Transaktionskosten: Ab 2025 gilt nur noch ein Berechnungsverfahren
Bislang durften die Transaktionskosten von Fonds mit verschiedenen Methoden ermittelt werden. Ab 2025 ist das Arrival-Price-Verfahren Pflicht. Für viele Anbieter ist das eine schwierige Sache.
"Viele Wege führen nach Rom", sagt der Volksmund. Unterschiedliche Wege konnten bisher auch Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) beschreiten, um die Transaktionskosten für ihre Fonds zu ermitteln, die in den "Beipackzetteln" anzugeben sind. Doch damit ist es bald vorbei. Denn die Verordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged Retail Investment and Insurance-Based Products, kurz: PRIIPs) verpflichtet Fondsanbieter ab Januar 2025 dazu, für die Ermittlung der impliziten Transaktionskosten das Arrival-Price-Verfahren anzuwenden. Das macht die Sache nicht einfacher.
"Das Arrival-Price-Verfahren ist an sich gar nicht kompliziert", sagt Dagmar Marion Graw, Head of Sales & Relationship Management beim Reporting-Dienstleister Anevis Solutions aus Würzburg. Anevis ermittelt für KVGen die impliziten Transaktionskosten ihrer Fonds nach dieser Methode. Es gibt aber durchaus einige Haken.
So funktioniert das Verfahren
Bei den Transaktionskosten handelt es sich um Kosten, die für den An- und Verkauf von Wertpapieren im Fonds anfallen. Die impliziten Transaktionskosten stecken in der Geld-Brief-Spanne, also in der Differenz zwischen An- oder Verkaufskurs und dem Ausführungspreis. Diese Kosten lassen sich für die Zukunft nicht vorhersagen, daher müssen sie rückwirkend ermittelt werden. Für die Berechnung sieht das Arrival-Price-Verfahren vor, den Kurs der Ausführung mit dem zuvor gestellten Marktpreis, dem Arrival Price bei Ordererteilung oder Orderplatzierung, zu vergleichen.
Ein Beispiel zeigt, was gemeint ist: Eine Aktie kostet zehn Euro, als ein Fondsmanager die Order an die Börse gibt. Bei 10,10 Euro wird die Order ausgeführt, macht zehn Cent implizite Transaktionskosten. Sinkt die Aktie zwischenzeitlich allerdings auf 9,90 Euro, müsste der Anbieter in diesem Fall negative Transaktionskosten von zehn Cent veranschlagen.
Künftig kein Ausweis von negativen Transaktionskosten mehr
Negative Transaktionskosten haben mit der Realität nicht viel zu tun – und sind auch nicht das Problem. "Liegen die Kosten einer Wertpapiertransaktion im Minus, werden sie ab 2025 nicht mehr ausgewiesen", erläutert Graw. Schwerer wiegt, dass viele Fondsanbieter nicht über ausreichend historische Daten und die richtigen Zeitstempel verfügen, um das Arrival-Price-Verfahren in Reinform anzuwenden.
Kennt eine KVG den Arrival Price für jede einzelne Transaktion in ihren Fonds nicht, werden sogenannte Börsen-Tickdaten benötigt. Diese können bei großen Datenanbietern bezogen werden, dort sind die Tickdaten für zurückliegende Wertpapiertransaktionen meist zu finden.
Eine Hintertür
"Allerdings fehlt bei den Transaktionen oft der richtige Zeitstempel, oder er spiegelt gar die Orderausführung wider", sagt Graw. Liegen keine genauen Informationen zum Zeitpunkt der Orderaufgabe in den Markt vor, können die Transaktionskosten nicht exakt errechnet werden. Lässt sich der Arrival Price nicht eruieren, öffnet die PRIIPs-Verordnung allerdings eine Hintertür: Dann ist es möglich, für die Berechnung der Transaktionskosten den letzten verfügbaren Preis zu verwenden, etwa den Eröffnungskurs des Handelstages oder den Schlusskurs des Vortages.
Sehr realitätsnah ist der Ausweis der Transaktionskosten dann nicht. Und ob das Arrival-Price-Verfahren für Anleger tatsächlich mehr Transparenz schafft, so wie es der Gesetzgeber eigentlich geplant hat, ist fraglich. "Auch wann und in welchen Zeitabständen die negativen Transaktionskosten gekappt werden sollen, ist unklar", sagt Graw. Dazu, ob dies monatlich oder immer zum Jahresende erfolgen soll, finden sich in der PRIIPs-Verordnung und den dazugehörigen technischen Regulierungsstandards keine Vorgaben. (am)