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Warburg-Banker sehen Menschenrechte verletzt

Zwei ehemalige Börsenhändler aus London sind wegen ihrer Verwicklung in Cum-Ex-Geschäfte verurteilt worden. Warum sich die Warburg-Gesellschafter Max Warburg und Christian Olearius durch die Gerichtsverfahren in ihren Menschenrechten verletzt sehen.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
© mrallen / stock.adobe.com

Max Warburg und Christian Olearius, Gesellschafter der Hamburger Warburg Bank, ziehen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die beiden Banker fühlen sich wegen mehrerer Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit illegalen Cum-Ex-Aktien-Geschäften in ihren Menschenrechten verletzt. Das berichtet das "Handelsblatt".

Der Gerichtshof mit Sitz in Straßburg habe eine entsprechende "Individualbeschwerde" von Warburg und Olearius "zur Hauptsacheprüfung angenommen", so der Anwalt der beiden, der als CSU-Politiker bekannt gewordene Peter Gauweiler. Ein Sprecher des Gerichtshofes bestätigte der Wirtschaftszeitung auf Anfrage, dass die beiden Banker "einen Antrag gegen Deutschland gestellt haben und dass das Verfahren derzeit anhängig ist". 

Anlass: Cum-Ex-Urteil des Landgerichts Bonn
Die Beschwerde zielt der Meldung zufolge darauf, dass Warburg und Olearius durch ein Urteil des Bonner Landgerichts aus dem Jahr 2020 sowie eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2021 aufgrund von "überschießenden und vorverurteilenden Festlegungen" in ihren Rechten der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden seien. Warburg und Olearius waren in diesen Verfahren aber nicht angeklagt. 

Konkret führt Gauweiler die Artikel 6 (Faires Verfahren) und Artikel 8 (Persönlichkeitsrecht) der Konvention an. Gegenüber Warburg und Olearius seien "mehrmals Schuldvorwürfe im Zusammenhang mit Cum-Ex-Transaktionen der Jahre 2007 bis 2011 erhoben" worden, "obwohl beide zu keinem Zeitpunkt durch ein deutsches Gericht auch nur gehört wurden", zitiert die Zeitung den Anwalt.

Im Urteil des Landgerichts Bonn waren zwei Ex-Börsenhändler aus London wegen Cum-Ex-Aktiengeschäften verurteilt worden, die sie mit M.M. Warburg gemacht hatten. Der BGH hatte dies gut ein Jahr später weitgehend bestätigt. Damit wurde erstmals höchstrichterlich klargestellt, dass Aktienhändler, Investoren und Banken den deutschen Fiskus jahrelang mit undurchsichtigen Cum-Ex-Geschäften um Milliarden geprellt und sich damit strafbar gemacht haben. (jb)

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