Wegen Überproduktion: Bund kürzt PV-Großbetreibern die Vergütung
Die Bundesregierung will den Kreis der staatlich geförderten Solarstromproduzenten verkleinern, nachdem ein Überangebot an erneuerbaren Energien zu steigenden Belastungen für die öffentliche Hand geführt hat.

Der rasche Ausbau der Solarenergie im Land hat dazu geführt, dass die Großhandelspreise für Strom in Zeiten, in denen das Angebot die Nachfrage übersteigt — beispielsweise an besonders sonnigen Tagen — häufig ins Negative drehen. Da der Bund dafür sorgt, dass die Erzeuger eine Mindest-Einspeisevergütung erhalten, muss er die Differenz ausgleichen. Die Subventionen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurden im Mai auf 20 Milliarden Euro in diesem Jahr geschätzt und könnten 2025 18 Milliarden Euro betragen.
Neuer Gesetztesentwurf
Die Politik will deshalb die Schwelle für Solarstromerzeuger senken, die ihren Strom über die Direktvermarktung verkaufen müssen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums hervor, der Bloomberg vorliegt. Danach sollen Produzenten ab einer bestimmten installierten Leistung keine staatlich festgelegte Vergütung mehr erhalten. Photovoltaikanlagen, die vor dem 1. Januar 2026 installiert werden und eine Leistung von mehr als 90 Kilowatt haben, können dem Gesetzentwurf zufolge keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Diese Schwelle wird bis zum 1. Januar 2027 auf 75 Kilowatt und danach auf 25 Kilowatt abgesenkt. Derzeit liegt sie bei 100 Kilowatt.
Negativer Spotpreis kommt die Stuerzahler teuer zu stehen
Der Gesetzentwurf setzt auch eine frühere Entscheidung der Regierung um, Zahlungen an mittlere und große Grünstrom-Anbieter zu streichen, wenn der Spotmarktpreis für mehrere Stunden negativ ist.
Wo bleiben die Speicher?
Die Solar-Lobby warnt, dass die Pläne den Ausbau der Photovoltaik verlangsamen könnten, insbesondere bei Installationen auf kleineren Gewerbedächern. Wichtig sei, die Speicherkapazitäten zu erhöhen. (kb)