Österreich: Reform der zweiten Säule bringt Ende eines Dogmas
Nach jahrelangen Forderungen und Diskussionen kommt es in Österreich zu einer Reform der zweiten Säule der Altersvorsorge. Beschäftigte bekommen mit dem „Generalpensionskassenvertrag“ neue Möglichkeiten in der betrieblichen Altersvorsorge und können auf höhere Renten hoffen.
Eckpunkte:
- Österreich führt den Generalpensionskassenvertrag ein
- Dieser weitet den Zugang zur betrieblichen Zusatzpension deutlich aus und erleichtert künftig die Umwandlung von Ansprüchen aus der Mitarbeitervorsorgekasse in eine lebenslange Pensionskassen-Rente
- Das soll den Bürgern höhere Pensionen ermöglichen
- ÖVFA und Initiative Kapitalmarkt begrüßen diese Pläne
Österreichs Regierung gibt Arbeitnehmern mehr Wahlmöglichkeiten bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Ein entsprechender Entschluss wurde nach der jüngsten Ministerratssitzung veröffentlicht.
Basis bleibt die "Abfertigung Neu", bei der alle Arbeitgeber 1,53 Prozent des Bruttolohnes in eine Vorsorgekasse einzahlen, die wiederum das Geld mit Kapitalgarantie investiert. Um diese herum gruppieren sich die Neuerungen, wie aus einer Mitteilung des Bundeskanzleramtes hervorgeht.
Die Abfertigung wird als Einmalbetrag ausbezahlt. Künftig sollen diese angesammelten Pflichtbeiträge aus den Vorsorgekassen einfacher in eine Pensionskasse oder in eine Lebensversicherung übertragen werden können. Dort ist eine Verrentung möglich. Damit haben auch jene 75 Prozent der Arbeitnehmer die Chance auf regelmäßige monatliche Pensionsauszahlungen, deren Betriebe nicht freiwillig in eine Pensionskasse einzahlen. Zur Erinnerung: Momentan können nur Beschäftigte ihre Abfertigung in eine Pensionskasse übertragen, wenn für sie dort bereits ein Vertrag läuft (also nur rund ein Viertel der Arbeitnehmer). Als gesetzliches Standardprodukt wird der im Regierungsprogramm versprochene "Generalpensionskassenvertrag" eingeführt, der eine kostenfreie Übertragung in eine Pensionskasse vorsieht.
Option auf rentablere Variante nunmehr möglich
Der markanteste Schritt ist wohl, dass das Kapitalgarantie-Dogma für die "Abfertigung Neu" fällt: Beschäftigte können auf Antrag ein garantieloses Anlagemodell wählen. Damit darf ihr Geld risikoreicher, aber dafür potenziell ertragreicher angelegt werden.
Vorsorgekassen müssen dafür neben der Veranlagungsgemeinschaft für die Abfertigung eine Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (Vorsorge-VG) führen. Eine Auszahlung oder PK-Übertragung ist beim garantiefreien Produkt erst mit Pensionsantritt möglich, damit das Geld langfristig arbeiten kann.
Neos-Chefin und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger verwies nach dem Ministerrat auf 22 Milliarden Euro, die in den Vorsorgekassen zwangsweise – weil eine Kapitalgarantie gilt – konservativ und daher renditeschwach veranlagt sind. Über das gesamte Erwerbsleben, so hofft Meinl-Reisinger, könne man über das neue Veranlagungssystem die Nettopension um rund zehn Prozent steigern.
Bürger sollen möglichst nur bei einer Vorsorgekasse Kunde sein
Beseitigt wird des Weiteren bald das Ärgernis der Kontenzersplitterung – es kommt zu einer automatischen Zusammenführung. Zum Hintergrund: Bislang bleiben bzw. blieben die Destinatäre an jene Vorsorgekassen gebunden, für die sich ihr (Ex-)Arbeitgeber entschieden hat – auch wenn das Arbeitsverhältnis schon vor Jahren beendet wurde. Bei oftmaligen Job-Wechseln kann es sein, dass Arbeitnehmer mehrere Konten bei mehreren Vorsorgekassen haben. Neu ist nun: Nach drei Jahren ohne Einzahlung werden Vorsorgekonten (sofern die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht widersprechen) bei jener Vorsorgekasse gebündelt, bei der gerade Beiträge geleistet werden. Das bringt eine bessere Übersicht über die Ansprüche und erspart auf längere Sicht den Vorsorgekassen auch etwas Verwaltungsarbeit.
