Logo von Institutional Money
| Vermischtes

Sozialpartnermodell: Neuer § 24 BetrAVG sorgt nun für Premiere

Erstmals schließen sich zwei nicht-tarifgebundene Unternehmen einem Sozialpartnermodell an. Versorgungsträger der rund 700 begünstigten Mitarbeiter ist der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds.

© zabanski / stock.adobe.com

Eckpunkte:

  • Nicht-tarifgebundene Mittelständler nutzen erstmals das Sozialpartnermodell.
  • AWO care und Pittler ProRegion Berufsausbildung eröffnen ihren Mitarbeitern den Weg in die betriebliche Altersversorgung.
  • Der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds agiert als erster Versorgungsträger für nicht-tarifgebundene Arbeitgeber mit insgesamt rund 700 Beschäftigten.

Premiere in Deutschland
Zum 1. Juli 2026 schließen sich erstmals zwei nicht-tarifgebundene Unternehmen mit ihren Beschäftigten einem bestehenden Sozialpartnermodell an. Der Pflegedienstleister AWO care gGmbH nimmt den bestehenden Tarifvertrag zur AWO-Rente und die Pittler ProRegion Berufsausbildung GmbH den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) der Bodenverkehrsdienste (BVD) in den betrieblichen Bezug. Über 700 bisher unversorgte Beschäftigte erhalten damit erstmals Zugang zur bAV über den Metzler Sozialpartner Pensionsfonds (MSPF) als Versorgungsträger. Darüber informiert Metzler Pension Management per Aussendung.

Neues BRSG II als Grundlage
Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II (Inkrafttreten des BRSG II: 22. Januar 2026) ist das Andocken nicht-tarifgebundener Arbeitgeber gesetzlich möglich und wird hier zum ersten Mal in die Praxis umgesetzt. Sozialpartner auf Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite sowie der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds haben die neuen Regelungen des § 24 BetrAVG gemeinsam erarbeitet und zügig in konkrete Lösungen überführt.

Mit dem Andocken beweisen die Beteiligten Metzler zufolge, dass das Modell nicht nur funktioniert, sondern skalierbar ist. Für bisher unter- und unversorgte Beschäftigte im Mittelstand bedeutet das einen realen Zugang zur bAV, der zuvor so kaum möglich war.

„Dies ist ein starkes Signal für den Markt. Erstmals können zahlreiche nicht-tarifgebundene Unternehmen von einem rechtssicheren und strukturierten Zugang zu einer modernen Form der bAV profitieren. Dies war vorher in dieser Form nicht möglich“, betont Christian Pauly, Generalbevollmächtigter des Metzler Sozialpartner Pensionsfonds.

Politisches Ziel erreicht
Das Sozialpartnermodell hat als moderne bAV-Lösung einen weiteren wichtigen Schritt gemacht. Mit dem politischen Ziel einer flächendeckenden Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland hat der Gesetzgeber Anfang 2026 das BRSG II eingeführt. Mit den zentralen Neuerungen im § 24 BetrAVG ist das Ziel verknüpft, das Sozialpartnermodell schneller und einfacher im deutschen Mittelstand zu verbreiten. Gerade der Mittelstand ist aus verschiedenen Gründen stark nicht-tarifgebunden geprägt und beschäftigt viele bisher unversorgte Arbeitnehmer, die mit dem BRSG II die Chance auf bAV erhalten sollen. (aa)

Diese Seite teilen

Weitere Inhalte aus der Redaktion