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VZB: Millionen-Klage gegen Ex-Manager

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) verklagt ihren Ex-Geschäftsführer auf etwa 50 Millionen Euro Schadensersatz. Aber auch andere Beteiligte sind bereits beziehungsweise sollen verklagt werden.

© Studio_East / stock.adobe.com

Eckpunkte:

  • Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) verklagt einen früheren Top-Manager
  • Informanten zufolge soll sich die Schadensersatzforderung auf etwa 50 Millionen Euro belaufen

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) hat seinen früheren Geschäftsführer Ralf Wohltmann auf Schadensersatz in Höhe von etwa 50 Millionen Euro verklagt. Das berichtet Bloomberg News.

Das VZB hat Anfang des Monats beim Berliner Arbeitsgericht eine Schadensersatzklage eingereicht, wie eine Gerichtssprecherin gegenüber Bloomberg bestätigte, die aber die Klagesumme nicht nennen wollte. Wie laut Bloomberg "aus Kreisen" bekannt wurde, die mit dem Rechtsstreit vertraut sind, fordert der VZB rund 50 Millionen Euro.

Großer Schlag ins Kontor
Beim VZB sind mehr als 10.000 Zahnärzte aus Berlin, Brandenburg und Bremen pflichtversichert. Im Dezember hatte das Versorgungswerk mitgeteilt, es habe Verluste von mindestens 1,1 Milliarden Euro wegen fehlgeschlagener Investments zu verkraften. Per Ende 2024 verwaltete es ein Vermögen von rund 2,2 Milliarden Euro.

Das VZB-Desaster ist laut Bloomberg der bisher gravierendste Fall unter den deutschen Versorgungswerken, die mit Verlusten zu kämpfen haben. Sie hatten laut Bloomberg teilweise in intransparente und risikoreiche Anlagen investiert, um die jahrelange Niedrigzinsphase auszugleichen. Einige haben seit der Zinswende erhebliche Verluste erlitten.

Klagereigen
Wohltmann war 25 Jahre lang Geschäftsführer des VZB, bis er Anfang 2025 freigestellt und später entlassen wurde. Der VZB warf ihm unter anderem vor, an einem Unternehmen beteiligt gewesen zu sein, das wiederum mit dem VZB Geschäfte machte. Laut VZB soll er für einen Teil der hohen Verluste verantwortlich sein. Das Versorgungswerk geht außerdem gegen ehemalige Organmitglieder und Berater vor, wie Bloomberg anmerkt.

Das Berliner Arbeitsgericht wies im Januar Wohltmanns Kündigungsschutzklage ab. Er hat Boomberg zufolge Berufung eingelegt. (aa)

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