Erstes Sozialpartnermodell der Finanzwirtschaft am Markt
Das erste Sozialpartnermodell für die deutsche Finanzwirtschaft hat nach dem grünen Licht der BaFin und der konstituierenden Sitzung des Sozialpartnerbeirats offiziell seinen Betrieb aufgenommen. Dahinter steht ein sehr bekannter Marktakteur.

Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes hat sein Sozialpartnermodell nun auch ganz offiziell erfolgreich eingeführt. Denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Unbedenklichkeit der Pensionspläne für das Produkt BVV.MAXRENTE des BVV Pensionsfonds festgestellt. Auch zum Tarifvertrag und der damit verbundenen Muster-Betriebsvereinbarung hat die BaFin keine Einwände. Damit wurde der Weg frei für die konstituierende Sitzung des Sozialpartnerbeirats aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Am 23. Januar 2024 tagte das Gremium erstmalig, um neben der Wahl des Vorsitzenden und der Verabschiedung der Geschäftsordnung insbesondere Entscheidungen zur Durchführung der reinen Beitragszusage zu treffen. Darüber informiert der BVV per Aussendung.
Mitsprache bei wichtigen Entscheidungen
Der Sozialpartnerbeirat ist beim BVV ein zentrales Instrument der Zusageform der reinen Beitragszusage, denn darüber beteiligen sich die Tarifvertragsparteien direkt an der Durchführung und Steuerung der Produkte. Er ist mit weitgehenden Befugnissen ausgestattet und gestaltet dadurch die Altersversorgung der Versorgungsberechtigten entscheidend mit. So hat er das Recht, Empfehlungen zur Ausgestaltung von Pensionsplänen und zur Vermögensanlage auszusprechen. Der Vorsitz wechselt alle zwei Jahre turnusgemäß zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, insgesamt besteht das paritätisch besetzte Gremium aus zwölf Personen.
Vorsitz des Sozialpartnerbeirats gewählt
Zum Vorsitzenden für die kommenden zwei Jahre wurde Dr. Jens T. Thau, Chefjustitiar und stellv. Hauptgeschäftsführer des AGV Banken gewählt, seine Stellvertreterin ist Dr. Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik und Referentin Alterssicherungspolitik bei ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft.
„Ich freue mich über die ausgezeichnete Wahl, gratuliere Vorsitzendem und Stellvertreterin herzlich und wünsche ihnen viel Erfolg und uns allen eine gute Zusammenarbeit. Von unserer Arbeit werden viele Mitarbeitende der Finanzwirtschaft profitieren“, sagt Marco Herrmann, Mitglied des Vorstandes des Versorgungsträgers BVV. „Im nächsten Schritt werden wir in Abstimmung mit dem Sozialpartnerbeirat in die direkte Beratung der Unternehmen gehen und mit verschiedenen Veranstaltungen über das Angebot informieren. Der heutige Tag markiert einen Meilenstein in der Altersversorgung der Finanzwirtschaft und darüber hinaus, handelt es sich doch branchenübergreifend erst um das dritte Modell seiner Art in ganz Deutschland.
„pay and forget“
Die reine Beitragszusage zeichnet sich dadurch aus, dass keine garantierten Mindestleistungen ausgesprochen werden dürfen und ausschließlich eine lebenslange Rentenleistung versichert sein darf. Die teilnehmenden Unternehmen des privaten Bankgewerbes zahlen nach dem Prinzip „pay and forget“ Beiträge an den BVV Pensionsfonds. Diese werden in zwei sicherheitsorientierten und einer chancenorientierten Produktvariante angelegt. Mit der Zusageform der reinen Beitragszusage will der Gesetzgeber die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung fördern. Voraussetzungen sind ein geschlossener Tarifvertrag, die Bildung eines Steuerungsgremiums der Tarifvertragsparteien und ein Versorgungsträger – hier der BVV Pensionsfonds. (aa)

