Stiftungsrechtsreform ist auf dem Weg
Nach der Halbzeitbilanz setzt die Bundesregierung die Stiftungsrechtsreform auf ihre Agenda. Die Kampagne „Stiftungsrechtsreform jetzt“ hat den Stiftungssektor mobilisiert, Bundesregierung und Abgeordnete wurden an ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag erinnert.
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen begrüßt das mit der Halbzeitbilanz bekräftigte Vorhaben der Bundesregierung, das zivilgesellschaftliche Engagement und Ehrenamt durch die Verbesserung des Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht zu stärken.
Stimme der Stiftungen wurde gehört
Das Bundesjustizministerium hat das Gesetzgebungsverfahren zur Stiftungsrechtsreform in Angriff genommen. Im kommenden Jahr soll der Referentenentwurf vorliegen. Der Bundesverband würdigt die zum Ausdruck gebrachte Wertschätzung der Bundesregierung gegenüber den Stiftungen und ihren rund 80.000 hauptamtlichen und ehrenamtlichen Beschäftigten. Stiftungen unterstützten das Gemeinwohl pro Jahr mit 4,3 Milliarden Euro sowie mit Zeit, Ideen, Netzwerken und Know-how:.
Kampagne: Stiftungsrechtsreform jetzt
Die Große Koalition hat zur Halbzeit der Legislaturperiode die Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziele überprüft. Im Vorfeld hatte der Bundesverband Deutscher Stiftungen die Stiftungen in Deutschland aufgerufen, sich an die Bundesjustizministerin Lambrecht und an die Bundestagsabgebordneten vor Ort zu wenden. Zahlreiche Stiftungen sind dem Aufruf des Bundesverbandes gefolgt.
Stiftungsrechtsreform: Die Forderungen
Die Arbeit deutscher Stiftungen und damit deren gemeinnütziges Engagement wird durch die Zersplitterung im deutschen Stiftungsrecht erschwert. Die derzeitigen Rahmenbedingungen, wie wachsende Bürokratie, Rechtsunsicherheit und Niedrigzinsen, erschweren die Verwirklichung der Stiftungszwecke.
Eine Reform mit insbesondere (a) mehr Rechtssicherheit durch bundeseinheitliche Vorschriften, (b) mehr Schutz für den Vorstand durch angemessene Haftungsregelungen, (c) mehr Flexibilität für notleidende Stiftungen durch Umwandlung in Verbrauchsstiftungen, (d) Erleichterungen bei der Zusammenlegung und Zulegung mit anderen Stiftungen sowie (e) Erleichterungen bei Zweck- und Satzungsänderungen durch den Stifter würde die Stiftungsarbeit effektiv unterstützen. Wie alle anderen juristischen Personen, brauchen auch Stiftungen endlich ein Register, um ihre Handlungsfähigkeit im Rechtsverkehr zu vereinfachen und die umständliche und bürokratische Vertretungsbescheinigung überflüssig werden zu lassen. (kb)