Plan: EU will Einlagensicherung zur Abwicklung kleinerer Banken nutzen
Die Europäische Union will eine regulatorische Änderung, um die Einlagensicherung zur Abwicklung kleinerer Finanzhäuser verwenden zu können.

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Das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Bankenreformpaket soll es den Behörden ermöglichen, Einlagensicherungsfonds zur Finanzierung bestimmter Bankenabwicklungen zu nutzen, berichtet Bloomberg.
Der derzeitige Ansatz der EU “hat die wichtigsten übergeordneten Ziele nicht vollständig erreicht”, heißt es in einem Entwurf der EU-Kommission, der Bloomberg vorliegt. “Die Gründe dafür liegen vor allem in falschen Anreizen”, wenn die nationalen Behörden entscheiden müssen, welche Abwicklungsinstrumente sie verwenden sollen, wenn eine Bank zusammenbricht, so die Kommission.
Die Änderungen an den bestehenden Krisenmanagementinstrumenten und dem Einlagensicherungssystem würden die Abwicklung kleinerer und mittlerer Banken erleichtern und gleichzeitig die Auswirkungen auf die Finanzstabilität und die Realwirtschaft begrenzen, ohne dass öffentliche Mittel eingesetzt werden, so die Kommission in dem Entwurf.
Rückgriffe erlaubt
Die Novelle erlaubt in bestimmten Fällen den Rückgriff auf Einlagensicherungsfonds als Überbrückungsfinanzierung, um die Rücklagen der Banken zu ergänzen, die vor dem Einsatz des von der Kreditwirtschaft finanzierten Fonds in Anspruch genommen werden müssten.
Um die Nutzung der nationalen Einlagensicherungssysteme für diesen Zweck zu erleichtern, will die Kommission einige technische Anforderungen ändern und den Vorrang der Einlagensicherungssysteme in der Gläubigerhierarchie aufheben, der die Nutzung dieser Fonds für andere Zwecke einschränkte.
Die Vorschläge, die die Kommission voraussichtlich nächste Woche vorlegen wird, sollen auch die Zusammenarbeit zwischen den Behörden erleichtern, die an der Rettung maroder Banken arbeiten. (aa)