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Das war die aba-Tagung der Fachvereinigung Pensionskassen

Die aba-Tagung mit Fokus auf die Belange von Pensionskassen vor einigen Tagen in Bonn sorgte mit einem abwechslungsreichen und umfangreichen Programm dafür, dass jeder der Tagungsteilnehmer wertvolle Erkenntnisse gewann. "Institutional Money" war für Sie vor Ort.

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Die aba-Tagung der Fachvereinigung Pensionskassen am 6. Oktober 2021 in Bonn bot Vertretern von Pensionskassen eine gute Gelegenheit zur Weiterbildung. Ein paar Impressionen können Sie nachfolgenden Bildern entnehmen.
© Tatiana Klieber für Institutional Money

Nur einen Tag, nachdem die aba - Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung ihre Fachtagung „Aufsichtsrecht für EBAV“ veranstaltete (Institutional Money berichtete), erhielten Investoren erneut Gelegenheit, sich bei der aba-Tagung der Fachvereinigung Pensionskassen auf den neuesten Wissensstand auf dem Gebiet des Pensionskassenwesen zu bringen und die Vortragspausen zur Weiterentwicklung des persönlichen Netzwerkes zu nutzen.

Den Beginn machte die Begrüßung durch Jürgen Rings, Leiter Fachvereinigung Pensionskassen, von der Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe in Frankfurt, der einen Überblick über die Tagesthemen gab. Mit welchen Impulsen die Rentenpolitik aus Brüssel und nach der geschlagenen Wahl aus Deutschland zukünftig rechnen darf, erörterten Dr. Reinhold Thiede, Deutsche Rentenversicherung Bund, und Richard Nicka von BASF, der zugleich stellvertretender aba-Vorstandsvorsitzender ist.

Weitere Vorträge behandelten Themen wie die ersten Erfahrungen mit der ERB oder wie der PSV den Insolvenzschutz von Pensionskassenzusagen sieht.

Ein Schwerpunkt, der gleich nach der Mittagspause thematisiert wurde, war die von einem Experten-Trio präsentierte „Digitale Rentenübersicht“ und wie diese in Altersvorsorgeeinrichtungen umgesetzt wird.

Juristen kamen auf ihre Kosten insbesondere beim Vortrag von Marco Herrmann (BVV) über die aktuelle Rechtsprechung, Gesetzgebung und Praxis für Pensionskassen und beim Vortrag von Dr. Georg Thurnes, der über die Möglichkeiten des neuen § 234 Abs. 7 VAG referierte.

Ein paar Impressionen dieser interessanten Fachtagung können Sie obiger Klickstrecke entnehmen. (aa)

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