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Pensions- und Vorsorgekassen steigern erneut ihre Assets

Die Pensionskassen und Vorsorgekassen in Österreich brachten per Ende des ersten Halbjahres beim verwalteten Vermögen in Summe 57,1 Milliarden Euro auf die Waage. Gesetzliche Änderungen könnten auf lange Sicht für mehr Bewegung in der Branche sorgen.

Mariana Kühnel, FMA: "In der betrieblichen Altersvorsorge als der zweiten Säule des Pensionssystems schlummert großes Potenzial für den österreichischen Kapitalmarkt und für alle Beschäftigten, die für die Pension zusätzlich vorsorgen wollen."
Mariana Kühnel, FMA: "In der betrieblichen Altersvorsorge als der zweiten Säule des Pensionssystems schlummert großes Potenzial für den österreichischen Kapitalmarkt und für alle Beschäftigten, die für die Pension zusätzlich vorsorgen wollen."© FMA

Eckpunkte:

  • Die zweite Säule der Altersvorsorge hat ihre Assets under Management gesteigert
  • Dafür waren Inflows und steigende Aktienkurse verantwortlich
  • Die Branche erwartet mit Spannung die neue Reform der betrieblichen Altersvorsorge

Die österreichischen Pensionskassen und Betrieblichen Vorsorgekassen sind im zweiten Quartal aufgrund von Zuflüssen und einer positiven Marktentwicklung gemessen am verwalteten Vermögen weitergewachsen. Per 30. Juni stiegen die Assets der Pensionskassen um 5,9 Prozent auf 31,9 Milliarden Euro, jenes der Betrieblichen Vorsorgekassen um 5,7 Prozent auf 25,2 Milliarden Euro. Das geht aus der jüngst veröffentlichten Statistik der Finanzmarktaufsicht (FMA) zur Quartalsentwicklung hervor.

Die Anzahl der Anspruchsberechtigten der Pensionskassen stieg im 2. Quartal auf rund 1,15 Millionen Personen leicht an. Die Zahl derjenigen, die eine Pensionsleistung beziehen, wuchs auf 163.917 oder 14 Prozent der gesamten Berechtigten. Derzeit hat etwa ein Viertel der unselbständig Erwerbstätigen in Österreich Anspruch auf eine Leistung aus einer Pensionskasse. Denn Beiträge zu einer Pensionskasse sind in Österreich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Bei den Vorsorgekassen stieg die Anzahl der Anwartschaften (inklusive Mehrfachanwartschaften bei verschiedenen BVK aufgrund von Arbeitgeberwechseln) leicht auf 11,53 Millionen. Über die Betrieblichen Vorsorgekassen erhalten alle Beschäftigten Ansprüche im Rahmen der „Abfertigung Neu“. Dies geschieht automatisch über den Arbeitgeber, der jeden Monat 1,53 Prozent des Bruttogehalts in eine Vorsorgekasse einzahlt.

Großes Potenzial – auch dank großer Reform
„In der betrieblichen Altersvorsorge als der zweiten Säule des Pensionssystems schlummert großes Potenzial für den österreichischen Kapitalmarkt und für alle Beschäftigten, die für die Pension zusätzlich vorsorgen wollen“, erklärt FMA-Vorständin Mariana Kühnel. Die FMA ist als integrierte Finanzmarktaufsicht auch zuständig für die Pensions- und Vorsorgekassen.

Der österreichische Nationalrat hat am Mittwoch über eine von der Bundesregierung vorgeschlagene Novelle der betrieblichen Altersvorsorge beraten. Diese ermöglicht ab 2028 potenziell allen Beschäftigten Zugang zu einer Pensionskasse und setzt zusätzliche Anreize, Mittel in der zweiten Säule des Pensionssystems zu investieren. Auch für die FMA ergeben sich aus der Novelle neue aufsichtsrechtliche Befugnisse, etwa im Bereich der Verbraucherinformation und der Verwaltungskosten der Anbieter.

Zukünftige Änderungen
Zur Erinnerung: Künftig können alle Arbeitnehmer ihre erworbenen Abfertigungsanwartschaften kostenfrei in eine Pensionskasse übertragen. Damit erhalten auch jene 75 Prozent der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber keinen Pensionskassenvertrag abgeschlossen hat, die Chance einer lebenslangen steuerfreien Zusatzpension.

Weiterhin wird durch die Novelle die Möglichkeit geschaffen, die Pflichtbeiträge zur Betrieblichen Vorsorgekasse in einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) zu veranlagen. Ziel ist es, den Betroffenen höhere Renditen durch dynamischere Anlagestrategien zugänglich zu machen. Bei dieser Option entfällt die für die „Abfertigung Neu“ bisher geltende Kapitalgarantie, und die vorzeitige Auszahlungsmöglichkeit bei Kündigungen, die auf Kosten der Rendite geht.

Derzeit werden jährlich rund 1,1 Milliarden Euro (etwa 5% des verwalteten Vermögens) von den Vorsorgekassen ausgezahlt – vor allem bei Arbeitgeberwechsel oder Pensionsantritt. Diese Mittel können in Zukunft potenziell im System verbleiben: Durch Übertragung in eine Pensionskasse, oder weil die Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft gewählt wurde, die erst bei Pensionsantritt ausgezahlt werden darf. Da die Option freiwillig ist, lässt sich derzeit schwer abschätzen, wie viele Arbeitnehmer sie wählen werden, merkt die FMA abschließend an. (aa)

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