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| Regulierung

ZIA wirbt für Verlässlichkeit beim Klimapfad

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das deutsche Parlament passiert. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) mahnt diesbezüglich an, den Transformationspfad einzuhalten.

ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan mahnt angesichts der neuen Regulatorik dazu, die Klimaziele nicht aus dem Blick zu verlieren. 
ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan mahnt angesichts der neuen Regulatorik dazu, die Klimaziele nicht aus dem Blick zu verlieren. © Laurence Chaperton

Eckpunkte:

  • Das GModG löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab
  • ZIA: Klimafreundliche Lösungen im Fokus der Immobilienwirtschaft
  • Klimaziele nicht verfehlen
  • Regel für 65 Prozent Erneuerbare entfällt, neue Förderung gilt bereits ab 21. Juli

Bundestag und Bundesrat haben am Freitag das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) durchgewinkt. Das neue Gesetz löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab, und setzt wesentliche Vorgaben der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um. Es schaffe einen neuen ordnungsrechtlichen Rahmen für den Gebäudesektor, schreibt Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) zu diesem Anlass: Sie begrüßt die damit verbundene Rückkehr zu Verlässlichkeit und Sachlichkeit – mahnt zugleich aber zu Wachsamkeit beim Klimapfad.

„Nach Jahren der Unsicherheit herrscht nun endlich Klarheit. Das ist für die Immobilienwirtschaft und ihre Investitionsentscheidungen von zentraler Bedeutung. Wichtig ist jedoch, dass mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz nicht zugleich der Anspruch auf einen klaren, verlässlichen und systemisch eingebetteten Transformationspfad aufgegeben wird," so Özkan.

Lock-in-Effekte drohen beim Klimaschutz
Der ZIA begrüße ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung im GModG klar zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor bekennt und sich zu deren Umsetzung verpflichtet. Die Öffnung des Gesetzes für fossile Heizungsoptionen gebe jedoch Anlass zur Sorge, findet der mächtige Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Zwar sei dies für die professionelle Immobilienwirtschaft von geringerer Relevanz – klimafreundliche Lösungen stünden hier klar im Fokus. In der Breite des Gebäudesektors jedoch drohten neue fossile Lock-in-Effekte, die den Klimapfad des gesamten Gebäudesektors gefährden.

ZIA-Hauptgeschäftsführerin Özkan betont: „Sollten die Klimaziele verfehlt werden und ordnungsrechtlich nachgesteuert werden müssen, darf das nicht zulasten der professionellen Immobilienwirtschaft gehen, die bereits heute erheblich in Dekarbonisierung und Modernisierung investiert."

Praxisnahe Umsetzung der EPBD
Der ZIA begrüßt, dass zentrale Forderungen des Verbandes im Gesetzgebungsprozess Berücksichtigung gefunden haben: Die Umsetzung der EPBD-Vorgaben zu Mindestenergieeffizienzstandards, Ladeinfrastruktur und Energieausweisen erfolge praxisnah. Technologieoffenheit bleibe gewahrt. Bürokratische Anforderungen seien an wesentlichen Stellen reduziert worden.

Verzahnung von Regulierung nötig
Die Transformation des Gebäudebestandes sei keine Frage des politischen Willens allein – sie sei eine Frage wirtschaftlicher Umsetzbarkeit. Der ZIA fordert, dass die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) konsequent mit den Anforderungen des GModG zusammengedacht wird. Höhere gesetzliche Anforderungen ohne ausreichende und planbare Förderkulisse würden Investitionen bremsen statt beschleunigen. „Wer höhere Anforderungen stellt, muss zugleich die wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Investitionen auch tatsächlich erfolgen können. Ordnungsrecht und Förderung gehören zusammen", sagt Özkan.

65-Prozent-Regel entfällt
Wie die Bundesregierung auf Ihrer Website informiert, wird die gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten künftig entfallen. Eigentümerinnen und Eigentümer können selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen: So können neben Wärmepumpen, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.

Brennstoffe für Heizungen müssen demnach ab 2045 komplett klimaneutral sein. Die moderate Grüngas- oder Grünölquote und die Biotreppe sollen zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich beitragen. Mit der Biotreppe soll Gas oder Öl ab 2029 schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden. Die Details der Grüngasquote (ab 2028) soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festgelegen. Die neuen Förderbedingungen nach dem GModG gelten bereits ab dem 21. Juli 2026, so die Bundesregierung.

Für Vereinfachung der EPBD einsetzen
Zudem informiert die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW), ein Netzwerk für Stadtwerke, dass parallel zur Verabschiedung des GModG ebenfalls eine Entschließung angenommen worden sei, die die Bundesregierung auffordert, sich auf europäischer Ebene für eine „grundlegende Vereinfachung“ der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) einzusetzen im Hinblick auf die Reduzierung neuer Bürokratie, die diese nach sich ziehe. (de)

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