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Wirecard-Skandal: Insolvenzverwalter könnte Dividenden zurückfordern

Das Landgericht München hat die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 des insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard für nichtig erklärt. Nun könnte der Insolvenzverwalter Michael Jaffé von Aktionären eingestrichene Dividenden zurückfordern. Doch das Urteil hat auch eine positive Seite.

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Wirecard-Aktionäre, die ihre Papiere bis kurz vor der Insolvenz des Zahlungsdienstleisters im Juni 2020 hielten, droht womöglich neuer Ärger. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sie die erhaltenen Dividenden für die Jahre 2017 und 2018 zurückzahlen müssen. Der Grund: Der Insolvenzverwalter von Wirecard, Michael Jaffé, konnte sich in einem Prozess vor dem Landgericht (LG) München durchsetzen. Dies teilt das Gericht mit.

In ihrem Urteil gaben die Münchner Richter am Donnerstag (5.5) der Klage des Insolvenzverwalters statt und erklärten die Jahresabschlüsse von 2017 und 2018 für nichtig. Damit sind auch die damals gefassten Dividendenbeschlüsse ungültig. Jaffé könnte die für die beiden Jahre gezahlten Dividenden von den Aktionären also zurückfordern.

Dividenden in Höhe von 47 Millionen Euro
Wirecard hatte 2017 und 2018 Gewinne von in Summe mehr als 600 Millionen Euro ausgewiesen und gut 47 Millionen Euro an Dividenden ausgeschüttet. Nach den Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft gab es diese Gewinne tatsächlich aber gar nicht. Das LG München folgt in der bereits vorliegenden Urteilsbegründung Jaffés Auffassung, dass die Jahresabschlüsse wegen eines Verstoßes gegen das Aktiengesetz nichtig sind, da Aktivposten in den beiden Bilanzen deutlich überbewertet worden seien.

Mit der Nichtigkeit der Bilanzen und der Gewinnverwendungsbeschlüsse für 2017 und 2018 entfällt zugleich die Grundlage für die Auszahlung der Dividenden für diese Jahre. In diesem Zusammenhang werde sich die Frage stellen, wie mit den ausgezahlten Dividenden umgegangen wird, schreibt das LG München in der Pressemitteilung.

Positive Auswirkungen
Dass das Urteil dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit eröffnet, die Dividenden zurückzufordern, mag für die Aktionäre ärgerlich sein. Andererseits könnte sich die Entscheidung positiv auf das bevorstehende Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) auswirken.

Das LG München I hatte im März dieses Jahres den Anträgen der Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft entsprochen, im Zusammenhang mit dem Wircard-Bilanzskandal ein KapMuG-Verfahren einzuleiten. Der Beschluss des Gerichts enthält zahlreiche Feststellungsziele zu diversen Pflichtverletzungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY. Diese hatte die Bilanzen der Jahre 2017 und 2018 testiert. (am)

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