Samthandschuhe für Hedgefonds bei neuen ESG-Regeln aus Brüssel
Die EU arbeitet an neuen ESG-Produktregeln für Asset Manager. Nach einem Vorschlag der zypriotischen Ratspräsidentschaft könnten Hedgefonds und andere alternative Asset Manager bei professionellen Investoren jedoch von maßgeblichen Verpflichtungen ausgenommen werden.

ECKPUNKTE
- Alternative Asset Manager sollen bei Produkten für professionelle Investoren von Teilen der neuen EU-ESG-Kategorisierung ausgenommen werden.
- Für Hedgefonds und andere Anbieter würde dies geringere administrative Pflichten und mehr Spielraum in der Strategiekommunikation bedeuten?
- Transition-Fonds sollen unter Bedingungen auch Staatsanleihen und bestimmte fossile Unternehmen halten dürfen.
Hedgefonds und andere alternative Asset Manager sollen in Europa voraussichtlich nicht verpflichtet werden, Produkte für professionelle Investoren nach den neuen ESG-Kategorien der EU einzuordnen. Das geht aus einem Vorschlag Zyperns hervor, das derzeit die rotierende EU-Ratspräsidentschaft innehat. Der Europäische Rat bestätigte am Mittwoch entsprechende Pläne, über die zuvor Bloomberg berichtet hatte.
Für die Anbieter würde dies vor allem geringere Verwaltungslasten bedeuten. Zudem könnten sie Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Strategien erläutern, ohne das jeweilige Produkt zwingend einer formalen ESG-Kategorie zuordnen zu müssen. Professionelle Investoren benötigten nicht dasselbe Maß an standardisierten Informationen wie Privatanleger, erklärte der Rat.
SFDR im Umbau
Die Maßnahme ist Teil der Reform der Sustainable Finance Disclosure Regulation, kurz SFDR. Das Regelwerk gilt seit 2021 und wurde von Investoren und Regulatoren wiederholt kritisiert, weil es Greenwashing nicht ausreichend verhindert habe. Künftig sollen Fonds entweder eines von drei Labels tragen – Transition, Sustainable oder Basics – oder ausdrücklich als nicht ESG-orientiert ausgewiesen werden.
Adam Jacobs-Dean, globaler Marktchef der Alternative Investment Management Association, verweist darauf, dass die bisherigen SFDR-Kategorien stark an klassischen Long-only-Strategien ausgerichtet seien. Viele alternative Strategien passten nur begrenzt in dieses Raster. Anbieter könnten ESG-Labels dennoch nutzen, sofern Investoren dies für die Kapitalaufnahme erwarten.
Offene Details
Auch bei Transition-Fonds zeichnet sich ein flexiblerer Ansatz ab. Sie sollen unter bestimmten Bedingungen in allgemeine Staatsanleihen investieren dürfen. Zudem sollen Unternehmen aus fossilen Branchen zulässig sein, wenn sie 20 Prozent ihres Kapitals in ökologisch nachhaltige Aktivitäten lenken und einen zeitlich begrenzten Plan zur Senkung operativer Emissionen vorlegen.
Die Position der Mitgliedstaaten folgt damit einem weniger strengen Ansatz als der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission. In den kommenden Wochen sollen Rat und Parlament die finale Fassung der SFDR-Reform verhandeln. Für die Branche bleibt entscheidend, wie die EU künftig zwischen Transparenzpflichten, Anlegerschutz und praktikablen Vorgaben für unterschiedliche Anlagestrategien austariert. (hw/bloomberg)