Solvency II Review bietet Erleichterungen für Versicherer
In einer neuen Aufsichtsmitteilung beschreibt die Bafin, wie Versicherer die Entlastungen aus dem Solvency-II-Review schon früh nutzen können. Es geht um sieben bis zehn Maßnahmen zur Proportionalität, je nachdem, wie Versicherer eingestuft werden.

Eckpunkte:
- Solvency II Review regelt Proportionalität nach neuer Systematik
- Regelungen treten zum 30. Januar 2027 in Kraft
- Bafin veröffentlichte neue Aufsichtsmitteilung am 13. Juli
- Aufsicht bietet Vorantragsverfahren ab 1. August an
In einer neuen Aufsichtsmitteilung beschreibt die Bafin, wie Versicherer die Entlastungen aus dem Solvency-II-Review schon früh nutzen können. Die Finanzaufsicht Bafin bietet daher ab dem 1. August 2026 ein Voranzeige- und Vorantragsverfahren an, schreibt die Aufsichtsbehörde in einer Mitteilung. Einzelheiten regelt sie in einer Aufsichtsmitteilung, die sie am 13. Juli 2026 veröffentlicht hat. Die Aufsichtsmitteilung richte sich an alle Unternehmen, die unter Solvency II fallen, so die Bafin.
Bafin-Exekutivdirektorin Julia Wiens appelliert in der Mitteilung an die Unternehmen, das Angebot der Bafin zu nutzen: „Ich hoffe, dass viele Versicherer ihre Voranzeigen und -anträge schon ab dem 1. August einreichen. Das hilft der Bafin, aber vor allem den Unternehmen selbst. Denn so können sie sich besser vorbereiten und die neuen Maßnahmen gegebenenfalls direkt ab dem 30. Januar 2027 anwenden.“ Die Aufsichtsmitteilung gebe den Versicherern die nötige Orientierung.
Wiens freut sich, dass nun bald die Erleichterungen greifen, für die sich die Bafin in den vergangenen Jahren eingesetzt hat: „Wir haben uns im Solvency-II-Review erfolgreich dafür stark gemacht, noch mehr Proportionalität zu ermöglichen.“
So seien beispielsweise die Schwellenwerte für den Anwendungsbereich von Solvency II angehoben worden. „Das war uns wichtig“, führt Wiens aus. Die Folge: Ab Januar 2027 können die Versicherer, die unter den neuen Schwellenwerten liegen, die schlankeren Vorgaben von Solvency I umsetzen.
Für SNCU oder SNCG gelten künftig Erleichterungen nach dem Proportionalitätsprinzip
Zum Hintergrund: Der Aufsichtsmitteilung der Bafin vom 13. Juli zufolge führt der Solvency-II-Review im Rahmen des bestehenden Proportionalitätsprinzips eine neue Systematik ein.
Künftig können risikoarme Versicherungsunternehmen als „small and non-complex undertakings“ (SNCU) beziehungsweise Versicherungsgruppen als „small and non-complex groups“ (SNCG) eingestuft werden. Nach Durchführung eines Anzeigeverfahrens können diese bis zu zehn Proportionalitätsmaßnahmen anwenden, ohne dass es einer weiteren Handlung der Bafin bedarf. Versicherungsunternehmen, die nicht als SNCU klassifiziert werden (Non-SNCU), können auf Antrag bis zu sieben Proportionalitätsmaßnahmen nutzen. Hierfür ist eine vorherige Genehmigung durch die Bafin erforderlich.
Ab dem 30. Januar 2027
Die im Review verabschiedeten Regelungen treten laut Bafin erst am 30. Januar 2027 in Kraft. Versicherer, die am Voranzeige- und Vorantragsverfahren teilnehmen, erhielten jedoch schon vor diesem Termin eine erste Einschätzung der Bafin. Darin erfahren sie, ob und welche neuen Proportionalitätsmaßnahmen sie nutzen können. Falls die Versicherer sich danach nicht anders entscheiden, wertet die Bafin laut Mitteilung die eingereichten Unterlagen als Anzeige oder Antrag. Ab dem 30. Januar 2027 würden dann die förmlichen Bescheide verschickt. Sobald diese den Unternehmen zugegangen seien, könnten diese die Maßnahmen nutzen.
Erste Gruppe umfasst rund zehn Prozent der Versicherer
Die Nutzung der Proportionalitätsmaßnahmen aus dem Solvency-II-Review ist daran geknüpft, wie die Versicherer eingestuft werden. Künftig können laut Bafin zwei Kategorien von Unternehmen die neuen Entlastungen in Anspruch nehmen:
Die erste Gruppe umfasst Small and Non-Complex Undertakings – kurz: SNCUs. Das sind laut Bafin relativ kleine Versicherer mit einem wenig komplexen Risikoprofil. Nach aktuellem Stand fielen darunter rund zehn Prozent der Versicherer, für die Solvency II gilt. SNCUs können zehn Proportionalitätsmaßnahmen direkt anwenden. Dazu gehören zum Beispiel längere Intervalle für die eigene Risikobeurteilung, also das Own Risk and Solvency Assessment (ORSA), so die Bafin.
Erleichterung mit Genehmigung auch für mittelgroße Versicherer
Die zweite Gruppe bildeten mittelgroße Versicherer, die Non-SNCUs. Dazu zählten derzeit rund 75 Prozent der Unternehmen. Sie könnten mit Genehmigung der Bafin bis zu sieben der zehn Erleichterungen nutzen, sofern das ihr Risikoprofil zulässt.
Anträge ab dem 1. August stellen
Was die Unternehmen beachten müssen, wenn sie ab dem 1. August ihre Anzeigen und Anträge auf Anwendung von Proportionalitätsmaßnahmen bei der Bafin einreichen, beschreibt die Bafin in ihrer Aufsichtsmitteilung. Sie gibt darin auch erste Hinweise, wie sie die neuen Rechtsnormen in ihrer Verwaltungspraxis auslegt. Die Bafin werde zudem die Aufsichtsmitteilung aktualisieren, um weitere Neuerungen aus dem Solvency-II-Review umzusetzen.
Ein Blick zurück: Im Februar 2019 hatte die EU-Kommission den Startschuss zur Überprüfung von Solvency II gegeben. Wegen der Covid-Pandemie verschob sich dann der Start des Reviews auf Dezember 2020. Das EU-weit harmonisierte Versicherungsaufsichtsregime Solvency II gilt europaweit seit dem 1. Januar 2016. (de)