Logo von Institutional Money
| Vermischtes

UBS drohen doch strengere Kapitalregeln

Der Schweizer Ständerat unterstützt deutlich schärfere Eigenkapitalvorgaben für die UBS. Das bevorzugte Modell der Großbank fand keine Mehrheit. Das letzte Wort ist allerdings noch längst nicht gesprochen.

© Octavian / stock.adobe.com

Eckpunkte:

  • Die UBS erleidet aus regulatorischer Sicht einen Rückschlag
  • Sie muss wahrscheinlich doch viel hartes Kernkapital für ihr Auslandsgeschäft unterlegen, statt dies mit AT1-Bonds machen zu können.

Der Schweizer Ständerat hat sich bei den geplanten Kapitalvorschriften für die UBS weitgehend auf die Seite der Regierung gestellt. Die kleine Parlamentskammer votierte am Mittwoch (23.9.) mit 29 zu 16 Stimmen dafür, dass die Großbank 90 Prozent des Werts ihrer ausländischen Tochtergesellschaften mit hartem Kernkapital, sogenanntem CET1-Kapital, unterlegen muss. Für die UBS, die dieses Modell ablehnt, ist die Entscheidung ein Rückschlag.

Der Vorschlag bleibt zwar unter der von der Regierung angestrebten vollständigen Unterlegung. Er entfernt sich jedoch deutlich von der bevorzugten Lösung der UBS, bei der die Hälfte der Absicherung über wandelbare AT1-Anleihen erfolgen sollte. Nach der Abstimmung gab die UBS-Aktie ihre zwischenzeitlichen Gewinne ab und notierte kaum verändert.

Bis zu 20 Milliarden Dollar zusätzlich
Die Schweiz arbeitet seit dem Zusammenbruch der Credit Suisse im Jahr 2023 an strengeren Regeln für ihre einzige global tätige Großbank. Im Mittelpunkt steht eine deutliche Stärkung des Eigenkapitals der Schweizer UBS-Muttergesellschaft. Eine Unterlegung der Auslandsbeteiligungen zu 100 Prozent könnte die Bank zwingen, bis zu 20 Milliarden Dollar an zusätzlichem CET1-Kapital bereitzustellen.

Der Ständerat hatte über drei Modelle zu entscheiden: die vollständige Unterlegung mit CET1-Kapital, eine Quote von 90 Prozent sowie eine Aufteilung zu gleichen Teilen auf CET1- und AT1-Kapital. Finanzministerin Karin Keller-Sutter signalisierte Offenheit für den 90-Prozent-Kompromiss und widersprach zugleich den Einwänden der UBS.

Die Bank bestreite nicht, die erforderlichen Mittel aufbringen zu können, argumentierte Keller-Sutter. Entscheidend sei vielmehr, ob das Kapital zur Stärkung der Schweizer Muttergesellschaft oder für Dividenden und Aktienrückkäufe verwendet werde.

UBS warnt vor Wettbewerbsnachteilen
UBS-Chef Sergio Ermotti und Verwaltungsratspräsident Colm Kelleher hatten im Vorfeld vor den Plänen gewarnt. Die verschärften Anforderungen könnten die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Bank beeinträchtigen, lautet ihr zentrales Argument.

Derzeit müssen ausländische Einheiten zu 60 Prozent unterlegt werden; ein Viertel davon kann über AT1-Anleihen abgedeckt werden. Nach Einschätzung der Regierung hat sich dieses Regelwerk in der Credit-Suisse-Krise als unzureichend erwiesen. Keller-Sutter bezweifelt zudem, dass AT1-Papiere in einer Krise hartes Kernkapital zuverlässig ersetzen können.

Entscheidung wohl erst 2027
Die Vorlage geht nun an den Nationalrat, der voraussichtlich frühestens gegen Jahresende darüber beraten wird. Weichen die Beschlüsse beider Kammern voneinander ab, müssen sie sich auf eine gemeinsame Fassung verständigen. Eine endgültige Entscheidung über die neuen Kapitalanforderungen wird daher frühestens 2027 erwartet. Auch eine Volksabstimmung ist möglich. (mb/Bloomberg)

Diese Seite teilen

Weitere Inhalte aus der Redaktion