Institutional Money, Ausgabe 1 | 2026

140 1/2026 | institutional-money.com THEORIE & PRAXIS Emissionsdaten DR. KURT BECKER zu berichten, selbst ohne formale Regelun- gen. Eine ähnliche Argumentation sollte für Unternehmenmit hohem institutionel- lem Besitz gelten. Entsprechend stellt man fest, dass Unternehmen mit hohem Über- gangsrisiko und institutionellem Besitz nach der Initiative der SEC seltener ihre Emissionen nach oben korrigieren. Dieses Ergebnis deutet darauf hin, dass die Emis- sionszahlen von Unternehmen, die einer stärkeren externen Prüfung unterliegen, im Vorfeld glaubwürdiger waren – mög- licherweise aufgrund größerer Reputa- tionsbedenken oder besserer interner Sys- teme. Für professionelle Investoren mit entsprechenden ESG-Vorgaben bedeutet das vor allem: Klimadaten börsennotierter Unternehmen verdienen erst dann volles Vertrauen, wenn sie durch unabhängige Bestätigung und eine klare Board-Verant- wortung unterlegt sind. Zusammengenommen legen die Ergeb- nisse nahe, dass die Aussicht auf behörd- liche Prüfung signifikante Korrekturen in der Emissionsberichterstattung aus- löst und latente Schwächen in freiwilli- gen Regelungen für künftige Offenle- gungen ans Licht befördert. Gleichzeitig scheinen freiwillige Prüfungs- und Gover- nance-Mechanismen (intern und extern) die Wahrscheinlichkeit von Falschbericht- erstattung deutlich zu verringern. Diese Muster bekräftigen den wachsenden Ruf nach robusten, überprüfbaren und durchsetzbaren Regeln für die CO 2 -Bilan- zierung, die mit Vorschlägen aus Wis- senschaft und Politik einhergehen. Die Autoren sind überzeugt, dass ihre Ergeb- nisse zeitnahe Einblicke in die Glaubwür- digkeit von Emissionsdaten von Firmen und in Mechanismen zur Verbesserung ihrer Zuverlässigkeit bieten. Die Ergebnisse der Studie haben zudem wichtige Implikationen für Regulierungs- behörden, die Standards für die Klima- berichterstattung entwickeln (zum Bei- spiel für die SEC und das International Sustainability Standards Board [ISSB]), für Informationsintermediäre, die Emis- sionsdaten aggregieren und bewerten, sowie für Investoren, die diese Zahlen zur Bewertung von Klimarisiken und zur Kapitalallokation nutzen. Schließlich lie- fern die Autoren Belege für die tatsäch- lichen Auswirkungen der SEC-Anfra- ge vom März 2021 zu klimabezogenen Offenlegungen. Anhand von CDP-Daten zu individuellen Dekarbonisierungsinitia- tiven von Unternehmen zeigen die Auto- ren, dass Firmen, die ihre Emissionswerte auf Anfrage der SEC nach oben korri- giert haben, mehr in Initiativen zur Redu- zierung von Scope-1-Emissionen inves- tieren. Im Gegensatz dazu beobachtet man keine Reaktion bei Unternehmen, die ihre Emissionswerte nach unten kor- rigiert haben. Vorbild Europäische Union Die Studie wurde 2025 erstellt und im ver- gangenen November publiziert. Sie ent- stand im Geiste eines erwarteten Fort- schritts in Richtung verpflichtender CO 2 -Berichterstattung, wie sie in der Euro- päischen Union bereits obligatorisch ist. Zur Erinnerung: Die Einführung in der EU erfolgt schrittweise je nach Unterneh- mensgröße. Die zentrale Rechtsgrundla- ge hierfür bildet die Corporate Sustain- ability Reporting Directive (CSRD), die seit dem Geschäftsjahr 2024 stufenweise in Kraft tritt. Ab dem Geschäftsjahr 2024 – und damit dem Bericht 2025 – gilt sie für Unternehmen, die bereits zuvor unter die alte Richtlinie (NFRD) fielen. Das sind gro- ße, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Ab dem Geschäftsjahr 2025 und demBericht 2026 gilt sie für alle anderen großen Unterneh- men, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Sie haben über 250 Beschäftigte, mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder verfügen über eine Bilanz- summe von 25Millionen Euro. Und ab dem Geschäftsjahr 2026 und demBericht 2027 gilt diese Verpflichtung auch für börsen- notierte KMU, wobei diese ein Opting-out bis 2028 bekommen haben. Die Bericht- erstattungerfolgt imÜbrigennachden ver- bindlichen European Sustainability Repor- ting Standards (ESRS). Doch dann kam Trump … Wie allgemein bekannt, verfolgt die Regie- rung Trump II einen klaren Anti-ESG-Kurs, sodass die unter der Administration Biden eingeführten Transparenzregeln weitge- hend aufgehoben oder blockiert wurden. Eine offizielle Stellungnahme direkt zum Carbon Disclosure Project (CDP), einer Non-Profit Organisation, liegen seitens der Trump-Regierung nicht vor, aber dieRegie- rungversucht, Fortschritte imRahmen ihrer Deregulierungsmaßnahmen imUmweltbe- reichzuunterbinden. Dazugehört dieRück- nahme von Offenlegungspflichten. Die von der SEC unter der Biden-Regierung ein- geführten Regeln zur Klimaberichterstat- tungwerden zurückgenommen oder abge- schwächt. DasWeißeHaus betrachtet diese Anforderungenals politischmotiviert, über- griffig und belastend für die US-Wirtschaft. Dazukommt, dassmanESG-Initiativenaktiv entgegentritt. Per präsidentiellem Dekret („Protecting American Energy from State Overreach“) geht dieRegierunggegenBun- desstaaten und Initiativen vor, die ESG-Kri- terien oder Emissionsberichte zur Bedin- gung für Geschäfte machen. Dazu gesellt sich noch die Aufhebung wissenschaftli- cher Grundlagen. Denn im Februar 2026 widerrief die Umweltschutzbehörde (EPA) das sogenannte „Endangerment Finding“ von 2009, das die wissenschaftliche Basis für die Regulierung von Treibhausgasen darstellte. Damit entfällt aus Sicht der Regierung die Notwendigkeit für staatlich erzwungeneCO 2 -Berichterstattungen. Das CDP selbst betont jedoch, dass das Interes- se von Investoren andiesenDaten trotz der politischen 180-Grad-Wende inWashington hochbleibt. Sowürden trotz des staatlichen WiderstandsUnternehmenweiterhin ingro- ßemUmfangDaten an das CDPmelden, da Investoren diese Informationen für Klima- und allgemeine Risikobewertungen unab- hängigvonderUS-Regierungspolitik einfor- dernwürden. Zusammenfassend kannman sagen – obwohl vieles im Fluss ist –, dass zwar die US-Bundesebene ESG-Pflichten und Offenlegungszwänge aktiv verringert, die Klimaberichterstattung jedoch für vie- le Unternehmen bis auf Weiteres aufgrund von Gesetzen etwa in Kalifornien oder der EU (CSRD) faktisch bestehen bleibt. Wie sich die politische Großwetterlage auf die tatsächliche Berichtspraxis auswirkt, bleibt abzuwarten. Einordnung der Studie in den aktuellen Kontext Der Fight zwischen Klimajüngern und deren Gegnern ist alles andere als entschieden.

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