Reform oder weitere Aushebelung des Stabilitäts- und Wachstumspakts?
Die Vorschläge der EU-Kommission schaffen weitere Möglichkeiten für höhere Schuldenstände. Die Fiskalpolitik könnte deshalb noch weiter in Widerspruch zur notwendigen Inflationsbekämpfung geraten, meint Norbert F. Tofall vom Flossbach von Storch Research Institute.
Am 9. November 2022 hat die EU-Kommission Vorschläge für eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes vorgelegt. Diese Orientierungen mit dem Titel „Building an Economic Governance Framework Fit for the Challenges Ahead“ sollen laut EU-Kommission sicherstellen, dass der „Rahmen“ einfacher, transparenter und wirksamer wird, mit mehr nationaler Eigenverantwortung und besserer Durchsetzung ausgestattet ist, während er gleichzeitig Reformen und Investitionen ermöglicht, und die hohen öffentlichen Schuldenquoten auf realistische, schrittweise und nachhaltige Weise reduziert. Auf diese Weise solle der reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt dazu beitragen, die grüne, digitale und widerstandsfähige Wirtschaft der Zukunft aufzubauen. Gleichzeitig solle die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen in allen Mitgliedstaaten gewährleisten werden.
Gesucht: die Eier legende Wollmilchsau - und mehr
"Bereits beim ersten Lesen dieser Ziele fragt man sich unwillkürlich, ob die Eier legende Wollmilchsau im Vergleich zu diesen Zielen nicht ein sehr bescheidenes Tierchen ist", schmunzelt Norbert F. Tofall vom Flossbach von Storch Research Institute. "Und jedem nur halbwegs mit dem Politikbetrieb in Kontakt gekommenen Zeitgenossen schwant, dass hier hinter großen Worten nicht eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes in Werk gesetzt werden soll, sondern seine weitere Aushebelung."
Stabilitäts- und Wachstumspaktes soll wohl ausgehebelt werden
In den „Orientierungen“ der EU-Kommission vom 9. November 2022 heißt es weiter, dass man zu einem transparenten, risikobasierten EU-Überwachungsrahmen übergehen wolle, der zwischen den einzelnen Ländern differenziert, indem er ihre Probleme mit der öffentlichen Verschuldung berücksichtige. Nationale mittelfristige Finanz- und Strukturpläne seien der Eckpfeiler des von der Kommission vorgeschlagenen Rahmens. Sie würden die Haushalts-, Reform- und Investitionsziele, einschließlich der Ziele zur Beseitigung makroökonomischer Ungleichgewichte, in einen einzigen ganzheitlichen mittelfristigen Plan integrieren und so einen kohärenten und straffen Prozess schaffen. Die Mitgliedstaaten hätten einen größeren Spielraum bei der Festlegung ihres fiskalischen Anpassungspfads, wodurch die nationale Eigenverantwortung für ihre fiskalischen Zielsetzungen gestärkt würde.
Ein einziger operativer Indikator – die Netto-Primärausgaben, d.h. die Ausgaben, die unter der Kontrolle einer Regierung stehen – würde als Grundlage für die Festlegung des finanzpolitischen Anpassungspfads und die jährliche finanzpolitische Überwachung dienen, wodurch der Rahmen erheblich vereinfacht würde.
Kritik
Leider werde an dieser Stelle nicht problematisiert, dass hier ein Anreiz für Regierungen formuliert wird, möglichst viele Staatsausgaben als nicht unter der eigenen Kontrolle stehend zu definieren, so Tofall weiter. "Und da mit jedem einzelnen Land diese Frage erörtert werden soll, dürfte die Regierung jedes Landes schnell viele Argumente finden, weshalb die jeweilige nationale fiskalische Lage eigentlich nichts oder nur sehr wenig mit dem eigenen Regierungshandeln zu tun hat."
EU-Kommission schlägt vier Umsetzungsschritte vor
- Als Teil des gemeinsamen EU-Rahmens will die Kommission auf der Grundlage ihrer Methodik zur Analyse der Schuldentragfähigkeit einen Referenzpfad für die Haushaltsanpassung vorlegen, der einen Zeitraum von vier Jahren abdeckt. Dieser Referenzanpassungspfad soll sicherstellen, dass die Schulden von Mitgliedsstaaten mit erheblichen oder mittleren Schuldenproblemen auf einen plausiblen Abwärtspfad gebracht werden und dass das Defizit glaubwürdig unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von drei Prozent des BIP bleibt.
