bei der Kommunikationsberatung PB3C, erin- nert sich: „In der Niedrigzinsphase wurde ESG in der Kommunikation vor allem aus einer ethischen Perspektive betrachtet. Das vorherrschende Narrativ war: Geld verdienen und etwas Gutes tun. Einge- spartes CO 2 und ESG-Ratings wurden neben klassischen Finanzkennzahlen kommuniziert, um veränderten Anleger- präferenzen gerecht zu werden.“ Ihm fällt ein weiteres Phänomen auf: „Zusätzlich wurden strukturelle Überrenditen ange- nommen und kommuniziert, die sich so aber nicht immer bewahrheitet haben.“ Marlene Waske, Senior Ethics Analyst bei Arete Ethik Invest, sieht hingegen Kosten, wennman auf ESG verzichtet: „Ich finde es bedenklich, dass es immer noch Investoren gibt, die das Gefühl haben, dass es nichts kostet, auf Ethik und Nachhaltigkeit in der Anlage zu verzichten. Die Frage ‚Stehen da am Ende des Jahres 4, 5 oder 10 Prozent auf dem Depotauszug?‘ verzerrt die Pers- pektive. Wir sollten vielmehr fragen: Wie viel Prozent muss mir mein Depot dieses Jahr bieten, damit ich auf ein Jahr Lebens- zeit ‚später‘ verzichte?“ Die 2020er: ESG wird politisch und pragmatisch Mit der SFDR (2021) und der EU-Taxono- mie (2022) begann die Formalisierung. Nachhaltigkeit wurde messbar, prüfbar, reguliert. Doch gleichzeitig verschob sich der Begriff. EinwichtigerWendepunkt war Rasche Folge an Regulierungen für „nachhaltige“ Fonds 2018–2022 war die Konzeptionsphase, 2021–2022 die konkrete Einführung, und 2023–2024 wurden die Regelungen verschärft. 2025–2026 ist geprägt durch Reformen des Nachhaltigkeitsbegriffs. Der Startpunkt der europäischen ESG-Regulierung wurde 2018 gesetzt mit dem EU-Aktionsplan „Sustainable Finance“. Sein Ziel ist, Kapitalflüsse in nachhaltige Aktivitäten zu lenken, die Transparenz zu erhöhen und Greenwashing zu reduzieren. Mit der EU-Taxonomie wird definiert, was als „ökologisch nachhaltig“ gilt. Mit der verbindlichen Umsetzung der SFDR-Level-2 galten strengere Anforderungen für Artikel-9-Fonds. Dies führte zu einer großen Welle an Herabstufungen von Artikel 9 auf Artikel 8. Die SFDR 2.0 ist voraussichtlich erst 2028/2029 verpflichtend anzuwenden. 2018 EU-Aktionsplan „Sustainable Finance“ März 2021 SFDR-Level-1 tritt in Kraft (Klassifizierung Artikel-6-, -8- und -9-Fonds) Januar 2022 Erste Taxonomie- Berichtspflichten Juli 2023 Erweiterte Taxonomie (wei- tere Umweltziele, z. B. Kreis- laufwirtschaft, Biodiversität) 2024 EU-Konsultation zur Überarbeitung der SFDR 2026 Umsetzung neuer ESMA- Leitlinien zu ESG-Begriffen 2028/2029 Erwartete Anwendungs- pflicht der SFDR 2.0 Nov. 2025 Reform: SFDR 2.0 veröf- fentlicht (neue Produktlabel „Sustainable“, „Transition“, „ESG Improver“) Dezember 2023 ESMA Supervisory Briefing zu Greenwashing Juli 2021 EU-Taxonomie (Klimaziele 1 & 2) tritt teilweise in Kraft Januar 2023 SFDR-Level-2 (RTS) wird ver- bindlich (PAI-Indikatoren, strengere Kriterien) 2019 Verabschiedung Offenlegungsverordnung (SFDR)

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