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Solvency II-Review: Eiopa legt erstes Paket technischer Standards vor

Die Europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung (Eiopa) hat der EU-Kommission drei Entwürfe technischer Standards vorgelegt und einen Satz überarbeiteter Leitlinien publiziert, um die Umsetzung der überarbeiteten Solvency-II-Richtlinie zu unterstützen.

© EIOPA

Die insgesamt vier kürzlich veröffentlichten Leitlinien decken Aspekte ab, die von der Identifizierung von Versicherungsunternehmen unter beherrschendem oder maßgeblichem Einfluss bis hin zu den Kriterien für die Bestimmung der Relevanz von Unternehmen im Rahmen der Aufsicht über grenzüberschreitende Tätigkeiten reichen. Die EU-Kommission soll innerhalb von drei Monaten über die Annahme der Entwürfe der technischen Standards entscheiden. Nach deren Annahme werden sie die Umsetzung der neuen Funktionen des Solvency-II-Rahmens lenken und so die Zusammenarbeit und Effektivität der Aufsichten in der EU verbessern.

Betreffend Unternehmen unter beherrschendem/ maßgeblichem Einfluss oder einheitlich geführten Unternehmen
Diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards (RTS; Regulatory Technical Standards) legen Faktoren zur Identifizierung von Versicherungsunternehmen fest, die unter beherrschendem oder maßgeblichem Einfluss stehen, sowie von Unternehmen, die einheitlich geführt werden. Diese Faktoren sind für die Aufsichtsbehörden relevant, um Versicherungsgruppen zu identifizieren und effektiv zu beaufsichtigen.

Betreffend die Relevanz grenzüberschreitender Unternehmensaktivitäten
Die Solvency-II-Überarbeitung führt neue Regeln ein, um die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden des Herkunfts- und des Aufnahmelandes bei signifikanten grenzüberschreitenden Aktivitäten zu verbessern. Diese RTS legen die Bedingungen und Kriterien fest, die die Aufsichtsbehörden des Aufnahmelandes bei der Bestimmung der Relevanz grenzüberschreitender Aktivitäten für ihren Markt berücksichtigen müssen.

Betreffend Risikopositionen gegenüber regionalen und lokalen Gebietskörperschaften
Diese technischen Durchführungsstandards (ITS; Implementing Technical Standards) aktualisieren die Liste der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften. Risikopositionen von Versicherern gegenüber Unternehmen in der Liste sollten bei der Berechnung der Kapitalanforderungen wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden, das heißt, sie sollten in der Standardformel einen Risikofaktor von null Prozent für Spread-Risiko und Konzentrationsrisiko erhalten.

Betreffend unternehmensspezifische Parameter
Die überarbeiteten Leitlinien zu unternehmensspezifischen Parametern – die Standardparameter bei der Berechnung der Kapitalanforderungen nach der Standardformel ersetzen können – korrigieren veraltete Rechtsverweise und straffen die Leitlinien, ohne ihre beabsichtigte Bedeutung zu verändern. Im Einklang mit dem ausgewogenen Ansatz der Eiopa zur Vereinfachung der Regulierung wird die Anzahl der einzelnen Leitlinien um 21 Prozent verringert. (kb)

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