- Die Mitgliedsstaaten sollen dann Pläne vorlegen, in denen sie ihren mittelfristigen finanzpolitischen Kurs sowie ihre vorrangigen Verpflichtungen hinsichtlich Reformen und öffentliche Investitionen darlegen. Die Mitgliedstaaten könnten einen längeren Anpassungszeitraum vorschlagen und den finanzpolitischen Anpassungspfad um bis zu drei Jahre verlängern, wenn dieser durch eine Reihe von Reform- und Investitionsverpflichtungen untermauert wird, die die Schuldentragfähigkeit unterstützen und den gemeinsamen Prioritäten und Zielen der EU entsprechen.
- In einem dritten Schritt würde die Kommission die Pläne bewerten und eine positive Bewertung abgeben, wenn der Schuldenstand auf einen Abwärtspfad gebracht wird oder auf einem vorsichtigen Niveau bleibt und das Haushaltsdefizit mittelfristig glaubhaft unter dem Referenzwert von drei Prozent des BIP bleibt. Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs müsste die Pläne dann nach einer positiven Bewertung durch die Kommission billigen.
- Schließlich würde die Kommission die Umsetzung der Pläne kontinuierlich überwachen. Die Mitgliedstaaten würden jährliche Fortschrittsberichte über die Umsetzung der Pläne vorlegen, um eine wirksame Überwachung zu erleichtern und Transparenz zu gewährleisten.
Mitgliedsstaaten sollen mehr Spielraum für Gestaltung ihrer Haushaltspläne bekommen
Mit diesem Verfahren würde laut EU-Kommission den Mitgliedstaaten mehr Spielraum für die Gestaltung ihrer Haushaltspläne eingeräumt werden. Gleichzeitig will die EU-Kommission aber auch strengere EU-Durchsetzungsinstrumente einführen, um die Umsetzung zu gewährleisten. Das defizitbasierte Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (VÜD) würde beibehalten, während das schuldenbasierte VÜD verstärkt würde. Es würde aktiviert werden, wenn ein Mitgliedstaat mit einem Schuldenstand von über 60 Prozent des BIP vom vereinbarten Ausgabenpfad abweiche.
Darüber hinaus würde ein neues Instrument die Umsetzung von Reform- und Investitionsverpflichtungen sicherstellen, die einen längeren Anpassungspfad untermauern. Werden die Reform- und Investitionsverpflichtungen nicht umgesetzt, könnte dies zu einem restriktiveren Anpassungspfad und für die Mitgliedstaaten des Euroraums zur Verhängung von finanziellen Sanktionen führen. "Nicht problematisiert wird an dieser Stelle, wieso strengere EU-Durchsetzungsinstrumente wirksam sein sollen, während man bereits jetzt auf die Anwendung der weniger strengeren Sanktionen verzichtet hat",merkt Tofall an.
Große Interpretationsspielräume vermutet
Zudem dürften die individuell ausgehandelten Maßnahmen und Vier- bis Sieben-Jahrespläne zum Defizitabbau sehr große Interpretationsspielräume bieten, um nicht sanktionierend handeln zu müssen. Und es wird nicht ansatzweise ausgeführt, wie man ein Erpressungsspiel wie das von Italien in den Jahren 2018 und 2019 verhindern will.
Fazit
Insgesamt müsse deshalb bezweifelt werden, dass mit den „Orientierungen“ der EU-Kommission ein Beitrag zum Schuldenabbau in der Eurozone geleistet werde, so Tofall in seinem Résumé. Vielmehr scheinen sogar weitere Möglichkeiten für höhere Schuldenstände kreiert zu werden. Die europäischen Fiskalpolitiken könnten deshalb noch weiter in einen Widerspruch zur notwendigen Inflationsbekämpfung in der Eurozone geraten. (kb)
Eine schnelle und wirksame Inflationsbekämpfung ist im Euroraum nur möglich, wenn vorab die Eurostaaten schnell entschuldet werden.8
Deshalb dürfte eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, welche die Entschuldung weiter streckt und letztlich aushebelt, inflationsfördernd wirken.