Logo von Institutional Money
| Vermischtes

Sterbekasse verliert Betriebserlaubnis

Die Bafin hat dem Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (BVaG) die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts entzogen. Zum Verhängnis wurden der Sterbekasse Abschreibungen auf Immobilien-Investments.

Fehlinvestitionen bei Immobilien rissen die Bochumer Sterbekasse BVaG ins Minus. Jetzt hat die Bafin den Versicherungsbetrieb untersagt. 
Fehlinvestitionen bei Immobilien rissen die Bochumer Sterbekasse BVaG ins Minus. Jetzt hat die Bafin den Versicherungsbetrieb untersagt. © Miha Creative /Adobe Stock

Eckpunkte:

  • Bafin untersagt BVaG Geschäftsbetrieb
  • Große deutsche Sterbekasse erfüllt Mindestkapitalanforderungen nicht
  • Das Unternehmen darf keine neuen Versicherungsverträge mehr abschließen und wird abgewickelt
  • Leistungskürzungen möglich

Die Immobilienkrise zieht weitere Kreise: Nun ist mit dem Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (BVaG), eine Sterbekasse betroffen. Die Versicherungsaufsicht Bafin hat mitgeteilt, dass der BVaG darf kein Versicherungsgeschäft mehr betreiben darf. Die Erlaubnis dazu hat die Finanzaufsicht am vergangenen Donnerstag, den 23 Juni 2026, widerrufen.

Abschreibungen auf Immobilien-Investments
Der Spezialversicherer für Sterbegeldversicherungen, 1968 von Mitarbeitern der Montanindustrie gegründet, hat nach den Angaben auf seiner Website über 120.000 Mitglieder (Stand 31.05.2025). Grund für den Entzug der Betriebserlaubnis ist laut Bafin ein Fehlbetrag in der vorläufigen Bilanz des Unternehmens, der nicht durch Eigenkapital gedeckt ist. Aufgrund von Abschreibungen auf immobilienbezogene Kapitalanlagen könne der Versicherungsverein die gesetzliche Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen. Einen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung habe er der Bafin nicht vorgelegt.

Bestandsverträge laufen weiter
Wie die Bafin informiert, geht der Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in die Abwicklung über. Das Unternehmen darf keine neuen Versicherungsverträge mehr abschließen. Früher abgeschlossene Verträge darf es weder erhöhen noch verlängern. Bestehende Versicherungsverträge würden grundsätzlich ordnungsgemäß fortgeführt. Um den Fehlbetrag auszugleichen, seien jedoch laut Satzung des Unternehmens und mit ausdrücklicher Genehmigung der Bafin Leistungskürzungen möglich.

Zudem weist die Bafin noch darauf hin, dass der BVaG ein kleineres Versicherungsunternehmen ist. Als Sterbekasse habe er ausschließlich Sterbegeldversicherungen zur Übernahme von Bestattungskosten angeboten. Der Widerruf der Erlaubnis basiert auf § 304 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Der entsprechende Bescheid sei mittlerweile bestandskräftig. (de)

Diese Seite teilen

Weitere Inhalte aus der Redaktion