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Standortfördergesetz: Impfung gegen gewerbliche Infizierung

Vermögensverwaltende Fonds, die in gewerblich bewirtschaftete Assets investieren, liefen bisher Gefahr, aus dem Regime des Investmentsteuergesetzes zu fallen und komplett als Gewerbebetrieb qualifiziert zu werden. Ein neues Gesetz sorgt nun für Investitionssicherheit.

© vegefox.com / stock.adobe.com

Vergangenen Freitag (30.1.) hat der Bundesrat das Standortfördergesetz (StoFöG) verabschiedet. Nachdem es kurz vor Weihnachten in dritter Lesung den Bundestag passiert hatte, kann es nun in Kraft treten, sobald der Bundespräsident es unterschrieben hat und es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

"Das Standortfördergesetz ist ein notwendiges Signal an den Finanzstandort Deutschland. Denn für mehr privates Kapital in Infrastruktur und Start-ups brauchen wir Fondsgesellschaften, die vom Standort Deutschland aus investieren", sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI. Nicht nur Venture-Capital- und Private-Equity-Fonds, auch Immobilien- und Private-Debt-Fonds können mit Erleichterungen rechnen, vor allem was ihre steuerliche Handhabe betrifft.

Die Gefahr einer "gewerblichen Infizierung" ist abgewendet
Investmentfonds sind in der Regel vermögensverwaltend tätig und fallen bei der Versteuerung von Gewinnen unter das Regime der Kapitalertragsteuer. Einige Fondsarten, insbesondere Immobilien- und Private-Equity-Fonds erzielen jedoch mitunter auch gewerbliche Einkünfte aus Portfoliounternehmen, was regelmäßig zu Verunsicherung führte: Es konnte passieren, dass ein einzelnes Zielunternehmen einen ansonsten vermögensverwaltenden Fonds "gewerblich infizierte" und er seinen Status als Investmentfonds verlor.

Zum Beispiel erzielen Solar- und Windenergiefonds üblicherweise Einkünfte aus Gewerbebetrieb, weil sie aktiv unternehmerisch bewirtschaftet werden. Auch die mehrheitliche Beteiligung etwa eines Private-Equity-Fonds an einer gewerblichen Personengesellschaft konnte bisher dazu führen, dass der gesamte Fonds aus der Kapitalertragsbesteuerung rausfällt und wie ein Gewerbebetrieb besteuert wurde. Diesem Missstand soll das StoFöG nun Abhilfe schaffen, indem gewerbliche Einkünfte bereits auf Fondsebene – und zwar mit der Körperschaftssteuer – belegt werden.

Das Gesetz definiert Ausnahmetatbestände
Eine größere Rechtssicherheit gibt das StoFöG auch, indem es Ausnahmetatbestände bestimmt und definiert, was künftig nicht als aktive unternehmerische Bewirtschaftung zu verstehen ist und wovon folglich künftig keine Gefahr einer gewerblichen Infizierung mehr ausgeht. Bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, insbesondere wenn es sich um Infrastruktur-Projekt-Gesellschaften handelt, ist künftig per se von einer vermögensverwaltenden Tätigkeit auszugehen. Auch die Vergabe von Krediten an Nichtverbraucher gilt als vermögensverwaltend, was für Private-Debt-Fonds relevant ist.

Bei offenen Immobilienfonds war bislang nicht klar geregelt, was steuerlich passiert, wenn Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz Teil ihres Portfolios werden, insbesondere wenn die KVG die Anlagen selbst betreibt und nicht nur verpachtet. Auch hier gibt das Gesetz jetzt Sicherheit: Bis zu 15 Prozent ihres Werts dürfen Immobilien-Sondervermögen nun in den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung, Transport und Speicherung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien investieren. Die immer weiter reichende Verschränkung von Immobilien- und Energieinvestments, man denke an Aufdach-Solaranlagen oder Ladeinfrastruktur, war in den vergangenen Jahren zunehmend zum Risiko geworden, dem nun mit klaren Regeln begegnet wurde. "Mit der Verkündung des Gesetzes werden wir unser jahrelanges Know-how im Bereich der erneuerbaren Energien nutzen, um die neuen Möglichkeiten für uns so rasch wie möglich auszuschöpfen", sagt Mario Schüttauf, Fondsmanager des offenen Immobilienfonds Hausinvest der Commerz Real.

Der Entwurf des Gesetzes stammte noch von der Vorgängerregierung
Die gesetzlichen Neuerungen waren durch die Ampel-Koalition im damals so genannten Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetz aufgegriffen worden. Die neue Bundesregierung hat den Regulierungsvorschlag mit dem Standortfördergesetz wieder aufgegriffen. "Wir freuen uns, dass das Gesetz nach mehreren Anläufen endlich die finale Hürde genommen hat. Die neuen Rahmenbedingungen können zu einem Investitionsschub bei erneuerbaren Energien führen und einen zentralen Beitrag bei der Energiewende und der Transformation unserer Wirtschaft leisten", betont Iris Schöberl, Präsidentin des ZIA – des Spitzenverbands der deutschen Immobilienwirtschaft. (tw)

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