Kostenreduktion und Steuerzuckerl
Zudem bekommen die Vorsorgekassen eine Verwaltungskostenreduktion verordnet. Als neues Limit gelten maximal 0,6 Prozent des angelegten Vermögens p.a. statt bisher 0,8 Prozent. Insgesamt profitiert der Sektor aber durch die Attraktivierungsmaßnahmen.
Zu den Förderungen zählt, dass Pensionszahlungen aus Eigenbeiträgen in die Pensionskassen künftig steuerfrei sind. Vorsorge- und Pensionskassen sind in der Regel in einem Konzern gebündelt.
Gestrichen werden außerdem arbeitsrechtliche Beschränkungen für betriebliche Einzahlungen. Künftig können in allen Kollektivverträgen Pensionskassenzusagen gemacht werden.
Trennung zwischen Vorsorge- und Pensionskassen
Österreich hat in der bAV ein zweiteiliges System, bestehend aus den Vorsorgekassen, die die Pflichtbeiträge der Unternehmen aus der "Abfertigung Neu" verwalten, und aus den Pensionskassen, die die freiwilligen Betriebspensionsbeiträge verwalten.
Es existieren sieben Vorsorgekassen: Allianz, APK, Bonus, Valida, VBV sowie Buak (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse), Niederösterreichische Vorsorgekasse.
Bei den Pensionskassen gibt es fünf überbetriebliche: Allianz, APK, Bonus, Valida und VBV und zwei betriebliche: die Bundespensionskasse (Bundesbedienstete) und die Sozialversicherungspensionskasse (Beschäftigte von Sozialversicherungsträgern). Als letzte reine Konzern-Einrichtung hat die IBM Pensionskasse ihre Konzession zum Jahreswechsel zurückgelegt.
ÖVFA und Initiative Kapitalmarkt begrüßen Ministerratsbeschluss
Die „Initiative Kapitalmarkt Österreich“ und die Österreichische Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (ÖVFA) begrüßen den jüngsten Ministerratsbeschluss zur Reform der betrieblichen Altersvorsorge ausdrücklich.
Paul Severin, Mitinitiator der „Initiative Kapitalmarkt Österreich“, sagt: „Dieser Ministerratsbeschluss ist ein echter Gamechanger im Kampf gegen Altersarmut. Er ist ein wichtiger erster Schritt. Um die Pensionen dauerhaft abzusichern, braucht es aber schnell weitere Reformen.“
Hebel von 54 Milliarden Euro nutzen
Mit Stand Ende 2025 verwalten die österreichischen Pensions- und Mitarbeitervorsorgekassen ein kumuliertes Vermögen von rund 54 Milliarden Euro. Knapp 23,6 Milliarden Euro davon liegen aktuell in der Abfertigung Neu.
Fritz Mostböck, Präsident der ÖVFA, betont die wirtschaftliche Tragweite und appelliert an eine gezielte Umsetzung: „Wenn das neue Pensionskassen-Modell tatsächlich für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen so Anwendung findet, hat das für ein Arbeitsleben eine wirkliche Relevanz und man lässt Geld im Vergleich zur staatlichen Pension arbeiten. Das sichert langfristig zusätzliche Pensionen ab und hat auch eine wirtschaftliche Komponente. Sie kann gezielt den heimischen Kapitalmarkt stärken und dringend benötigtes Investitionskapital für den Standort Österreich mobilisieren sowie Arbeitsplätze absichern.“
Branchendialog in Vorbereitung
Um den Gesetzwerdungsprozess bis zum geplanten Inkrafttreten 2027 fachlich zu begleiten, kündigen ÖVFA und die Initiative Kapitalmarkt Österreich eine gemeinsame Fachveranstaltung an. (eml)/(aa)




