BVK verliert im Kündigungsprozess gegen Investment-Manager
Deutschlands größte öffentlich-rechtliche Versorgungsgruppe in Deutschland hat in einem Arbeitprozess eine Niederlage erlitten. Der Kampf vor Gericht geht nun in die nächste Runde.

Eckpunkte:
- Eine Kündigung des ehemaligen Immobilienchefs war rechtswidrig
- Immobilienchef bekam vor Gericht Recht
- Die Causa geht aber weiter, BVK sprach inzwischen eine "fristlose Entlassung" aus.
Arbeitnehmerschutz greift
Ein früherer Manager der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) hat sich erfolgreich gegen seine fristlose Kündigung gewehrt. Die BVK hatte ihn wegen angeblicher Compliance-Verstöße rausgeworfen, die im Zusammenhang mit den US-Immobilieninvestitionen stehen, bei denen hohe Verluste drohen. Darüber berichtet Bloomberg News.
Frist versäumt
Das Arbeitsgericht München gab am Dienstag einer Kündigungsschutzklage von Rainer Komenda, dem früheren Leiter des Immobilien Investment Management der BVK, statt. Weil die BVK nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen gekündigt hatte, prüften die Richter nicht mehr, ob der Manager tatsächlich gegen Compliance-Regeln verstoßen hatte, hieß es in der Pressemitteilung des Gerichts (AZ: 13 Ca 9892/25).
Die BVK hatte vorgetragen, Komenda – der seit 2003 für die BVK arbeitete und die problematischen US-Immobilieninvestitionen verantwortete – habe seine persönlichen Verbindungen zu Geschäftspartnern nicht angezeigt und unzulässige Vorteile angenommen. Laut Gericht konfrontierte die BVK ihn erstmals im April 2025 mit den Vorwürfen, kündigte dann aber erst im Juli – und das war zu spät.
Eine reguläre Kündigung war in Komendas Fall vertraglich ausgeschlossen, daher kann ihn die BVK nur aus wichtigem Grund entlassen. Dafür aber gilt eine Frist von zwei Wochen. Sie beginnt, wenn die Arbeitgeberin von schweren Pflichtverletzungen erfährt.
“Die Bayerische Versorgungskammer hatte in einer internen Untersuchung unter anderem unangemessene Näheverhältnisse des leitenden Angestellten zu Geschäftspartnern aufgedeckt”, erklärte die BVK. “Diese äußerten sich beispielsweise in kostspieligen Zuwendungen, Luxusreisen und Einladungen sowie systematischen Vorteilsnahmen für sich oder Familienmitglieder.”
Nächster Versuch
Die BVK will nun Berufung einlegen. Zudem sei Komenda inzwischen abermals fristlos entlassen worden, nachdem weitere Verfehlungen festgestellt worden seien, erklärte die Versorgungskammer, ohne Details zu den neuen Vorwürfen zu nennen. (aa)

