Logo von Institutional Money
| Regulierung

Urteil zur Commerzialbank: Republik haftet nicht für Großanleger

Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich hat im Fall Commerzialbank Mattersburg eine für Großanleger enttäuschende Entscheidung getroffen. Die Republik haftet nicht für Vermögensschäden von geschädigten Bankkunden aufgrund einer fehlerhaften Bankaufsicht.

© Studio_East / stock.adobe.com

Bereits im Januar hat der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden, dass die Regelung, wonach der Bund nicht für Schäden haftet, die Kunden einer insolventen Bank erlitten haben, verfassungskonform sei. Nun hat auch der Oberste Gerichtshof (OGH) im Fall der Pleitebank Commerzialbank Mattersburg bestätigt, dass die Republik nicht für Vermögensschäden von geschädigten Bankkunden aufgrund fehlerhafter Bankaufsicht haftet (OGH 14.7.2022, 1 Ob 91/22x, externer Link).

Gegenüber dem "Ö1-Morgenjournal" erklärte Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur und quasi Anwalt der Republik Österreich, zum Kern des Urteils: "Dass der Staat für ein Fehlverhalten der Bankenaufsicht nur so weit haftet, als ein Schaden bei der Aufsicht, bei der Bank oder beim Versicherungsunternehmen eintritt, aber nicht für die individuellen Vermögensschäden eines Anlegers oder Einlegers."

Es ging um 1,3 Millionen Euro
Im aktuellen Fall hat ein Beratungsunternehmen, das durch die die Bankenpleite 1,3 Millionen Euro verloren hatte, sich vor Gericht zusätzlich auf ein Fehlverhalten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und der Staatsanwaltschaft Wien gestützt. Die Behörden hätten die Meldung eines Whistleblowers im Jahr 2015 nicht ernst genug genommen, keine Ermittlungen eingeleitet und damit den Schaden nicht verhindert, so die Argumentation der Anwälte.

Auch hier entscheidet der OGH eher formaljuristisch. "Er verweist darauf, dass die Bestimmungen über die Einleitung eines Strafverfahrens nicht den Zweck haben, einen Gläubiger vor einem Schaden zu schützen, und bringt Klarheit, dass aus der Nichteinleitung eines Strafverfahrens keine Amtshaftung stattfinden kann", so Peschorn.

Ingesamt 62 Commerzialbank-Großanleger haben die Republik bereits geklagt, mit teils verlorenen Bankeinlagen von je über 20 Millionen Euro. In Summe betragen die geltend gemachten Ansprüche rund 1,1 Milliarden Euro. Durch das neue OGH-Urteil dürften die Erfolgsaussichten für die zahlreichen weiteren Verfahren deutlich kleiner geworden sein. (gp)

Dieses Seite teilen