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Wiesbadener Cum-Ex-Prozess: Zwei frühere HVB-Banker verurteilt

Zwei Ex-Banker der HypoVereinsbank wurden im Wiesbadener Cum-Ex-Strafprozess schuldig gesprochen, müssen aber nicht ins Gefängnis. Die Richter setzten ihre Haftstrafen zur Bewährung aus.

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© denissimonov / stock.adobe.com

Das Landgericht Wiesbaden verurteilte Andreas B. und Michael G. am Dienstag wegen Cum-Ex-Geschäften in den Jahren 2006 bis 2008, an denen sie beteiligt waren. Andreas B., damals Kundenbetreuer im Family Office der HVB in München, erhielt zwei Jahre. Als Bewährungsauflage muss er 60.000 Euro zahlen. Michael G., der die Trades abwickelte, erhielt ein Jahr und zwei Monate. Seine Bewährungsauflage beträgt 20.000 Euro.

Die Hauptverhandlung hatte im März 2021 begonnen. Den beiden Bankern wurde in der Anklage vorgeworfen, bei Geschäften mitgewirkt zu haben, bei denen der Fiskus um 113 Millionen Euro erleichtert wurde. 

Das Wiesbadener Urteil geht zurück auf das allererste deutsche Ermittlungsverfahren wegen Cum-Ex, der Handelsstrategie, die Schwächen in der Dividendenbesteuerung ausnutzte, um Steuern mehrfach erstatten zu lassen. Die Ermittlungen begannen 2012, dem Jahr, in dem Deutschland dieser Praxis einen Riegel vorschob. Fünf Jahre später erhob die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft Anklage.

Verteidung pochte auf Unschuld
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vier Jahre und vier Monate für Andreas B. und drei Jahre und zwei Monate für Michael G. gefordert. Die Verteidiger der beiden Männer hatten Freisprüche beantragt. (aa)

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