Pensions-Sicherungs-Verein: Beitragssatz dürfte steigen
Der Pensions-Sicherungs-Verein teilt eine mögliche Erhöhung seines Beitragsatzes mit. Vor allem die Zahl der abzusichernden Leistungen und Anwartschaften ist deutlich gestiegen. Leichte Zunahme der leistungspflichtigen Insolvenzen tragen zu einer komplexen Gesamtsituation bei.

Eckpunkte:
- Zahl der Insolvenzen leicht über Vorjahr
- Zahl der zu sichernden laufenden Leistungen und unverfallbaren Anwartschaften steigt um etwa 40 Prozent auf 28.000 Fälle
- 2026: Beitragssatz unterhalb des langjährigen Mittelwertes von 2,5 Promille erwartet
Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) wird voraussichtlich seine Beiträge erhöhen. Der festzusetzende Beitragssatz werde maßgeblich durch das bisherige und noch kommende, den PSVaG betreffende Insolvenz- und Kapitalmarktgeschehen des Jahres 2026 geprägt. Die deutliche Steigerung des Leistungsaufwands im ersten Halbjahr lasse eine Steigerung des Beitragssatzes für das Jahr 2026 erwarten, teilte der PSVaG anlässlich seiner Mitgliederversammlung am Dienstag mit.
Mehr Insolvenzen, noch mehr zu sichernde Leistungen
Die Anzahl der Insolvenzen, bei denen der PSVaG leistungspflichtig wurde, liege aktuell leicht über dem Niveau des Vorjahres. Im Falle einer Insolvenz übernimmt der PSVaG die Versorgung aller Versorgungsberechtigten (Rentner + Anwärter), die Anspruch auf eine insolvenzgeschützte Betriebsrente haben. Deutlich zugenommen habe demnach die Zahl der zu sichernden laufenden Leistungen und unverfallbaren Anwartschaften. Sie stieg um etwa 40 Prozent auf über 28.000 Fälle. Entsprechend verzeichne auch der Leistungsaufwand ein Plus von etwa einem Drittel gegenüber dem Vorjahr. Die Kapitalanlagen des PSVaG hätten im aktuell herausfordernden Marktumfeld bislang eine positive Entwicklung erzielt.
Der PSVaG ist die Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum gesetzlichen Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz des Arbeitgebers. Der Kapitalwert der unter Insolvenzschutz stehenden Versorgungsverpflichtungen betrug per 31.12.2025 rund 402 Milliarden Euro. Mitglieder des PSVaG sind die Arbeitgeber, die insolvenzsicherungspflichtige betriebliche Altersversorgung durchführen.
Beitragssatz 2025
Zum Vergleich: Der Aufsichtsrat des PSVaG hatte im November des vergangenen Jahres für 2025 einem Beitragssatz für 2025 von 1,2 Promille zugestimmt. Der Beitragssatz für 2026 dürfte über dem Vorjahreswert von 1,2 Promille liegen, kündigte der PSVaG in der Mitteilung an. Sofern der PSVaG im weiteren Jahresverlauf weitgehend von Großschadenereignissen verschont bleibe und es an den Kapitalmärkten nicht zu starken Verwerfungen komme, werde der Beitragssatz unterhalb des langjährigen Mittelwertes von 2,5 Promille liegen.
Evaluation der Beitragsbemessung von Pensionskassenzusagen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) habe zudem im Jahr 2026 nach § 30 Abs. 5 BetrAVG zu prüfen, ob die Beitragsbemessung für insolvenzgeschützte Pensionskassenzusagen weiterhin sachgerecht ist. Insbesondere sei zu untersuchen, ob die Höhe der Beiträge dem vom PSVaG zu tragenden Risiko entspricht. Hintergrund ist die seit 2021 bestehende Einbeziehung bestimmter Pensionskassenzusagen in die gesetzliche Insolvenzsicherung durch den PSVaG. Zur Vorbereitung dieser Evaluation habe der PSVaG die seit Einführung der Insolvenzsicherung vorliegenden Daten ausgewertet. Dabei wurde insbesondere untersucht, wie sich Beitragsaufkommen und Schadenaufwand zueinander verhalten und ob Anhaltspunkte für eine systematische Über- oder Unterfinanzierung des Risikos aus Pensionskassenzusagen bestehen. Die Auswertung zeige kein strukturelles Missverhältnis zwischen Beitragsaufkommen und Schadenaufwand, das auf eine Fehlsteuerung der gegenwärtigen Beitragsbemessung hindeuten würde. Der Bericht liefere damit eine empirische Grundlage für die gesetzlich vorgesehene Bewertung durch das BMAS.
Neue Mitglieder im Aufsichtsrat
Bei der Mitgliederversammlung des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSVaG) am Dienstag wurden Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V., sowie Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie e.V., neu in den Aufsichtsrat gewählt.
Aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind: Klaus Bräunig (Aufsichtsratsmitglied seit 2001) und Dr. Reinhard Göhner (Aufsichtsratsmitglied seit 2014). Aufsichtsratsvorsitzender des PSVaG ist Ingo Kramer, Gesellschafter Firmengruppe J. Heinr. Kramer, Bremerhaven und Ehrenpräsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V., Berlin. (de)