BWVA ist erstes Versorgungswerk mit neuem ABV-Prädikat
Die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (BWVA) hat als erstes Versorgungswerk das neue Prädikat der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) erhalten. Das Qualitätssiegel war kurz zuvor an den Start gegangen.

© BWVA
Eckpunkte:
- BWVA erstes Versorgungswerk mit ABV-Prädikat
- ABV-Prädikat bestätigt offiziell die nachgewiesene Professionalität der Versorgungswerke
- Anforderungen werden jährlich überprüft
Die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (BWVA) hat als erstes Versorgungswerk das neue ABV-Prädikat der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) erhalten. Dieses neue Qualitätssiegel werde an Versorgungswerke verliehen, die die von der ABV festgelegten Qualitäts- und Sicherheitsstandards nachweislich erfüllen. Die Einhaltung der Anforderungen sei jährlich nachzuweisen und durch unabhängige Wirtschaftsprüfer zu bestätigen. Erst nach erfolgreicher Prüfung werde das ABV-Prädikat verliehen. Dies teilte die BWVA mit.
„Besondere Auszeichnung“
Nachdem die BWVA als erstes Versorgungswerk den Antrag auf Verleihung gestellt und die hierfür erforderlichen Nachweise eingereicht habe, ist sie nun auch das erste Versorgungswerk, dem das neue Qualitätssiegel verliehen wurde. „Wir freuen uns sehr über die Verleihung des ABV-Prädikats. Dass die BWVA das erste Versorgungswerk ist, das dieses Qualitätssiegel beantragt und nun auch erhalten hat, ist für uns eine besondere Auszeichnung“, betonte die Präsidentin der BWVA, Eva Hemberger, in einer Mitteilung. Sie sehe darin eine Bestätigung des Weges, den die BWVA seit vielen Jahren unter ihrer Präsidentschaft konsequent verfolge. Und sie freue sich zugleich über die Einführung des ABV-Prädikats, für die sie sich innerhalb der ABV intensiv eingesetzt habe.
„Wichtiges Signal“
Für die BWVA-Präsidentin entspricht das ABV-Prädikat der gelebten Praxis des Versorgungswerks mit Sitz in Tübingen. „Es dokumentiert die Qualität unserer Arbeit und macht sie sichtbar und nachvollziehbar. Zugleich ist es ein wichtiges Signal an unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass ihre Altersversorgung auf einer erfolgreich gesteuerten und gesicherten Grundlage steht.“ Nicht zuletzt sei das Prädikat auch ein Signal an die Öffentlichkeit, dass das seit 100 Jahren bestehende System der berufsständischen Versorgungswerke zeitgemäß ist und erfolgversprechend in die Zukunft sehen kann.
Im November 2025 beschlossen
Zuvor hatte die BWVA am 6. Juli gemeldet, dass das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) das von der Arbeitsgemeinschaft der berufsständischen Versorgungswerke (ABV) im November 2025 beschlossene Prädikat hinsichtlich der Markensatzung final geprüft und das ABV-Prädikat nunmehr unbeanstandet eingetragen habe. Nach dieser Eintragung habe die ABV auf Antrag des jeweiligen Mitglieds und den entsprechenden Nachweisen für die erforderlichen Kriterien, das Prädikat zeitnah verleihen dürfen. Das ABV-Prädikat bestätigt offiziell die nachgewiesene Professionalität der Versorgungswerke, die jährlich alle geforderten Sicherheits- und Prüfbedingungen erneut belegen müssen. (de)