SFDR-Level 2 Vorschriften sind nun seit Jahresbeginn in Kraft
Die Level 2-Standards (RTS) zur Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation; SFDR) traten nun nach einer Reihe von Herabstufungen von Artikel 9-Fonds in Kraft. Die genaue Definition von nachhaltigen Investments steht aber noch immer aus.

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Die Level 2-Standards der EU-Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR), die die Transparenzanforderungen für Vermögensverwalter erhöht, wurde diese Woche eingeführt, nachdem die Arbeitsgruppen monatelang darum gekämpft hatten, sich auf detailliertere Offenlegungsvorschriften zu einigen.
Die Einführung der technischen Regulierungsstandards (RTS) der Stufe 2 am 1. Januar 2023 bedeutet, dass Fondsanbieter detaillierte nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen und verbindliche Berichtsvorlagen (Templates) ausfüllen müssen.
Stufe 1 der SFDR, die am 30. Juni 2021 in Kraft getreten ist, verlangt von den Unternehmen, dass sie eine Erklärung zu ihren wichtigsten negativen Auswirkungen (PAIs; Principal Adverse Impacts) und ihrer Sorgfaltspflicht auf ihrer Website veröffentlichen und aufbewahren.
Die obligatorische Berichtsvorlage der Stufe 2 geht noch einen Schritt weiter und enthält eine Reihe von Indikatoren für die PAI-Erklärung, die sich auf klima- und umweltbezogene negative Auswirkungen sowie auf soziale Auswirkungen wie Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung konzentrieren. Diese sind in 14 Kernindikatoren und 31 zusätzliche Indikatoren unterteilt, und die Firmen müssen über alle 14 Kernindikatoren und zwei zusätzliche Indikatoren (mindestens ein klima- und ein sozialbezogener) berichten. Die vollständige Liste der Indikatoren findet sich hier.
Verwirrung: Was ist "ein nachhaltiges Investment"?
Im Vorfeld der Umsetzung der Stufe 2 und der neuen RTS haben viele Kommentatoren jedoch ihre Besorgnis über die mangelnde Klarheit der Anforderungen für SFDR-Fonds nach Artikel 9 geäußert - insbesondere darüber, wie nachhaltige Investments definiert werden sollten. Nach Bitten um Klarstellung erklärte die Europäische Kommission im Juni 2022: "Um Zweifel zu vermeiden, wie die Europäische Kommission in ihrem SFDR Q&A vom Juli 2021 erklärt, sollten Finanzprodukte, die nachhaltige Investments als Ziel haben, nur nachhaltige Investments tätigen." Die Verwirrung hielt jedoch an, und infolgedessen haben viele Konzerne in den letzten Monaten des Jahres 2022 aktive und passive Artikel 9-Fonds vorsorglich herabgestuft.
Rückstufungsorgien
Im Dezember 2022 schloss sich die DWS Gruppen wie BlackRock, UBS Asset Management, Amundi und BNP Paribas Asset Management an und stufte einige ihrer passiven Artikel 9-Fonds auf Artikel 8 zurück.
In einer Mitteilung der DWS, auf die sich "ESG Clarity" bezieht, wird eine Anfrage der Europäischen Aufsichtsbehörde (ESA) an die Europäische Kommission zitiert, ob Finanzprodukte mit einer passiven Anlagestrategie, die als Referenzbenchmark eine Paris Aligned Benchmark benennen, automatisch die Bedingungen von Artikel 9 SFDR erfüllen würden. Bis die Europäische Kommission hier Klarheit schafft, oder was mit "nur nachhaltige Investitionen tätigen" gemeint ist, würden eine Reihe von DWS ETFs gemäß Artikel 8 statt Artikel 9 der SFDR offenlegen, so die DWS. (kb)