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Techniker Krankenkasse geht mit Pensionsfonds an den Start

Die Techniker Krankenkasse aus Hamburg hat einen eigenen Pensionsfonds gegründet und diesen mit einer nennenswerte Summe dotiert. Der Pensionsfonds ergänzt damit das bAV-Angebot für die Angestellten der Techniker Krankenkasse, die über das Gefäß von einer größeren Flexibilität profitieren können.

Melanie Kümmel, TK Pensionsfonds
Melanie Kümmel, TK Pensionsfonds© TK

Deutschland ist um einen neuen Pensionsfonds reicher. Die die Techniker Krankenkasse (TK), mit über zehn Millionen Versicherten und rund 14.000 Angestellten immerhin eine der größten Krankenkassen Deutschlands, hat die TK Pensionsfonds AG gegründet. Einen Bericht vom „Private Banking Magazin“ bestätigte eine Unternehmenssprecherin auf Anfrage von „Institutional Money“.

Gegenstand des Unternehmens ist – wie der Webseite zu entnehmen ist - der Betrieb eines Pensionsfonds im Sinne der Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (§§ 236 ff. VAG) zur Übernahme und Durchführung von ehemals unmittelbaren Leistungszusagen der Techniker Krankenkasse (Trägerunternehmen) im Sinne von § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG).

Vorstandsvorsitzende des TK Pensionsfonds mit Sitz in der Bramfelder Straße in Hamburg ist Melanie Kümmel vom Team Finanzanlagen der Techniker Krankenkasse. Die TK übertrug per Jahresanfang mehr als zwei Milliarden Euro auf den neuen Pensionsfonds.

Pensionsfonds hat Vorteile
Als Grund für die Lancierung des Pensionsfonds nannte die Sprecherin gegenüber „Institutional Money“, dass die betriebliche Altersversorgung und deren Sicherheit eine hohe Bedeutung für TK hätten. Vor diesem Hintergrund wurde ein betriebseigener Pensionsfonds gegründet, der ausschließlich die betriebliche Altersversorgung der TK- Mitarbeiter verwaltet. Der Pensionsfonds könne, im Vergleich zur TK als Krankenkasse, das Pensionsvermögen globaler, diversifizierter und mit mehr Renditechancen allokieren.

Bis dato war die Altersvorsorge der TK klassisch organsiert. Einerseits werden Altersvorsorgeleistungen im Rahmen tarifvertraglich geregelter Direktzusagen angeboten. Unabhängig davon besteht ergänzend die Möglichkeit, Entgeltumwandlung zugunsten einer Direktversicherung zu betreiben. Die gebildeten Rückstellungen werden in einem CTA Modell (Treuhand-Verein) gehalten. „Der Treuhand-Verein bleibt zukünftig als eigenständiges Sicherungskonstrukt neben dem Pensionsfonds bestehen“, betonte die Sprecherin gegenüber „Institutional Money“. (aa)

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