Stiftungen: Wenn Kapitalerhalt zum Risiko wird
Stiftungsexperte Sascha Drache warnt im Interview vor zu starren Vorgaben bei der Kapitalanlage. Zu defensive Anlagerichtlinien könnten Rendite und realen Kapitalerhalt gefährden. Die Stiftungsrechtsreform schafft zugleich mehr Spielraum.

Eckpunkte:
- Starre Satzungen können die Kapitalanlage über Jahrzehnte einschränken
- Zu defensive Anlagerichtlinien können Erträge und Zweckerfüllung gefährden
- Privatnützige Stiftungen gewinnen bei Neugründungen deutlich an Bedeutung
Der Versuch, das Stiftungsvermögen möglichst sicher zu bewahren, kann langfristig zum Problem werden. Im Gespräch mit Institutional Money warnt Stiftungsexperte Sascha Drache insbesondere davor, schon bei der Gründung detailliert festzulegen, wie das Vermögen angelegt werden darf.
Vor allem bei älteren Stiftungen finden sich laut Drache noch Vorgaben, die das Anlageuniversum etwa auf festverzinsliche oder besonders sichere Anlagen beschränken. Sind sie in der Satzung verankert, lassen sie sich später nur schwer ändern. "Man sollte sich nicht anmaßen zu wissen, welche Investitionsmöglichkeiten es in hundert oder zweihundert Jahren geben wird. Deshalb sollte man die Kapitalanlage nicht in der Satzung festschreiben, sondern über anpassbare Anlagerichtlinien regeln", sagt Drache.
Zu viel Angst vor Risiken
Doch auch vorhandener Spielraum werde nicht immer genutzt. Stiftungsgremien seien bei der Kapitalanlage häufig "eher zu ängstlich". Früher hätten sich mit Festgeld noch Renditen um fünf Prozent erzielen lassen. Spätestens die Niedrig- und Negativzinsphase habe jedoch gezeigt, welche Probleme eine dauerhafte Fixierung auf Festverzinsliche verursachen kann.
Denn Stiftungen müssen aus den Erträgen ihres Vermögens ihren Zweck finanzieren. "Eine Stiftung ist auf Gedeih und Verderb auf Erträge angewiesen. Sonst kann sie ihren Stiftungszweck nicht erfüllen", sagt Drache. Reiche die Rendite nicht aus, um die Inflation auszugleichen, könne zudem der reale Kapitalerhalt scheitern.
Auch rechtlich hat sich der Rahmen inzwischen verändert. Die Stiftungsrechtsreform von 2023 habe den Handlungsspielraum für Stiftungsorgane verbessert, erklärt Drache. Die Business Judgment Rule schaffe dabei mehr Rechtssicherheit: Stiftungsvorstände haften grundsätzlich nicht für nachteilige Entscheidungen, wenn sie auf Grundlage angemessener Informationen zum Wohl der Stiftung handeln. Das könne dazu beitragen, dass Stiftungsgremien bei der Kapitalanlage weniger defensiv agieren.
Mehr Flexibilität bedeutet für Drache allerdings nicht, möglichst hohe Risiken einzugehen. Angst sei ebenso wenig ein guter Ratgeber wie übermäßige Risikobereitschaft. Das schließe alternative Anlagen jedoch nicht grundsätzlich aus. "Private Equity kann für Stiftungen eine interessante Ergänzung sein. Wenn man diese Anlageklasse komplett ausschließt, nimmt man sich Chancen auf zusätzliche Rendite. Venture Capital halte ich wegen des deutlich höheren Risikos dagegen für ungeeignet."
Auch Gold sei nicht zwangsläufig eine Lösung, da es keine laufenden Erträge liefere, aus denen eine Stiftung ihren Zweck finanzieren könne. Immobilien könnten insbesondere bei kleineren Stiftungen zudem ein erhebliches Klumpenrisiko darstellen.
Mehr privatnützige Stiftungen
Privatnützige Stiftungen, die häufig mehr Freiheiten bei der Kapitalanlage haben, sind auf dem Vormarsch. 2025 wurden nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Stiftungen 895 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts gegründet. Nur 436 davon waren gemeinnützig – damit lag ihr Anteil an den Neugründungen bei weniger als der Hälfte. Im Bestand sind allerdings weiterhin rund 88 Prozent gemeinnützig.
Die Vorstellung, eine Stiftung komme erst bei Millionenvermögen infrage, hält Drache für falsch: Stiftungsexperten beschäftigten sich durchaus mit sechsstelligen Vermögen. Privatnützige Stiftungen seien dabei eher wie Family Offices aufgestellt.
Chance für Asset Manager
Einigen Stiftungen fehlt nach Draches Erfahrung teilweise die nötige Anlagekompetenz. Für professionelle Asset Manager sieht er deshalb Chancen. "In den Stiftungen selbst finden wir die notwendige Kompetenz für die Kapitalanlage häufig nicht vor. Deshalb können professionelle Asset Manager hier eine wichtige Rolle übernehmen", sagt Drache. Voraussetzung sei allerdings, dass Satzung und Anlagerichtlinie ihnen genügend Handlungsspielraum lassen. (dv)

