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Steuerberater-Pensionskasse steht vor Abwicklung

Eine beträchtliche Zahl an Steuerberatern im Ruhestand muss ihre Finanzen neu ordnen. Zumindest, wenn sie Vertragsnehmer der Deutschen Steuerberater-Versicherung (DSV) sind. Diese wird wohl abgewickelt, sodass Kunden Leistungskürzungen drohen.

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Die Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG (DSV), steht offenbar vor dem Aus. Die Finanzaufsicht Bafin hat am 17. Oktober 2019 das Sanierungskonzept der seit Ende 2017 in finanziellen Nöten steckenden Pensionskasseabgelehnt und angekündigt, ihr die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb zu entziehen.

Damit dürfte die DSV kein Neugeschäft mehr zeichnen. Die bestehenden Vertragsverhältnisse müssen aber fortgeführt werden, jedoch mit reduzierten Leistungen, um die Erfüllbarkeit zu gewährleisten. Die endgültige Entscheidung der Behörde steht noch aus, wie aus einer Ad-hoc-Mitteilung der DSV hervorgeht.

Der Grund für die Ankündigung der Bafin ist ein massiver Fehlbetrag in der Bilanz aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes. 2018 betrug dieser 158 Millionen Euro. Daher kann das Vorsorgewerk auch die gesetzliche vorgeschriebene Solvabilitätsquote (SCR) nicht erfüllen. Diese besagt, dass die Eigenmittel eines Vorsorgewerkes ausreichend hoch sein müssen, um im Ernstfall alle Verpflichtungen gegenüber Kunden erfüllen zu können. Aber auch bei den DSV-Eigenmitteln klafft eine Lücke. Aus all diesen Gründen musste die Kasse der Bafin vor Monaten einen Sanierungsplan vorlegen.

Anleihegläubiger schauen wohl in die Röhre
Die DSV ist aber nicht die einzige Pensionskasse, die mit dem Rücken zur Wand steht. Die Pensionskasse der Caritas und die mit ihr verbundene Kölner Pensionskasse haben ihren Versicherten bereits Leistungen gekürzt. Neue Kunden erhalten nur noch Betriebsrentenverträge, die über die R+V laufen. Insgesamt stehen deutschlandweit derzeit nicht weniger als 31 betriebliche Vorsorgeeinrichtungen unter besonderer Beobachtung der Bafin.

Von dem Schritt der Behörde bei der DSV sind übrigens nicht nur die Versicherungsnehmer betroffen. Auch die Gläubiger, die eine Anleihe des Vorsorgewerkes gezeichnet hatten, dürften leer ausgehen. Da es sich um eine Nachranganleihe handelt, müssen zunächst die Versicherungskunden der DSV aus den noch existierenden Mitteln bedient werden. (jb)

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