Streit um Investoren-Schonung bei Bankpleiten bedroht Bankenunion
Europas jüngstem Vorstoß zur Wiederbelebung der seit langem festgefahrenen Verhandlungen über eine Bankenunion droht neuer Gegenwind, berichtet Bloomberg. Nach dem Willen einiger Mitgliedstaaten des Euroraums sollen Regeln für die Abwicklung gescheiterter Kreditinstitute umgeschrieben werden.
Die letzten Monat vom Vorsitzenden der Eurogruppe, Paschal Donohoe, vorgestellte Initiative sieht neben anderen Maßnahmen auch die schrittweise Schaffung einer gemeinsamen Einlagensicherung vor. Großbankenvorstände argumentieren seit langem, dass ein gemeinsamer Markt, in dem sie Einlagen und Kapital frei bewegen können, notwendig sei, um mit größeren und profitableren Wall-Street-Pendants konkurrieren zu können.
Wunsch nach aufgeweichter Bail-In Regelung
Doch einige Länder nutzen die Gelegenheit, um ein sieben Jahre altes Regelwerk aufzuweichen, das Investoren zwingt, Verluste zu übernehmen, wenn Banken pleite gehen, berichten Informanten an Bloomberg. Das wiederum sei eine rote Linie für andere Länder wie Deutschland.
Gemeinsame Einlagensicherung als Streitpunkt
Seit Vorstellung des Fahrplans für einen Banken-Binnenmarkt vor einem Jahrzehnt hat die Eurozone Fortschritte bei der gemeinsamen Bankenaufsicht gemacht und eine Behörde zur Abwicklung von in Schieflage geratenen Kreditinstituten eingerichtet. Eine gemeinsame Einlagensicherung entpuppte sich im Verlauf als das größte Hindernis. Der Streit darüber, ob die bestehenden Regeln für ein Bail-In aufgeweicht werden sollen, stellt nun weitere Fortschritte in Frage, wenn sich die Finanzminister bei ihrem Treffen im nächsten Monat mit dem Thema befassen.
Deutschland gegen Aufweichung der Bail-In Regeln
“Es war eine klare Lehre aus der Finanzkrise, dass die Eigentümer einer Bank haften müssen und auch die Gläubiger nicht aus dem Schneider sein sollten , erklärte Florian Toncar, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, gegenüber Bloomberg. “Das wäre ein großer Rückschritt. Wir wollen nicht, dass die derzeitigen Regeln aufgeweicht werden.”
Der europäische Abwicklungsmechanismus ist seit 2015 in Kraft
Seitdem sind zwar mehrere Banken zusammengebrochen, aber das Verfahren zur Erzwingung von Verlusten bei einer breiten Basis von Anlegern ist noch relativ unerprobt. In einigen Ländern haben Behörden Schlupflöcher genutzt, um die Inhaber nicht-nachrangiger Anleihen vor Verlusten bei Banken zu schützen, die in Schwierigkeiten geraten waren.
Acht-Prozent-Schwelle senken?
In Europa müssen mindestens acht Prozent der Verbindlichkeiten eines gescheiterten Instituts durch “Bail-In” getragen werden - Anleger werden zur Kasse gebeten -, bevor der Bankenabwicklungsfonds zum Auffangen von Verlusten eingesetzt werden kann.
Eine Senkung dieser Schwelle, wie nun von manchen Ländern gefordert, könnte als riskant eingestuften Banken helfen, ihre Finanzierungskosten zu senken, und gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass der einheitliche Abwicklungsfonds Verluste bei gescheiterten Kreditgebern ausgleichen muss. Der Fonds setzt sich aus Beiträgen der Banken zusammen, wird aber von den Steuerzahlern abgesichert, wenn er ausgeschöpft ist.
Donohoes Vorschlag
Dieser sieht eine größere Rolle für den SRB (Single Resolution Board; Einheiticher Abwicklungsausschuss) vor, der den Fonds beaufsichtigt, wie aus einem Dokument hervorgeht, in das Bloomberg Einblick hatte. Kleinere Banken würden in den Zuständigkeitsbereich des SRB aufgenommen, und der SRB könnte zudem bereits in einem früheren Stadium auf nationale Einlagensicherungssysteme zurückgreifen. (kb)