Statt über 100 Millionen erhält CS-Banker in Archegos-Fall nur....
Ein ehemaliger Manager der Credit Suisse, der wegen der Archegos-Pleite gekündigt wurde, hat seinen ehemaligen Arbeitgeber auf 100 Millionen US-Dollar Schadenersatz verklagt. Ein Gerichtsakt offenbart nun nicht nur die Hintergründe, sondern auch, wie viel Geld der Banker am Ende erhielt.

Der ehemalige Co-Leiter des Prime-Brokerage-Geschäfts der Credit Suisse hat von einem Schiedsgremium etwas mehr als 590.000 Dollar (541.000 Euro) zugesprochen bekommen, nachdem er nach dem Zusammenbruch von Archegos Capital Management entlassen worden war. Ursprünglich hatte er von der Bank mehr als 100 Millionen Dollar gefordert. Das ist einem Bloomberg-Bericht zu entnehmen.
Ryan Nelson legte seinen im März 2024 erhaltenen Schiedsspruch am Montag in einer Eingabe an ein Bundesgericht in Manhattan offen, um ihn durchzusetzen. Er hatte ein Gremium der Finanzaufsichtsbehörde (Financial Industry Regulatory Authority) ersucht, ihm mindestens sieben Millionen Dollar Schadensersatz und mindestens 100 Millionen Dollar für Rufschädigung und entgangene künftige Einnahmen zuzusprechen. Das Schiedsgremium entschied jedoch, dass die Credit Suisse für weit weniger haftbar sei. Eine Begründung für ihre Entscheidung gab sie nicht ab.
Seltener Einblick in eine vertrauliche Sache
Da Schiedsverfahren vertraulich sind, bietet Nelsons Gerichtsakte einen seltenen Einblick in die Folgen für einen hochrangigen Banker der Credit Suisse, der mit dem Family Office von Bill Hwang zusammenarbeitete. Die Credit Suisse war die größte Gegenpartei von Archegos, und ihre Verluste in Höhe von rund fünf Milliarden Dollar trugen dazu bei, dass die Bank 2023 selbst unterging und anschließend mit der UBS fusionierte.
Die Prime-Services-Einheit, die Nelson zusammen mit John Dabbs leitete, wickelte die Geschäfte von Archegos ab und gewährte dem Unternehmen schließlich Milliardenbeträge auf Marge. Ein interner Bericht, den die Credit Suisse nach dem Zusammenbruch von Archegos in Auftrag gab, befasste sich vor allem mit den Versäumnissen der Sparte und bescheinigte ihr eine “laxe Haltung gegenüber Risiken und Risikodisziplin“.
Neue Formulierung
Zusätzlich zur Schadensersatzzahlung empfahl das Finra-Gremium, die der Aufsichtsbehörde vorgelegte Begründung für die Entlassung von Nelson zu ersetzen.
“Herr Nelson war einer von neun Mitarbeitern, denen im August 2021 ohne Angabe von Gründen gekündigt wurde, nachdem bekannt geworden war, dass eine Sparte, in der sie verschiedene Führungspositionen innehatten, erhebliche finanzielle Verluste erlitten hatte“, so das Gremium. Es ist nicht klar, wie die vorherige Formulierung lautete.
Der Fall ist Nelson vs Credit Suisse Securities (USA) LLC hat das Aktenzeichen 25-cv-1980, US District Court, Southern District of New York. (aa)